Eigene Airsoft bauen

 
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Moin Leute. Hatte neulich die Idee mir für meine VFC HK416 GBB V3 einen neuen Upper zu bauen mit einem längeren Lauf. Jetzt ist nur die Frage wie es mit der Rechtslage ist. Darf ich mir aus Ersatzteilen und Tuningteilen einen eigenen Upper und evtl. eigen Lower bauen?

Wenn du nicht über 0,5J kommst, ja.

Ansonsten baust du illegal ne Waffe. Möglichkeit ist, das Ding als 0,5er aufzubauen, dann zu nem Büchsenmacher zu schicken ums zu F en und die Energie rauf zu nehmen.

Alternative, irgendwo gebraucht nen upper oder lower mir F bekommen

 

Aber finanziell rentiert sich das so gut wie nie aus neuen Einzelteilen was Zusammenzuschustern

 

 

Eine Musterzulassung bei der PTB erfolgt unter Angabe einer spezifischen Lauflänge. Jede signifikante Veränderung eben dieser macht dann eine entsprechende Neuabnahme notwendig. Durch die Kosten von etwa 200+X Euro wird das ganze, abgesehen von der Problematik der "Herstellung" an sich schon eher sinnfrei...

Auch die Verwendung von ge"F"ten Teilen löst dieses Problem nicht, denn das F ist die Markierung der Zulassung für ein spezifisches System und eben nicht ein einzelnes Teil wie Upper oder Lower. Wenn relevante Eigenschaften wie Lauflänge, Antriebsart oder Kaliber geändert werden ist in jedem Fall eine Neuabnahme notwendig, unabhängig davon was für Symbole auf den einzelnen Teilen aufgedruckt sind oder nicht.

Bekommt man bei einem Neubeschuss eigentlich nen Zettel mit diesen Informationen, also Lauflänge, Antriebsart, Kaliber?

Oder wie sieht das aus, falls mein Innenlauf kaputt ist und ich mir die abgenommene Länge nicht aufgeschrieben habe, kann ich dann beim Beschussamt die korrekte Lauflänge erfragen?

Sollte ja nach deiner Aussage ja irgendwo hinterlegt sein?

(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 27.07.2023 um 11:10 Uhr)

Es gibt Beschussämter, die stellen Prüfberichte zu den jeweiligen geprüften Waffen aus und stellen diese dann entsprechend zu. Dies scheint jedoch nicht allgemeingültige Praxis zu sein.

Grundsätzlich wird jedoch eine Umbau- oder Herstellungsdokumentation bei dem Beschussamt hinterlegt, sodass auf Nachfrage immer nachgewiesen werden kann, dass die Waffe legal abgenommen wurde. In dieser sind dann die entsprechenden Informationen hinterlegt. Wäre ja auch seltsam wenn es nicht so wäre, weil deutsche Bürokratie.

 

Das das deutsche Waffenrecht in Bezug auf Airsoft-(Spielzeug) mMn einfach nur Nonsens ist, steht auf einem anderen Blatt.

 

P.S.: Ich spreche immer aus rein gewerblicher Sicht, und wir versuchen immer das höchstmögliche Maß an Rechtssicherheit für Kunden herzustellen. Deswegen gibt es auch immer eine ordentliche Umbau- oder Herstellungsdokumentation. Was Achim und Klaus privat machen geht mich nichts an.

Nein. Das Beschussamt hinterlegt gar keine Infos bei der PTB. Die Prüfung beim Beschussamt beschränkt sich auf eine Kontrolle, ob dein Gerät unter 7.5J ist. Mehr interessiert die nicht. Prüfzeichen drauf, Wappen des Beschussamts und die Kaliberangabe. Die machen die Airsoft nicht auf, stellen nicht fest, wie lang der Lauf ist, oder welchen Durchmesser dieser hat. In Köln hab ich früher nicht mal ein Protokoll mitbekommen. Ne Rechnung und das wars. Wieviel J die Knifte genau gedrückt hat, hat da niemanden interessiert.

Das ist alledings eine Einzelabnahme. Bei der PTB sind mehr Infos hinterlegt, was allerdings in meinrn Augen absurd ist. Gerne ändern Hersteller in ihren unterschiedlichen Chargen Details. U.a. auch die Lauflänge, generell die Internals etc.. Inwiefern dass dann problematisch ist, oder was ich als Endkunde im Ernstfall machen kann - weiß der Fuchs. Diesbezüglch gab es noch keine Urteile.

 

Wie üblich bei solchen Themen:

Eine Polizei sieht bei einer Kontrolle nur das F oder eben nicht.

