Gibt es gas granaten die ich (15 Jahre alt) in einem legalen bereicht benutzen darf? ist egal welche, hauptsache keine springer wie die GBR womit ich nur probleme habe. 

Da hätte ich dann aber schon gern eine Erklärung warum es keine gibt, weil die alle kein F haben oder weil der Lauf 3x mal so lang ist wie das Kaliber?


Und ich meine nicht Granaten für Werfer, sonnst würde oben nicht GBR stehen.

Gasbetriebene Airsofts oder andere Spielgeräte sind nach Spielzeugverordnung kein Spielzeug für Kinder und damit Grundlegend ab 18 Jahren.

Darum gibt es auch keine GBBs ab 14 und keine HPAs ab 14. Mal ganz abgesehen von der technischen Realisierung.

Das nenne ich Mal eine gute Erklärung und nicht nur ein dahingeschmissenes NO.

Diese SRC Mini NBB Pistolen sind doch aber auch ab 14, was die obige These ja eigentlich widerlegen würde.

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 31.01.2023 um 18:27 Uhr)

Tippmann 0,5er ?

 

Warum es keine gibt? 14 Jährige haben keine Kohle, Airsoftinnovations ist schon mit dem zahlenden 18 Jährigen Kunden pleite gegangen. Bei anderen Gasgranatenherstellern siehts auch nicht so rosig aus,  warum also einschränken, zumal nur der Deutsche Markt eine Sonderbehandlung will.

 

Vlt gibts ja irgendwann gelblaster Gasgranaten, würde mich nur wundern, weil die kein Airsoftgas parat haben.

Nach:
Anhang I der Richtlinie 2009/48/EG

Dürfen

  • Mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen (z. B. Luftgewehre)

Nicht als Spielzeug behandelt werden und sind damit nicht für Kinder bestimmt. Damit ist meines Wissens nach alles ab 3 und bis 18 Jahren gemeint. 

Die SRC Mini Pistole ist somit kein Spielzeug, aber durch die geringe Energie auch keine F Waffe fällt also irgendwo dazwischen. Selbiges würde auch für Granaten mit Gas zutreffen wenn die E0 kleiner als 0,5J ist. 

PS: Keine Rechtsberatung - so ist nur mein Wissenstand.

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 01.02.2023 um 00:42 Uhr)

Ich find nur Gesetz vom Jugendschutz zun Begriffen Kind und Alter:
Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Sind auch die Strafgrenzen für Vergehen, wird also so gesetzlich geregelt sein.

Somit am 14 erlaubt, aber nicht wie AEP ab 3 (Kleinteile verschlucken).

Die Spielzeugrichtlinie wurde 2011 in Bundesdeutsches Recht umgesetzt durch die Spielzeugverordnung. Die hat uns beinahe das Genick gebrochen, als unsere Referenten bei der letzten Waffenrechtsnovelle unsere 0,5er vergessen hatten.

Laut Spielzeugverordnung: 

Liste von Produkten, die gemäß dieser Verordnung nicht als Spielzeug gelten
9.
mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und - -pistolen sowie Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind,
 
Allerdings steht am Anfang der Verordnung: 
 
§ 1.
(1) Gegenstand dieser Verordnung sind Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden
 
 
Insofern ist ab 14 alles egal, solange das WaffG nichts anderes sagt.
Also dürften Granaten keiner Beschränkung unterliegen.
 

Ganz ehrlich? Scheiß egal ob Spielzveugverordnung, Waffengesetz oder Bibeltext - Ich bin froh wenn so dinger eigentlich NICHT in Kinderhände (Alles U18) kommen. 

Wir haben schon genug deppen Ü18 die nicht damit umzugehen wissen und allen probleme bereiten. Da brauchs dann nicht noch 15 Jährige (nicht persönlich gegen den Threadersteller gerichtet) die dann für noch mehr Ärger sorgen, als es die "Anscheinswaffen" bereits eh schon tun.

 

Mal aus einer anderen Richtung betrachtet: 

Welche Probleme hast du mit den GBRs?




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