Transport von Airsofts DURCH Deutschland
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Die Systemas wurden gegen Zahlung eines vergleichsweise geringen Busgeldes (Airsoftwaffen für über 12.000 Euro, Bußgeld ein paar Hundert Euro) ohne weitere Folgen zurückgegeben.

Ein angemeldeter Transport ist problemlos möglich. Dafür muss man nur Zoll Siegel beantragen. Das wird dann jeweils an der Grenze von den netten Beamten angebracht.

(18 Posts)

(nachträglich editiert am 20.03.2023 um 12:54 Uhr)

@toxi Die Mail habe ich ja komplett übersehen. Muss ich ihn gleich drauf hinweisen. Ich glaube, die Jungs wollen aber Versandkosten vermeiden. Dennoch ein wirklich guter Punkt, Danke!

 

@sirke Die Zollsiegel, sind das die Nämlichkeitsverschlüsse, die ich gerade auf der Zoll Webseite gefunden habe? 

Grundsätzliche rechtliche Einordnung

Eine erlaubnisfreie Mitnahme nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, Ziffer 7 WaffG fällt weg, da ausländische Waffen (ü 0.5J) im Normalfall nicht den Regelungen der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 1.1 bzw. 1.2 entsprechen.

Also ist die Mitnahme von Waffen nach Par. 32 WaffG geregelt. Benötigt wird eine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen durch den Geltungsbereich des WaffG.

Regelmäßig ist der Zoll für die Kontrolle des Warenverkehrs mit Grenzbezug zuständig und damit auch verantwortlich für die Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme.

@Ambo 

Offtopic nur weil du es erwähnt hast.

 

Wurde schon des Öfteren kontrolliert. Einmal direkt beim Spiel. Dort wurde vor Ort getestet ob F Waffen Vollauto oder nicht.

 

Bei ner anderen Kontrolle wurde die 0.5er mitgenommen. Dann musste ich rein kommen dort wurde ein genial bayerischer Papiertest durchgeführt und ich konnte sie wieder mitnehmen (das ist aber alles schon paar Jahre her, ka ob die bayerische Polizei mitlerweile chronos hat)

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.03.2023 um 19:56 Uhr)

Die Mitnahme ist in Grunde erlaubnisfrei, wenn sie ein F hat und nicht vollautomatisch schießen kann. (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 7.1 WaffG)

 

Gehen wir davon aus, das liegt nicht vor.

Dann ist es erlaubnisfrei, wenn die Waffe weniger gleich 0,5 J hat oder unbrauchbar ist. (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 7.3 WaffG bzw. Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 Buchstabe a WaffG)

 

Gehen wir davon aus, auch das liegt nicht vor.

Dann ist die Mitnahme erlaubnispflichtig. Dazu muss der Besitzer 18 Jahre alt und für den Erwerb und Besitz der Waffe nach Maßgabe der deutschen Gesetzgebung berechtigt sein. Zudem muss die Mitnahme in den Drittstaat erlaubt und der Transport sicher sein. (§ 32 Absatz 1 und 1a WaffG)

Die Erlaubnis muss durch Anmeldung bei der Überwachungsbehörde (Zoll) eingeholt und dann mitgeführt werden - und kann weitere Prüfungen auf Verlangen der Behörden erfordern. (§ 33 WaffG)

 

Grüße

Auch wenn man die Airsoftklumpen irgendwann zurück bekommt, ist es ärgerlich, wenn die Geräte zwecks Überprüfung ersteinmal eingezogen werden und dann geschaut wird, ob diese tatsächlich reine Deko (ohne Feder) oder auf 0,5J laufen... Im Regelfall wird sowas nicht mal eben am Rastplatz auf der Autobahn gemacht. ;-)

 

@marvbeck aber eine Vollautoairsoft über 0,5J fällt ja unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und somit ist man als Privatperson generell nicht zum Erwerb einer Erlaubnis fähig. Oder sehe ich da was falsch? 

Nein, fallen sie nicht, auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält.

Es wären einfach nur verbotene Waffen, für die man sich aber ebenso eine Ausnahmegenehmigung holen kann.

Wie gesagt, klärt das mit dem Zoll - schriftlich, und frühzeitig!

Okay, also am besten eine E-Mail an das Zollamt wo die Jungs die Grenze nach Deutschland überqueren und eine an das Zollamt, wo sie Deutschland wieder verlassen? 

Steht doch alles klar und deutlich auf der von mir auf Seite 1 verlinkten Websites vom Zoll.

Erstkontakt telefonisch -> Zoll Schleswig Holstein 0431 20083-0 .

Dort bekommst du alle weiteren Infos, auch an welche Adresse (ggf. Email) du dich wenden musst etc. 

Wo sie das Land verlassen ist btw. Irrelevant, nur der Eintritt ist relevant. Das dürfte bei Sweden / Dänemark SH sein.

Oh man, ich liebe Bürokratie.

Ich bin jetzt vom Zoll in Schleswig-Holstein zur falschen Abteilung im Innenministerium dort (alte Telefonnummer auf der Webseite),, dann vom Innenministerium zur richtigen Abteilung, dann zur Waffenbehörde in dem Kreis, in dem die Jungs nach Deutschland einreisen werden. Alle Leute, mit denen ich gesprochen habe, waren super freundlich und hilfsbereit, das hat mich sehr gefreut.

Aber von der Kreiswaffenbehörde wurde ich jetzt ans BKA verwiesen, weil vollautomatische Airsofts ja verbotene Gegenstände sind und das BKA kann man nur per E-Mail erreichen. Jetzt warte ich also auf eine Antwort. 

(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 21.03.2023 um 14:52 Uhr)

Nur mal so als Frage... warum nicht direkt von Schweden per Fähre nach Polen und dann nach Tschechien weiter?

Soweit mir bekannt ist gibt es eine Fährverbindung von Karlskrona (Schweden) nach Gdynia (Polen). Damit wären die F-Land-Probleme gelöst und die Strecke wäre insgesamt sogar kürzer.

So, wie ich meinen Kumpel verstehe, ist die Strecke über Deutschland sowohl von Fahrt- bzw. Wartezeiten auf die Fähren, als auch von den Fährkosten die schnellste/ günstigste. 

Dann sollten deine Kumpel da nochmal dringend schauen.

Überfahrt dauert ca. 9 Stunden. 

Aus eigener Erfahrung kann ich versichern das alleinschon die Strecke Hamburg-Malmö gerne mal 6 Std. dauert, auch wenn das Navi 4,5 sagt. 

Und von Hamburg nach Tschechien bist halt auch nochmal gut 9 Stunden unterwegs. 

Und da sind noch nicht X Minuten - Stunden Wartezeit beim Zoll aufgrund der Waffengeschichte eingerechnet. 

 

Kostentechnisch müsste das auch pie mal daumen aufs selbe rumkommen. 35€ Storebeltbrücke , Sprit, Zollgebühren(!) etc. dürften nicht viel günstiger sein als die Fähre welche sich insbesondere bei mehreren Personen in einem Fahrzeug rechnet. 

Selbst wenn sie 100€ draufzahlen und ne Stunde mehr unterwegs sind....dem fehlenden Stress mit dem Zoll wäre mir das aber allemal wert! 

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