Wenn du also ne 0.5er kaufst und umbaust,  oder jegliche Teile kaufst und nen Body mit F der zufällig passt und das ganze austauscht, ist das illegal, aber in der Praxis interessiert es niemanden.

Bei meinen Abnahmen gabs auch genau garnix an Protokoll.

Da kam n F drauf, Wappen, fertig. Die Rechnung war das einzige Dokument. Die Waffe wurde nicht geöffnet, keine Lauflänge gemessen oder irgendwelche Internals vermerkt. 

Und wenn es nach all den Jahren noch kein einziges Urteil wegen z.B. geänderter Lauflänge bei einer ge F ten Airsoft gab, ist das schonmal ein gutes Zeichen das es keine Sau interessiert...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 27.07.2023 um 10:12 Uhr)

Oh man... Jungs...

Das Thema "Herstellung" ist etwas komplex - sollte man inhaltlich auch etwas besser aufschlüsseln zwischen PTB, Beschussamt und Co.

 

TLDR;

...um jetzt die Eingangsfrage so knapp wie möglich zu beantworten:

  • Darf ich mir aus Ersatzteilen und Tuningteilen einen eigenen Upper und evtl. eigen Lower bauen?

Mit einer Erlaubnis darfst Du Dir auf jeden Fall einen [neuen] Upper- wie auch Lower bauen.

Wenn Du eine bereits bestehende Waffe hast, darfst Du
- den Upper ohne Erlaubnis und Nacharbeit tauschen, sowie
- den Lower tauschen, wenn Du eine Herstellungserlaubnis dafür hast oder der Lower bereits in einer anderen Waffe verbaut war.
(Upper und Lower im Sinne von "Gehäuseober- und unterteil, ohne Internals, wie Lauf, usw.)

Vom Tauschen des Laufes kann ich gegenwärtig abraten.

Alles weitere zu F-Kennzeichen usw. sollte denke ich klar sein.

 

 

Mehr Input:

 

Thema PTB:

Sollen Airsoftwaffen erstmals gewerbsmäßig hergestellt oder nach Deutschland verbracht werden, sind diese mindestens 2 Monate vorher der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Der Anzeige muss Muster + Beschreibung zur Handhabung/Konstruktion begefügt werden.
(§ 9 Absatz 2 Nummer 1 BeschG)

Zusätzlich muss man erklären, ob und wie der Anwender die Leistung verändern kann.
(§ 9 Absatz 3 Nummer 1 BeschG)

Die zuständige Stelle kann Maßnahmen anordnen um sicherzustellen, dass Waffen, die vertrieben oder überlassen werden, nicht vom geprüften Muster oder festgelegten Anforderungen abweichen.
(§ 9 Absatz 2 Nummer 4 BeschG)

In diesem Punkt muss man nochmal deutlich machen:

Die Prüfung des Musters betrifft pauschal nicht die Waffen, welche bereits "den Endanwender" erreicht haben, sondern werden nur relevant, wenn man Waffen vertreibt (=verkaufen) oder überlässt (=jemanden die Waffe in die Hand drücken).

Weiterhin betrifft es nur Waffen, welche gewerbsmäßig hergestellt werden oder verbracht - wer selber legal seine Waffe hergestellt hat, ist von dem ganzen Kram mit der PTB befreit.
Die PTB ist also in erster Linie relevant für gewerbliche Hersteller (z. B. Shops mit "eigenen" Waffen) sowie Importeuren (privat und gewerblich).

Die Aussage "Waffen dürfen nicht vom Muster abweichen" ist so demnach nicht ganz richtig und das war es auch erstmal zum Thema PTB.

 

 

Thema Beschussamt:

Nun, das Beschussamt ermittelt nur die Energie und stempelt das F.
Beides kann man auf Antrag selbst durchführen.
Die Messprotokolle und ein Muster müssen der PTB hinterlegt werden, wobei auch das wie zuvor nur Waffen betrifft, die gewerbsmäßig hergestellt oder verbracht werden.
(§ 11 Absatz 6 BeschussV)

 

 

Thema Herstellung (nichtgewerbsmäßig):

Schusswaffen dürfen nichtgewerbsmäßig hergestellt werden, sofern man einen Erlaubnisschein erteilt bekommen hat.
Dies schließt auch den Erwerb und Besitz von wesentlichen Teilen hierzu ein (was bei uns eher unrelevant ist).
Das Ganze ist auf maximal 3 Jahre befristet und beschränkt sich nur auf eine bestimmte Art und Anzahl an Waffen.
(§ 26 WaffG)

Hergestellt wird eine Waffe, wenn
- diese aus Rohteilen oder Materialen erzeugt wird, oder
- das führende wesentliche Teil durch ein anderes ersetzt wird, welches noch nicht zuvor in einer Waffe verbaut war
(Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.1 WaffG)

Was das führende wesentliche Teil einer Waffe ist, ist noch ein Streitthema.
Logik und genereller Konsens wäre das (teilbare) Gehäuse.
Strenge Auslegung des "neuen" WaffG wäre es der Innenlauf.
(Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.2 WaffG)
Das führt aber an der Stelle zu weit.

