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Hallo ihr Lieben,

ich bin jetzt mit der Programmierung für die Umsetzung des Plattform-Steuertransaktions-Gesetzes (PStTG) weitestgehend fertig was die Userseite anbelangt. D.h. ab jetzt werden viele Änderungen gültig, die wir Anfang des Jahres diskutiert haben (Link zum Thread vom Jahresanfang).

Diesen Thread hier möchte ich später als Referenz-Thread verlinken, daher folgen hier einige Erklärungen, die ihr schon kennt, wenn ihr den Thread verfolgt habt, könnt ihr also überspringen :-)

Plattform-Steuer-Transaktionsgesetz (PStTG) - was ist das und wen betrifft das?
Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet Betreiber digitaler Handelsplattformen Meldungen an die Finanzbehörden zu übermitteln. Diese Meldungen erfolgen bei allen Verkäufern, die in einem Kalenderjahr eine Umsatz-Freigrenze von 2000 EUR oder eine Anzahl von 30 Transaktionen erreichen oder überschreiten. Alle die unter 2000 EUR / 30 Transaktionen bleiben sind nicht betroffen.

Welche Daten werden wie gesammelt, gespeichert und übermittelt?
Sobald du die o.g. Freigrenze erreichst, wirst du, ehe du mit dem nächsten Verkauf fortfahren kannst, automatisch nach deinen Daten gefragt. Diese beinhalten Name, Anschrift, Kontonummer und Steuer-ID. Diese müssen wir auf Plausibilität prüfen (dazu benötigen wir ggfs. weitere Dokumente) und nach Abschluss des Kalenderjahrs zusammen mit dem Gesamtumsatz und der Anzahl der Transaktionen an die Finanzbehörden versenden. Artikeldetails/-namen werden nicht versandt, nur der Umsatz und die Anzahl.
Da es sich bei diesen Daten um besonders sensible, personenbezogene Daten handelt, werden diese verschlüsselt gespeichert.

Aufwandsgebühr
Sobald du die Grenze überschreitest, entsteht für uns durch die Datensammlung, Meldung, Plausibilitätsprüfung und Fehlerbereinigung einiger Aufwand. Um den hohen Aufwand zu decken, erheben wir bei Überschreiten der o.g. Grenzen eine Aufwandsgebühr von 3% (netto) des Gesamtumsatzes des Kalenderjahrs. Die Abrechnung erfolgt nach Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden, also Anfang des Folgejahres.

Muss ich dann Steuern zahlen, wenn ich die Grenzen überschreite?
Die meisten eher nicht. Steuern zahlt man in diesem Fall nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn. Wenn du privat Sachen verkaufst, die du nicht mehr brauchst, verkaufst du sie meist zu einem geringeren Preis, als du sie gekauft hast. Dabei entsteht also kein Gewinn und du musst auch keine Steuern zahlen. Verkaufst du hingegen öfter Sachen mit Gewinn, dann kann es sein, dass du Steuern zahlen musst. Dein lokales Finanzamt ist dann dein bester Ansprechpartner.

Was soll das Ganze?
Das Finanzamt vermutet auf digitalen Marktplätzen Gewinne, die an der Steuer vorbei als Privatverkauf gemacht werden und möchte daher mehr Einblick. Es geht eher um eBay, Amazon und Co. - wo richtig was umgesetzt wird - aber das ASVZ ist eben leider auch mit darunter. Das Nervige dabei ist, dass die Kosten dafür nicht etwa vom Finanzamt bezahlt werden, sondern wir als Plattform müssen das leisten - und daher wiederum eine kleine Gebühr erheben.

 

Welche Änderungen gelten ab jetzt?

