Klugscheißer. ^^
Danke.
Nach welchem §§ genau macht man sich denn übrigens strafbar oder handelt wenigstens ordnungswidrig?
Bitteschön und gute Nacht wünscht Dir Dein Klugscheißer.
EDIT:
Um meinem Kompliment auch mal gerecht zu werden...
§ 52 Absatz 3 Satz 3 WaffG
Ob man für eine erlaubnisfreie, für das Spiel bestimmte und unerlaubt bearbeitete Waffe volle 3 Jahre oder ein böses Du Du Du mit/ohne Eintrag ins Führungszeugnis bekommt... wer weiß...
Da aber nicht das Ergebnis (0,2 J Unterschied), sondern die Handlung dazu (erlaubnispflichtige Bearbeitung/Herstellung ohne Erlaubnis) strafbar wäre, ist es egal, was man nach paar Nächten Schlaf so denkt.. Eine mögliche zu beanstandende Handlung zumindest erfolgte hier wohl bereits offenkundig.
Davon ab... wer weiß schon wirklich und stichfest, was man darf und was nicht...