 

Grüße

Waren Wechselsysteme (also auch längerer Aussenlauf, welcher ja eh eigentlich irrelevant ist) nicht eh erlaubt?

 

Und zum Punkt "selbst bauen" ich glaub der TE meint nicht selbst den lower/upper aus nem aluklotz schnitzen, sondern alle Einzelteile kaufen und dann Zusammenschustern

(Wie schon erwähnt, als 0.5er vollkommen egal, und wenn man einen gebraucht mit F findet, auch kein Problem da das Ding ja offensichtlich schonmal verbaut war)

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 27.07.2023 um 11:32 Uhr)
  • Wechselsysteme

Ach ja... Wechselsysteme :)

 

Wechselsysteme sind Austauschläufe, inkl.
- Verschluss, sowie
- Gehäuseteil (sofern erforderlich).

Wechselsysteme dürfen allein keine verwendbare Waffe ergeben sondern nur mit der dazugehörigen "Restwaffe".

(Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.5 WaffG)

Bleibt ggf. noch die Frage, was ein Verschluss ist.

Austauschläufe gelten
- für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, und
- dürfen nur ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.

Dennoch bleibt ein Wechselsystem wie auch der Austauschlauf ein wesentliches Teil und muss entsprechend legal verbracht oder hergestellt worden sein.

Ungeachtet dessen muss man weiterhin bedenken, dass dies nicht das Thema "Austausch den führenden wesentlichen Teils" (=erlaubnispflichtige Herstellung) aushebelt.

 

  • Und zum Punkt "selbst bauen" ich glaub der TE meint nicht selbst den lower/upper aus nem aluklotz schnitzen, sondern alle Einzelteile kaufen und dann Zusammenschustern

Das spielt erstmal keine Rolle.

Wenn das Endprodukt wesentlich wird, benötigt man hierfür eine Erlaubnis.
Wenn das Endprodukt bereits in allen seinen Teilen wesentlich war, muss man nur darauf achten, dass man durch das Zusammensetzen nicht unter die Bearbeitung oder Herstellung von Waffen fällt.

[Post von Patrick "Inge" (27.07.2023 15:06) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

An den TE:

Plane das gesamte Projekt durch, schau ganz genau wo du die Teile her bekommst, was es kostet und wie du vorallem Probleme löst wenn irgendetwas nicht passt, also wo die Maschinen her bekommen oder wo du Teile bearbeiten lassen kannst. Plane etwaige Kosten in deine Kalkulation mit ein.

Wenn du dann ganz genau weist wie du das machen willst, wende dich mit den Infos an einen Büchsenmacher, z.B. "Pfitzner Waffen". Dort bekommst du alle Infos wie das mit Umbau und ggf. einer notwendigen Einzelabnahme aussieht.

Es geht vieles, man kann auch vieles ohne BüMa machen und auch vieles durch Grauzonen oder "es kann dir keiner Nachweisen" oder "hauptsache F" rechtfertigen, aber aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das es sich einfach sooooo viel entspannter lebt wenn du die Bestätigung zur Einzelabnahme in der Hand hältst xD

  • Du redest von Schusswaffen, die meisten hier von Spielzeug (<0,5J)... Und beim HPA diy Pistolenprojekt, sowie div diy Druckkniften, welche ohne Probleme sogar F bekommen haben, sieht man das am Ende nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.

Oh man, spar Deine Kommentare im Rechtsbereich, wenn Du nichts beizutragen hast, außer sinnlose Bemerkungen.

Der Threadersteller redet von einer GBB Waffe - damit zu 99,9% über 0,5 J.
Und auch unsere 0,5 J Kniften sind (zum Spiel bestimmte) Schusswaffen - und selbst dann immernoch kein Spielzeug.

Und auch wenn vielleicht der ein oder andere etwas macht, vielleicht nicht mal Grauzone, ist es noch nicht automatisch legal.

Danke, und nun weg von Offtopic und hin zu Ontopic.

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