Hallo Leutz,
bei meinem letzten CQB-Spiel ist mir aufgefallen, dass viele ihre Pistolen Custom Designt haben. Mir gefielen die Pistolen von vielen, aber ich frage mich, wie das mit dem "F in Fünfeck" funktioniert?
Bei vielen Pistolen sieht man das magische "F in Fünfeck" auf dem Rahmen, dem Outer Barrel und dem Schlitten.
Wie funktioniert das eigentlich? Wenn ich irgendetwas an einem dieser Teile verändere, darf ich dann selbst die Gravur vornehmen oder muss ich das zur BuMa bringen?
Falls ich tatsächlich zur BuMa gehen muss, wie hoch sind die Kosten für die Gravur?
umtragen beim Teiletausch grob 30€
das alte teil wird dabei aber zerlegt, selber aufbringen darf man nicht.
Normalerweise werden nur Teile ausgetauscht auf denen keine F-Marks sind. Wenn doch wird eine Neubeschuss beim Büma fällig.
Einfach so zum Büchsenmacher bringen der dan mal ebenso graviert, das wird nichts.
Vom "selber gravieren" würde ich geflegt Abstand nehmen, auch "ei. Kumpel kennt einen " sollte man sein lassen. Das F inkl. Kaliber und Importeur ist einer Urkunde gleichgestellt.
Gruß
Olaf
Also, ich kenne mich wirklich nicht gut aus in diesem Bereich, deshalb war meine Frage so gestellt.
Warum wird die Waffe überhaupt zerlegt? Ich meine, falls der Schlitten und der Rahmen meiner Pistole bemalt sind, würde ich sie gerne so behalten wollen.
oder ist es nicht möglich ?
Edit: @Olaf aka Ogie
Also könnten noch ein paar zusätzliche Kosten anfallen? Ich meine, wird mich das (Neubeschuss) extra kosten ?
normal hast du nur auf einem bauteil das F und es reicht im regelfall auch das F auf einem Bauteil zu haben.
es muss aber auch Importeur und kalliberangabe mit drauf sein.
und theoretisch kann man das Teil mit f und das neue was man haben möchte zum büchsenmacher geben, dann wird das umgetauscht und umgebaut und dann ist wieder alles gut, was danach mit der waffe passiert ist deine sache weil das F befindet sich ja auf dem neuen teil wo man es vorher auch hatte.
Neubeschuss ca. 200€
*Importeur muss offiziell nicht drauf.
Gut zu wissen. Ich denke, dass sich für den ein oder anderen, der seine Pistole liebt, lohnt, etwas in die Waffe zu investieren. Nochmals danke für die Infos.
Als jemand der das zweimal gemacht hat muss ich ein paar Dinge richtigstellen.
- Das F hat keinerlei Urkundenstatus, das ist nur ein Kennzeichen, die Erläuterung gibt's irgendwo im Chris Thread.
- Es gibt keinen Beschuss bei Druckluftwaffen, da die keine Munition haben und entsprechend nicht auf Überdruck getestet werden können, das ganze nennt sich Energieprüfung und kostet beim Beschussamt 100€ plus Versand (außer die Gebührenordnung hat sich seitdem geändert). Da ist das physische F schon inklusive
Wenn du vorher beim Amt anfragst und dein Vorhaben abklärst hast du sogar einen offiziellen Wisch der dich absichert
Ich habe ebenfalls schon einmal einen umganssprachlichen Neubeschuss über einen Büchsenmacher gemacht.
Auf meiner TK 45c wurde neben dem Kaliber, Büma, Name(Typ) und F im Fünfeck und Zeichen des Beschussamtes aufgebracht bzw eingestempelt.
Ich behaupte das diese Zeichen sehr wohl einer Urkunde gleich stehen.
Auch hier wurde eine dauerhafte Gedankenerklärung die geeignet und bestimmt ist im Rechtsverkehr eine bestimmte Aussage zu treffen und deren Ersteller erkennbar ist gefertigt.
Klugscheißermodus aus
Den Rest mit "kein Beschuss weil...." stelle ich nicht in Abrede.
Gruß
Olaf
Das F ist keine Urkunde und somit das unerlaubte Gravieren des F keine Urkundenfälschung.
...unabhängig davon, dass das selbst gravierte dann dennoch keine Gültigkeit besitzt und die "illegale" Waffe (die nicht illegal ist) weitere strafrechtliche Konsequenzen für den Besitzer nach sich ziehen kann.
Urkunden dienen als "Beweis", welcher die Wertigkeit eines Rechtsguts erhöhen soll.
Ein klares Indiz für eine Urkunde ist dabei, dass der Absender bzw. Aussteller identifizierbar ist. Deswegen sind Beschusszeichen oder Siegel auch meist Urkunden - das jedoch F nicht.
Das F ist einfach nur ein Kennzeichen - und das kann rechtlich jeder drauf machen, der die Erlaubnis dazu hatte.
Würde man irgendwo z. B. "BEGADI" eingravieren, könnte das schon eher in den Bereich der Urkundenfälschung kommen.
Und wie schon gesagt: wir beschießen nix, daher kein Beschuss in Sinne des Gesetzes. Ermittlung der mittleren Bewegungsenergie der Geschosse sind die Zauberworte.
Um zur Eingangsfrage zurück zu kommen:
Man darf das F eingravieren oder nachgravieren, wenn man die Erlaubnis dazu hat. Frag hierzu Deine Waffenbehörde.
Manche Büchsenmacher oder Bearbeiter in Beschussämtern machen das auch mal quasi für einen Kasten Bier. In der Regel schlägt man jedoch die große Keule und verlangt 100 - 200 €. Mit viel Kulanz kann ein Shop das günstiger nachtragen.
Aber auch hier zur Erinnerung: Wenn man nur kosmetische Anpassung vornimmt, ist dies in der Regel keine Bearbeitung oder Herstellung - und ein bestehendes F muss nicht neu gemacht werden.
Grüße