Lampen nach bestellen selbst deaktivieren?

Hallo,

hätte kurz eine Frage zur Rechtslage zu Lampen.

Wäre es möglich sich Lampen von aliexpress und co. zu bestellen und anschließend selbst zu deaktivieren(Elektronik fachmännisch deaktivieren bzw ausgiesen)?

Oder würde die Lieferung direkt beim Zoll beschlagnahmt werden?

Oder hat eventuell jemand schon selbst Erfahrungen gemacht das man Händler bei aliexpress anschreiben kann, und das diese die Lampen vor der Lieferung deaktivieren? 

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 11.03.2023 um 02:14 Uhr)

Nicht legal da schon der Import einer funktionierenden Lampe zur Montage an einer Waffe einr Straftat ist.

Geht er über den Zoll ist es im Normalfall direkt mit einer Anzeige behaftet und es wurde schon von summen um die 1500€ gesprochen.

Ausprobiert mit ali hab ich das noch nicht da mir grob 70€ für eine Defekte Lampe deutlich zu viel sind 

Moin. 

Es gibt doch schon mehrere Shops in Deutschland, die Dummys anbieten, warum nicht da mal nachhacken?

Dann kann man auch die Auslands-Shops anfragen ob diese dir das Ding deaktivieren, wodurch die Lampe dann oft immer noch nicht legal ist, weil oft falsch deaktiviert wird.

Grüße 

Bezüglich Lampe deaktivieren. Hab letztens gelesen, dass jemanden ein Waffenlicht nachgewiesen wurde, nachdem die Behörden alles an Heißkleber rausgekratzt haben und neue Elektronik eingebaut haben.

Ich gehe davon aus, dass das Thema "Lampen zur Montage an Schusswaffen" ist, auch wenn das im Ersteller-Post nicht explizit genannt wurde.

 

Das Problem, das sich hier stellt ist die grundsätzliche Einordnung als verbotener Gegenstand:

WAFFG

Anlage 2

Abschnitt 1

Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[…]

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

 

Dementsprechend ist der Umgang nur zur Unbrauchbarmachung gestattet.

Juristisch scheitert es daran, dass das WaffG (mit Ausnahme der in § 40, Abs. 2, 3 und 4 WaffG genannten Konstellationen) keinen Umgang mit verbotenen Gegenständen gestattet. Die Regelung zur Unbrauchbarmachung dient lediglich als Öffnungsklausel, damit Behörden, Büchsenmacher etc. eine legale Möglichkeit haben, im Zuge der Unbrauchbarmachung mit den Waffen umzugehen.

Argumentativ scheitert es bei einer Privatperson daran, dass in dem Fall mehrere Umgangsarten vorliegen (Erwerb, Besitz, Einfuhr nach Deutschland) für die jeweils nachzuweisen wäre, dass jede Umgangsart allein der Unbrauchbarmachung dient. Ein Erwerb zum Vollpreis und nachträgliche Einfuhr zum alleinigen Zweck der Unbrauchbarmachung wird sich durch eine Privatperson in keiner Weise rechtfertigen lassen.

Die einzig legale Möglichkeit wäre ein Antrag an das Bundeskriminalamt (vgl. § 40 Abs. 4 WaffG), eine Ausnahme vom Verbot der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG im Einzelfall zu erlassen. Auch hier wird es daran scheitern, über dem öffentlichen Interesse zur Durchsetzung des Verbots liegende persönliche Umstände nachzuweisen.

 

Fazit:

Der Umgang mit verbotenen Gegenständen (auch zur selbstständigen Unbrauchbarmachung) ist von Gesetzgeber nicht vorgesehen und damit (außer vlt. in außergewöhnlichen Einzelfällen) nicht möglich.

Ich erinnere mich an einen Artikel von einem Weidmann aus Hessen der sich eine waffenlampe über wish hat kommen lassen............. ist natürlich aufgefallen und wurde verurteilt. 

 

Immer dran denken,  wer glaubt er sei schlauer als der Zoll,  Einkäufe aus Fernost kommen fast ausschließlich mit Luftfracht über die Flughäfen FFM und Leipzig und IMMER durch die Zollabfertigung.

