GBB Schlitten modifizieren

Hallo Schwarmintelligenz.

Ich habe folgende Frage bereits vor Wochen im "Frag doch mal den Chris"-Thread gestellt, die Antwort lässt leider weiterhin auf sich warten. Deswegen stoße ich hier nochmal eine Diskussion an:

Darf ich den Schlitten einer GBB "optisch" in der Form/Geometrie modifizieren wenn die Funktion dadurch unberührt bleibt? Konkret geht es mir um eine Ausfräsung+Gewinde um ein RMR aufzuschrauben, da sämtliche Adapterplattenlösungen einfach hässlich sind...

Danke und Grüße

Wieso Doppelpost hier und in der Rechtslage Gruppe?

Gegenfrage: Warum sollte es verboten sein?

Es könnte verboten sein, wenn der Schlitten/Verschluss das führende oder zumindest ein relevantes Bauteil ist.

Hat noch keine Behörde endgültig festgestellt...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 04.11.2022 um 22:56 Uhr)

Zur Vollständigkeit, da öffentlicher Post:

Die beabsichtigten Arbeiten an dem Schlitten einer Airsoft-Pistole werden wohl nicht den Tatbestand einer Bearbeitung oder Herstellung erfüllen.

Somit unerheblich, ob das Teil wesentlich ist oder nicht. Eine Modifizierung, wie hier beschrieben, wird daher nicht verboten sein.

Etwas ausführlicher hier.

 

Quelle:

Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8 ff WaffG

 

Ja, sorry für den Doppelpost, habe etwas gefailt.

Vielen Dank für die Antworten, also kann man davon ausgehen dass es relativ unproblematisch ist...

Hier kann eigentlich schon wieder zu / gelöscht werden, in der Rechtslagegruppe hat Marvbec bereits sehr ausführlich geantwortet.

 




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