Aufgrund des PStTG wurden wie bereits angekündigt einige Regeln im Marktplatz geändert:

  • PStTG-Daten werden bei Erreichen/Überschreiten der Grenzen gesammelt und eine Gebühr erhoben (siehe oben) - ohne Eingabe der Daten ist ein Handel über die Grenzen hinaus nicht möglich
  • der Marktplatz ist jetzt auch für gewerbliche Angebote geöffnet
    • diese müssen als "gewerbliches Angebot" markiert werden (dazu gibt es ein Auswahlfeld im Erstellungsprozess)
    • gewerbliche Verkäufer müssen zusätzliche rechtliche Daten hinterlegen, die dann im Artikel angezeigt werden (u.a. UStId, Widerrufsbelehrung, ...)
    • auch gewerbliche Artikel sind bis zum Erreichen der PStTG-Grenze kostenlos, danach die 3% wie bei allen anderen Artikeln auch
    • gewerbliche Verkäufer benötigen auch einen Besitznachweis, es sei denn sie sind "verifzierter Händler" (das sind hauptsächlich unsere Werbepartner, denen wir vertrauen dass sie die Ware tatsächlich besitzen)
    • DIY-Artikel sind jetzt erlaubt, bei Gewinnabsicht müsste der Artikel als "gewerblich" markiert werden
    • Preise sind noch mehr als vorher Sache der Verkäufer, bei Gewinnabsicht müsste der Artikel als "gewerblich" markiert werden
    • Dienstleistungen sind erstmal weiterhin nicht erlaubt
  • Versuche absichtlich die gesetzlichen PStTG-Grenzen zu umgehen oder die Umsätze zu manipulieren (z.B. Handel per PN/Whatsapp abschließen ohne Kauf im ASVZ zu hinterlegen) können für Verkäufer und Käufer zu Sanktionen führen (wenn sowas rauskommt, bekommen wir Ärger von Finanzbehörden und daher verstehen wir da auch keinen Spaß)
  • Tausch-Handel: erzeugt auch einen Umsatz. wenns zeitlich passt programmiere ich mal noch eine schönere Lösung, bis dahin: alles per PN klären, dann beide Artikel in den Marktplatz stellen (mit einem korrekten Preis) und sich gegenseitig die Kaufanfrage stellen. Dann ist das sauber gelöst.

 

Was ist gewerblich, was ist privat? Woher bekomme ist sonst Infos?
Ich habe an ziemlich vielen Stellen im Markt und im Erstellungsprozess solche Fragezeichen eingebaut. Wenn man da drauf klickt, findet man Erklärungen zu den Begriffen. Falls was unklar ist, gerne melden.

Die Frage nach privat oder gewerblich ist vielleicht am interessantesten, daher poste ich hierzu mal die üblichen Kriterien / Indizien (rechtlich ist das nicht trennscharf geregelt):

  • Privatverkauf:
    • du verkaufst Dinge, die du für dich selbst gekauft hast und nicht mehr benötigst
    • du verkaufst sehr geringe Mengen
    • du hast nicht die Absicht durch deinen Verkauf Geld zu verdienen
  • Gewerbliches Angebot
    • du verkaufst Dinge, die du erworben oder produziert hast, um sie weiterzuverkaufen
    • du verkaufst größere Mengen
    • du hast die Absicht durch deinen Verkauf Geld zu verdienen
    • du verkaufst Neuware
    • du bietest eine Dienstleistung an (bei uns aktuell eh nicht erlaubt)

 

Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass die Programmierung hier wieder recht aufwendig und damit fehleranfällig war. Sollte euch irgendwas auffallen, ihr nach Daten gefragt werden, obwohl ihr die Grenzen noch nicht überschreitet oder irgendwie sowas - einfach hier posten, schau ich mir an.

Auch wenn es sonst weitere Fragen gibt, gern hier posten - ich baue dann ggfs. die Antworten mit in den Eingangspost ein.

Für mich folgen jetzt eine große Zahl von Programmierungen "hinter den Kulissen" - wo es um die Erstellung der Meldungen ans Finanzamt geht, Plausibilitätsprüfungen, Abrechnung, Fehlerchecks, etc.

Sofern es zeitlich passt, hoffe ich im weiteren Verlauf auch noch eine Funktion zur Verfügung stellen zu können, mit der man Transaktionen im beiderseitigem Einvernehmen abbrechen kann - wenn z.B. der Käufer abspringt. So könnte man fehlerhafte Umsätze vermeiden und gleichzeitig muss der Verkäufer seinen Verkauf nicht neu erstellen, sondern kann ihn einfach wiedereröffnen. Wäre nice - mal schauen, ob das gelingt.