 

Gruß 

Olaf 

@'Baron von ztreik' - Hilft bei nicht SuFu gern du hast mit deinem Post absolut recht und ich finde es fraglich das dein Post als "Halbwissen" gemeldet wurde, denn der "Melder" scheint hier wohl derjenige zu sein der keine Ahnung hat.

Denn genau das ist nicht nur einem passiert, ich meine sogar dazu gab es hier im ASVZ wie auch im 6mm einen Theard inkl. allen folgen die der Betroffene geschildert hatte auch eine gegenargumentation dass das wieder gangbar machen ( mit haushaltsüblichen mitteln ) der KTU ja selber eine Straftat darstellen würde, was aber im falle einer Behörde nicht zutreffend ist.

Wenn ich mich recht erinnere waren die angesprochenen Lampen mit Silikon oder Heißkleber ausgegossen, dieser ließe sich von den beamten der KTU entfernen , Batterien rein und schon funtionierte die Lampe wieder und ist somit Illegal.

 

Das Letzte Wort hat dann der Richter - wer da bock drauf hat , hey soll glauben was er will.

 

Lampe unbrauchbar bedeutet für mich , Elektronik raus und Zerstören, Alles mit Harz vergießen und Kontakte / Kabel raus. Denn dann ist sie wirklich unbrauchbar und lässt sich nicht mehr reaktivieren.

 

@Theardstarter , das einführen einer Lampe oder einer Vorrichtung die ein Zielnstrahlt wie ein Laser / IR Laser mit einer Waffenmontage oder zur Montage an einer Waffe gedacht ist verstößt gegen das WffG und ist kein Kavaliersdelikt. Es werden umgehend von den Behörden rechtliche schritte eingeleitet.

Wenn du einen Lampen Dummy haben möchtest kauf ihn in einem Deutschen Shop. Da steht der Shop dann in der Pflicht.

 

MfG

 

MfG

Wie ist das überhaupt mit Lampenhaltern? Gibt ja Dummies die solche Halter dazu haben, sodass man, wenn man möchte, eine normale Taschenlampe anbringen könnte. Damit hätte man ja einen illegalen Gegenstand gebaut. Getrennt gelagert sollte aber nicht verboten sein, weil sonst solche Dummies ja auch illegal wären. Oder hab ich da einen Denkfehler?

Die Halter einzelnd sind nicht Illegal schraubst du das zusammen ist der gegenstand als gesammtes in dem Moment Illegal. Ähnlich sieht es auch mit klebeband aus.

Klebst du dir die lampe an die Waffe ist es auch nicht Legal.

 

(5827 Posts)

(nachträglich editiert am 11.03.2023 um 14:02 Uhr)

Es ist allerdings vom Hersteller dafür Bestimmt eine Lampe aufzunehmen, mit dem das Ziel beleuchtet werden kann.

Das "und" wird den Ausschlag geben(Bestimmung und kann leuchten), sonst wären die bloßen Ringe für Lampen ja auch ein nogo.

Frag den Richter des vertrauens und seinen Wiedersacher.

(655 Posts)

(nachträglich editiert am 11.03.2023 um 14:13 Uhr)

Also wäre das hier sogar ein gangbarer Weg:

Halter kaufen, Lampe kaufen(die nicht speziell für die Waffenmontae gedacht ist). Lampe unbrauchbar machen, dann kombinieren. So hatte man zu keiner Zeit einen verbotenen Gegenstand und hat auch keinen hergestellt. Oder übersehe ich hier was?

@Patrick 

Dann brauchst den Rotz aber auch nicht einzeln bei Ali/wish/baba zu ordern sondern holst dir Look a like-sunbeem aus der Store deines vertrauens.

Ganz ehrlich  ???????? 

Wers brauch soll sich einen Dummy bei einem airsoftshop kaufen. Die Teile sehen wenigstens aus wie Original und nicht so eine bastelbude bei der jeder sieht, das sie ein fake ist. 

 




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