Tracer mit Mündungsfeuersimulation...

 
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(7976 Posts)

(nachträglich editiert am 09.03.2023 um 14:29 Uhr)

Lampe defekt und ausgegossen ist legal Wenn sie nicht mehr funktionell gemacht werden kann : Deko!

und ich glaub kaum das alle Bekannten Airsoftshops Illegalen Kram verkaufen würden. Aber naja lieber auf einen Kollegen hören als mal logisch zu überlegen.

 

Naja wir sind ein Waffengeschäft seit 1997. Ich glaube wir kennen die Rechtslage sehr gut...


(nachträglich editiert am 09.03.2023 um 14:33 Uhr)

Naja das ist auch kein Argument, eBay und Amazon sind voll mit in Deutschland illegalen Sachen, nur weil sie zu haben sind heißt das nicht das sie legal sind.

@Till: Ihr verkauft auch diese Tracer? Dann könnte ich mich auf dich berufen?

Wir sind nicht Ebay oder Amazon. Wir sind ein deutscher Shop und wenn wir illegale Sachen hätten gebe es uns nicht seit 26 Jahren.

Heißt nicht das ich unrecht habe oder?

Ich wollte hier kein shitstorm sähen. Ich hatte gehofft das jemand meine Zweifel ausräumen könnte...

Ja wir verkaufen die auch. So wie jeder Airsoft Shop in Deutschland. Im Gesetz geht es klar darum das die Ziele beleuchtet werden. Den es stammt aus dem Wilderei Gesetz. Alles andere ist einfach unsinn.

Wir sind uns ja denke ich alle einig, dass sämtliche Sachen verboten, die das Ziel beleuchten / blenden sollen.

 

Der der Mündungsfeuersimulator (und Tracer an sich noch weniger) ist weder dafür gebaut, noch dazu in der Lage dein Ziel zu beleuchten. Worüber reden wir denn hier also?

 

Wenn du glaubst, dass es nicht legal ist, dann kaufe und benutze es nicht. Wenn du der Meinung bist, dass der Vorstand von einem Schützen-Verein (ich behaupte mal Frech OHNE Ahnung von Airsoft) mehr Expertiese hat, als Leute die Airsoft verkaufen, dann höre gerne auf den Mann, Aber dann lass uns doch bitte in Ruhe.

Was willst du bitte jetzt Airsoft-Fachgeschäfte mit Lizenz zum Verkauf von Waffen mit Amazon und eBay gleichsetzen oder vergleichen?

Wenn die das so verkaufen, dann haben die das geprüft ob das geht. Weil sonst bekommen die von der Behörde recht schnell Stühlchen ins Schnäuzchen!

(5818 Posts)

(nachträglich editiert am 09.03.2023 um 14:51 Uhr)

Waffengesetz
Anlage 2
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

 

Beleuchten oder markieren Tracer oder MFG das Ziel? Nein.

Du kannst dir auch ein Knicklicht an die Waffe binden. Leuchtet, beleuchtet aber nicht.

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Ich denke, damit ist zu dem Thema alles relevante gesagt und der Sachverhalt geklärt
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