Ist der Import eines Griffstücks mit FA Abzugseinheit legal in Deutschland?
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(5900 Posts)

(nachträglich editiert am 25.06.2023 um 20:05 Uhr)

@Cooler Mann

Bei GBB schlecht mit 0,5

Immer ab 18 und oder F

Vielen Dank euch für eure Antworten!

 

Ich habe bei Umarex angefragt.

[Post von David Germann (26.06.2023 11:53) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

@David Germann

Warum der Import des Griffstücks, anders als du schreibst, nicht in Ordnung ist haben die "Rechtsschwurbler" meiner Ansicht nach mehr als ausreichend dargelegt.

Ich möchte lediglich deinen Ausspruch "Es ist so wie eine Fa gearbox. Darf man haben aber in Deutschland nicht einbauen." kommentieren.

Gemäß dieses Feststellungsbescheides zählt eine Gearbox zu den wesentlichen Teilen der Schusswaffe.

Das WaffG sagt in Anl. 1 Abschn. 1 Unterabschn. 1 Nr. 1.3: 

"Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."

Eine Gearbox, die vollautomatisch ist und nach Einbau eine Energie von mehr als 0,5 Joule auf den Chrono bringen würde ist somit einer verbotenen Waffe gleichgestellt und daher ein verbotenes Teil.

Und zu "Du darfst ja auch fa etus kaufen": Das liegt daran, dass ETUs nicht die Anforderungen für wesentliche Teile erfüllen und somit nicht unter das Waffengesetz fallen, es sei denn man muss sie für den Einbau in die Gearbox bearbeiten. Der Unterschied zu dem Griffstück ist also gewaltig.

Nur, weil der Zoll dir Straftaten durchgehen lässt heißt das noch lange nicht, dass du im Recht bist. Bei der Arbeit im Zollamt werden täglich so viele Rechtsgebiete tangiert, dass es den Beamten unmöglich ist sie alle genau zu kennen. Besonders Spezialgebiete wie die waffenrechtliche Einstufung von Airsoftteilen sind nicht Teil der Ausbildung der Zöllner, daher kann den Beamten durchaus mal ein Fehler passieren.

Eine Gearbox, die vollautomatisch ist und nach Einbau eine Energie von mehr als 0,5 Joule auf den Chrono bringen würde ist somit einer verbotenen Waffe gleichgestellt und daher ein verbotenes Teil.

 

Und das hängt ja davon ab was für ein nozzle ich drin hab und wie lang der lauf is. kann ja ne 0,5er sein.

@Cooler Mann

Sorry, aber hast du eigentlich gelesen, was du da zitierst? Wenn Nein, dann lies bitte noch mal.

whatever dann halt

"Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."

Obs ne Schusswaffe oder ein Spielzeug ist bestimmt die Energie. Wenn da ein Nozzle drin is das 0,5J auf volle Kanne macht dann ist das ein Spielzeug.

(939 Posts)

(nachträglich editiert am 26.06.2023 um 13:43 Uhr)

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(32 Posts)

(nachträglich editiert am 26.06.2023 um 13:59 Uhr)

"nach Einbau" impliziert aufgrund seiner Unspezifiziertheit meiner Ansicht, dass wenn mein Kumpel Bruno sich eine absolut durchschnittliche Airsoft aus dem Hintern zieht und ich darin die Gearbox einsetze die Waffe auf mehr als 0,5 Joule kommt.

Eine Airsoft, bei der es aufgrund einer unpassenden Nozzlelänge zu erheblichem Druckverlust führt ist meiner Ansicht nach kein adäquates Beispiel, da die Gearbox offensichtlich nicht für die Verwendung in dieser Waffe gedacht ist. Eine Waffe deren Lauf so lang ist, dass es zu Energieverlust kommt ist meiner Ansicht nach keine durchschnittliche Airsoft und somit auch als Beispiel ungeeignet.