Soweit von mir - liebe Grüße,
papa und das ASVZ-Team

Was heißt eigentlich Gewinn? Ich bin wie Pydracor und sammel seit 20 Jahren Airsoftwaffen da sind sicher schon mehrere Zehntausende verseunken, wenn nicht mehr, wenn ich jetzt alles zusammen im ASVZ verkaufe und eine Summe von 80 oder 90 Tausend mache, ist das ja kein Gewinn oder? Da ich ja alle Sachen über die Jahre ja neu gekauft habe und somit Verlust gemacht habe. Klar ist die Summe enorm und man freut sich , aber da wäre ja alles okay, oder sollte ich lieber alle Rechnungen raussuchen? 

 

Ge·winn

/Gewínn/

Substantiv, maskulin [der]

1.

materieller Nutzen, Ertrag [eines Unternehmens]; Überschuss über den Kostenaufwand

"ein beachtlicher, bescheidener Gewinn"

2a.

Geld oder Sachwert, der als Preis bei einem Spiel o. Ä. gewonnen werden kann

"die Gewinne einer Tombola"

Zitat: "Dein lokales Finanzamt ist dann dein bester Ansprechpartner."

Wir sind nun mal keine Steuerberater bzw. Finanzberater.

Niemand ist wie Pydracor !!!

@Meister Ede Gewinn = Umsatz (Einnahmen) - Kosten (Ausgaben)
Wenn du also deine Sammlung für insgesamt 80k im ASVZ verkaufst (=80k Umsatz) und du hast sie zuvor über die Jahre für 50k eingekauft, dann machst du 30k Gewinn. Hast du sie aber für 90k eingekauft, dann machst du keinen Gewinn, sondern 10k Verlust.

Wenn du die Sammlung gekauft hast, mit dem Ziel sie später wieder zu verkaufen und dabei Gewinn zu machen, bist du ein gewerblicher Verkäufer und musst Steuern auf die erwirtschafteten Gewinne zahlen.

Wenn du die Sammlung eigentlich des Sammelns Willens gekauft hast (ohne Gedanken an Gewinnorientierung) und sie jetzt z.B. aus Geldnot verkaufst oder Teile davon, oder ganz generell weil das halt zum Sammeln dazugehört dass man Dinge kauft und verkauft, könnte es sein, dass das Finanzamt das als nicht-gewerblich einstuft. Das müsstest du mit deinem Finanzamt klären, wie die das sehen.

Wenn du tatsächlich in derartigen Summen verkaufst, ist es in beiden Fällen sehr ratsam Einkaufs-Rechnungen für die verkauften Artikel aufzubewahren. Weil wenn ich für dich 80k Umsatz im Jahr ans Finanzamt melde, die prüfen das und du gibst in deiner Steuererklärung 0 EUR Gewinn an, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie sich da bei dir melden und Beweise haben wollen. Da ist es natürlich ideal, wenn du alles gut mit Einkaufsrechnungen belegen kannst.

Das ging ja nun doch recht fix mit der Umsetzung, hut ab! 

Gibt es Pläne - jetzt wo Gewerblicher Handel möglich ist - auch Dienstleistungen mit Bezug zu unserem Sport zu erlauben? 

 

Stand jetzt nicht. Was nicht heißt, dass es nie Them wird.

 

Es ist eben super schwierig den Wert einer solchen Arbeit zu bewerten und dazu macht es einen Zweig auf in Sachen Moderation.

Der Kunde ist mit dem Selbstbau bzw. der Dienstleistung nicht zufrieden und will sein Geld wieder.

Der Dienstleister meint allerdings, dass alles so ist wie versprochen.

Und nun wird sich Gegenseitig gemeldet und wir müssen das bearbeiten.

Dann haben wir den Salat um zu klären wer nachgibt bzw. wer im Recht ist.

@[141] Ghost Danke :-) Wie Mogli schon schrieb erstmal noch keine Dienstleistungen, erstmal schauen wie das überhaupt klappt mit PStTG und gewerblichen Artikeln und so. Wenn du dann in geregelten Bahnen ist, kann man auch über die Dienstleistungen mal nachdenken.

Rein aus Interesse - welche Dienstleistungen könnte man sich denn vorstellen im ASVZ anzubieten?

Ich für meinen teil Fotografie, Videoaufnahmen, Videoschnitt & Bearbeitung. 

