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Ich dachte, du wolltest auf Grund der neuen Gesetzeslage im ASVZ nichts mehr verkaufen?

(3083 Posts)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 22:19 Uhr)

Ich halte mich an die Gesetze und zahle auch meine Steuern, was gibt's da noch zu erzählen ?

Ich Frage nochmals was ist im folgendem Fall zu tun, den man will ja auch den gekauften Artikel behalten.

Ich bin dann quasi selbst in der Beweispflicht wenn ich mir keinen Screenshot mache oder den Artikel auf der Wunschliste habe.

Ich weiß das mir das als Käufer eigentlich egal sein kann aber diese Handlung ist halt unfair den ehrlichen Verkäufern gegenüber.

(5098 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 22:25 Uhr)

Das sinnvollste wäre darauf zu achten, dass du die PN bekommst "Dein Kaufangebot wurde angenommen" und erst dann Geld zu schicken.

Zumindest bei Zukünftigen Handel.

Mir wäre das auch viel zu unsicher Geld zu verschicken bevor ich die PN erhalten habe.

 

Für einen Verkauf aus diesem Kalenderjahr, würde ich an deiner Stelle den Verkäufer anschreiben. Das er den Verkauf wieder Online stellen soll damit er in den Büchern ist.

Ansonsten können wir den Käufer rückwirkend schlecht bestrafen. (Regeln gelten ja erst ab Gestern Offiziell) Bei dem Verkäufer wird das allerdings ein anderer Schnack, falls da jemand auffällt.

Wie gesagt, für die Zukunft auf die Annahme bestehen und bei der Vergangenheit ggf. dem User eine PN schreiben.


(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 22:28 Uhr)

Du könntest als letzten Schritt natürlich vom Verkäufer verlangen, die Kaufanfrage anzunehmen, bevor du final das Geld überweist. 

Und solltest du selber nicht dran denken, und der Verkäufer löscht den Verkauf um seine 2000€ nicht zu pushen, besteht die Möglichkeit, den Verkäufer zu melden. 

edit: Mogli war schneller ^^

(3083 Posts)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 22:31 Uhr)

Alles klar vielen Dank, waren wohl beide zu "aggressiv"

Schönen ruhigen Abend noch...

„Sofern es zeitlich passt, hoffe ich im weiteren Verlauf auch noch eine Funktion zur Verfügung stellen zu können, mit der man Transaktionen im beiderseitigem Einvernehmen abbrechen kann - wenn z.B. der Käufer abspringt. So könnte man fehlerhafte Umsätze vermeiden und gleichzeitig muss der Verkäufer seinen Verkauf nicht neu erstellen, sondern kann ihn einfach wiedereröffnen. Wäre nice - mal schauen, ob das gelingt.“

Das wäre gerade meine aktuelle Frage, die Funktion wäre ein Traum. Es passiert leider hin und wieder, das ein Käufer abspringt. Aktuell wird der „nicht zustande gekommene Kauf“ allerdings meinem Umsatz angerechnet. Was ja falsch ist. Wie wird denn aktuell damit verfahren? Laut Mod kann der Verkauf aktuell nicht rückgängig bzw. das Angebot gelöscht werden. Also dann Mods bzw. Admins darüber informieren, den Artikel erneut einstellen und wenn man über 2000€ kommt, den Sachverhalt erneut melden?

Viele Grüße

Sascha

@papa-bear / Thomas Martin

Zu den möglichen Dienstleistungen:

Direktes herstellen von Adaptern (für Schäfte von anderen Modellen, Magazine, Schalldämpfer) wobei man die natürlich auch auf Bestellung anfertigen kann und den Verkauf online stellen. (dann ist das keine Dienstleistung Ansich)

Hauptsächlich aber eher einfache Dreharbeiten: Aussenlauf kürzen, Gewinde neu schneiden, zurück schicken)

Gravierarbeiten

(Lackierarbeiten, würde ja schon gesagt)

Tuning/Reparatur (mit/ohne Teilebereitstellung)

(Änderungs)Näharbeiten

@Sascha S. ja genau, wenn die Funktion dieses Jahr noch fertig wird, kannst du sie natürlich verwenden, auch für vergangene Verkäufe. Und wenn nicht und du überschreitest 2000 EUR am Ende des Jahres, dann meldest du dich einfach und wir müssen das dann per Hand abändern. Wenn du die Grenze nicht überschreitest, es es ja eh egal.

@[OZ] Metchen [NewHorizon] Danke dir, das hilft uns bisschen bei der Entscheidung, wenn wir abschätzen können, was da auf uns zukommt.
Und richtig, die Adapter könntest du jetzt schon verkaufen. Wahrscheinlich würde dir dann das Feature "Mehrfachverkäufe" etwas bringen, wo du nicht bei jedem verkauften Artikel, den Artikel wieder neu erstellen musst. Hab ich auch noch auf der Planungsliste - wie so Vieles^^

 

Ja letzteres wäre da auf jeden Fall eine sehr feine Option (Onlineshoplike)

 

Aber nicht jeder Adapter den ich "im Programm" (also im wahrsten Sinne, aufm PC im cad hab) ist ja gewünscht oder gewollt) und andersrum. Ich hab ja nicht "alle" Adapter.

Da wäre es dann die Frage ob es sinnvoller ist einen "blanko Adapter" als Verkauf einzustellen und während des Kaufs wird gesagt für was, oder ob man die Dienstleistung "Adapter herstellen" anbieted (das kann ja theoretisch auch rein im cad bleiben damit der Käufer es selbst drucken kann beispielsweise)

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