Aber wenn du dich so sehr an dieser Formulierung aufhängen willst, dann ändere ich sie eben zu: "Eine Gearbox, die vollautomatisch ist und nach Einbau in eine Waffe für die sie bestimmt ist eine Energie von mehr als 0,5 Joule auf den Chrono bringen würde ist somit einer verbotenen Waffe gleichgestellt und daher ein verbotenes Teil."

PS: eine 05er ist kein Spielzeug, sondern noch immer eine Schusswaffe, da sie die Anforderungen der Schusswaffendefinition unbestreitbar erfüllt. Sie ist lediglich von den Vorschriften des Gesetzes mit Außnahme von § 42a ausgenommen.

(1142 Posts)

(nachträglich editiert am 26.06.2023 um 14:11 Uhr)

Juck halt null weils von allem bis aufs Führen ausgenommen sind. Und das heißt "Markierer"

@Cooler Mann

Es juckt offenbar dich, weil du, warum auch immer, versucht hast 05er als Argument anzuführen, obwohl sie in keinster Weise Diskussionsgegenstand sind.

Markierer, wie der Name bereits sagt, markieren ihr Ziel und das Experiment mit Farbgeschossen für Airsofts, wenn ich mich recht erinnere, in die Hose gegangen ist. Im Airsoft schießen wir mit Hartgeschossen mit realistischen Nachbildungen von Schusswaffen aufeinander, daher nennen wir Airsofts "Waffen", wir sind hier ja nicht im Paintball (auch, wenn das natürlich auch Schusswaffen sind, also bitte nicht beleidigt fühlen, liebe Paintballer ;-)

Wo ist das Problem mit nem 0,5er Markierer? Der darf doch Vollauto, Antriebsart wird nirgends erwähnt. Wenn der nicht mit handelsüblichen Mitteln mehr macht (Ein Lauf ist nicht Handelsüblich) ist das kein Problem.

Und wir spielen Plastikball und nicht "Gun"

Da werden Leute markiert und nicht erschossen.

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 26.06.2023 um 14:40 Uhr)

Seit wann wird man von einer BB markiert? Die trifft mich und fällt dann runter. AirSoftGun

Es gab 0,5er Tippman die mit HPA und CO2magazinen ausgeliefert wurden (leider ist Tippi nicht mehr im AS bereich), auch sind mir 1-2 Gaspistolen als 0,5er bekannt (schon ne Weile her, also keine Ahnung mehr was genau).

Wer zur Hölle hat jetzt gesagt, dass eine 05er ein Problem wäre? Worauf willst du hinaus? Verwechselst du hier zwei Diskussionen, denn wir schweifen mehr als bloß ein bisschen ab...

05er und deren rechtliche Einstufung waren nie Gegenstand dieses Threads, bis du sie warum auch immer eingebracht hast. Hier geht es lediglich um die Legalität des Imports von wesentlichen Teilen, die unzweifelhaft für Airsofts mit E>0,5 Joule bestimmt sind.

Ja, eine 05er, die vollautomatisch ist ist völlig in Ordnung.

Wenn die Orga bei der Einführung sagt, dass wer getroffen ist tot ist und sich zum Spawn begeben zu hat, um dort zu respawnen (was man als "wiedergeboren werden" übersetzen könnte) und auf dem Weg mit einem Deathrag und dem Ausruf "Dead Man" auf sich aufmerksam zu machen hat, dann ist Derjenige meiner Ansicht nach durchaus erschossen worden.

Im Englischen sagt übrigens niemand "Plastikball", da würdest du höchstens dumme Blicke ernten, man sagt "Airsoftgun"

ier geht es lediglich um die Legalität des Imports von wesentlichen Teilen, die unzweifelhaft für Airsofts mit E>0,5 Joule bestimmt sind.

Das wird nicht an der Abzugseinheit festgemacht. Die können logo permanent unter 0,5J haben. Was versteifst du dich so darauf als ob das fest is dass es um einen Markierer mit ü0,5J geht?

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