Vorstellen könnte ich mir jedoch bei bestimmten anderen Usern - welche um Welten mehr Ahnung haben als ich :)  - Reparatur & Umbau arbeiten, Paintjobs (selber schon für gezahlt da ich einfach unbegabt mit Lack bin) etc.

(3083 Posts)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 21:09 Uhr)

Wenn ich mir da so teilweise die Verkaufspreise im ASVZ ansehe und das mit diversen Shops vergleiche wird das extrem interessant.

Viele sind da weit über den Einkaufspreis und das ist ja dann Quasi Gewinn oder sehe ich das falsch ?

Und wie wollt ihr das überprüfen wenn ein Deal stattfinden aber der Kaufbutton nicht bestätigt wird, ist mir hier in letzter Zeit schon oft passiert das ich etwas gekauft und bezahlt habe ,den Artikel auch bekommen hatte aber meine Kaufanfrage abgelehnt wurde und der Artikel auch kurze Zeit später gelöscht wurde .

(5091 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 21:43 Uhr)

Zum Thema Gewinn. Bieten sich hier Leergänge zum Steuerfachangestellten an oder Kurse zum Rechnungswesen.

 

Zu dem anderen, gibst du hier gerade zu gegen den VHK mehrfach verstoßen zu haben?
Der Handel ist nur über den Markt erlaubt und nicht über die PNs. Das heißt ohne angenommene Kaufanfrage ist es Handel über die PNs.

Des weiteren verweise ich auf: 

  • Versuche absichtlich die gesetzlichen PStTG-Grenzen zu umgehen oder die Umsätze zu manipulieren (z.B. Handel per PN/Whatsapp abschließen ohne Kauf im ASVZ zu hinterlegen) können für Verkäufer und Käufer zu Sanktionen führen (wenn sowas rauskommt, bekommen wir Ärger von Finanzbehörden und daher verstehen wir da auch keinen Spaß)

 

Wir müssen nur dafür sorgen es so schwer wie möglich zu machen und wenn es raus kommt gibt es auch sehr harte Strafen.

Nun die ganz ehrliche Frage, willst du für einen Verkäufer der die Regeln umgehen will dein Nutzer Profil aufs Spiel setzen?

Vorteile als Käufer bei Umgehungen der Regeln:

 

Nachteile:

Harte Strafen im ASVZ die sogar zu Verlust des Nutzerprofils führen können.

Keine Moderative Unterstützung wenn etwas mit dem Handel quer geht.

Machst uns unnötige Arbeit.

(3083 Posts)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 22:01 Uhr)

Du hast meinen Post anscheinend nicht richtig gelesen und versuchst mir hier was anzuhängen. 

Ich wiederhole es gern nochmal für dich....

Ich kaufe etwas und schicke eine Kaufanfrage...dann komme ich mit dem Verkäufer in Kontakt und wir schließen das Geschäft ab....wenige Tage später Frage ich nach was mit der Kauf-Anfrage ist und wie ich so Bewerten soll.

Darauf hin wurde meine Kaufanfrage abgelehnt und der Artikel wurde gelöscht.

Was soll ich als Käufer machen ?

Wenn du mir jetzt wieder was unterstellst gebe ich diesen Screenshot an jemand weiter der mich rechtlich vertritt.

Ich zahle meine Steuern und werde das auch hier tun.

 

Ich habe nichts Unterstellt, da scheinst du etwas missverstanden zu haben.

Du stellst eine Kaufanfrage.

Ohne das der Verkauf angenommen wird, ist es kein Abgeschlossener Handel. 

Somit Handelt Ihr weiter in den PNs. Hier wäre der Abschluss des Verkaufes Sinnvoll gewesen durch besagte Annahme.

 

Steuerhinterziehung steht hier ja gar nicht zur Debatte wie du in deiner PN schreibst.

A. Weiß ich ja nicht wann die Verkäufe waren. Kann ja auch 2022 gewesen sein.

B. Kann der Wert unter 2000 Euro sein und diesem Jahr und dann ja auch unwichtig.

C. Am wichtigsten, du bist ja Käufer. (zumindest habe ich das so verstanden) Damit kannst du doch gar nicht dafür belangt werden. Außer durch den VHK.


Also wenn du mich Anzeigen willst, mach das. Wobei ich nicht weiß für was, da ich nur das wiederholt habe was du schreibst.

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