(nachträglich editiert am 05.02.2023 um 23:00 Uhr)
[Post von User 956 (30.10.2022 13:12) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(5868 Posts)

(nachträglich editiert am 30.10.2022 um 13:37 Uhr)

Usa hat auch ein neues. Vortex xm157

8000$, wenn es frei verkäuflich nach 250.000 stück gibt.

Bringt uns allerdings nix, da dort mit Ballistik gerechnet wird. Bei uns ist es ein komplexer Funktionsflug.

 

Realität: lern Entfernungen einzuschätzen. Einfach Autos hinstellen, oder Menschengröße auf entfernung kennenlernen. MIL rechnen (jedes scope ist anders, mit vergrößerung selbst ausrechnen und merken)

Da steht aber auch:

Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird.

(WaffG Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, 4.1)

Ich wage zu bezweifeln, dass du mit einem Rangefinder-Laser ein Ziel erkennbar darstellen kannst, auch nicht, wenn du ein super-duper-Nachtsichtgerät dazu nimmst.

https://www.youtube.com/watch?v=tArumnOvK0A

In dem Video kannst du sehen, wie der Laser eines Rangefinders durch eine IR-Optik aussieht (wobei in dem Fall die IR-Optik das Ziel ja schon alleine sichtbar machen würde. ^^).

Mal zur Richtigstellung.  ZF mit Laserentfernungsmesser fallen nicht unter Zielbeleuchtung.  

Im jagdlichen Bereich werden die Teile von Besserbetuchten schon länger genutzt. 

Z.b. von Swarovski

Gruß 

Olaf

 

P.s. und falls jetzt jemand nach Rechtsgrundlage fragt.

GIBBET NICHT !!!!!!!

Fragt einfach den büma eures Vertrauens 

 

[Post von User 956 (30.10.2022 14:52) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

Corax hat schon richtig zitiert. Aber es kann nicht pauschal bewertet werden, ob das jeweilige Gerät verboten oder erlaubt ist.

 

Ein einfaches ZF mit LRF als solches ist meist nicht verboten.

Anders sieht es aus, wenn zusätzlich ein Nachtsichtgerät /-vorsatz (mit-)installiert ist - also wenn alles in einem Gerät (NSG + ZF + LRF) vorhanden ist. Auch hierzu zählt Bestimmung und Nutzung. Das kommt dann aber wegen der Nachsicht sowieso nur für Jäger in Frage.

Dann ist noch fraglich, wie lange der Messimpuls des LRF ist. Ist dieser zu kurz und damit nicht wahrnehmbar, geht man auch nicht von einem Verbot aus.

Nicht so einfach das Ganze. Aber BKA schaut auch schon, ob die Vorrichtung überhaupt dazu realistisch geeignet ist.

 

TLDR:

ZF + LRF (mit nicht sichtbaren/wahrnehmbaren Impuls) ohne Nachsichtfunktion kann erlaubt sein.


(nachträglich editiert am 05.02.2023 um 23:01 Uhr)

Inwiefern ähnlich? Wenn das ist, was du suchst - go for it.


(nachträglich editiert am 05.02.2023 um 23:00 Uhr)
(1035 Posts)

(nachträglich editiert am 31.10.2022 um 11:44 Uhr)

Naja, das ist ein Nischen-Produkt.
In der Preisklasse wirst du kaum etwas anderes finden, drunter sowieso nicht. Drüber geht natürlich, siehe Jagd-Zubehör. Zum entsprechendem Preis gibts dann auch vermutlich support.

2 Jahre Gewährleistung haste ohnehin, da deutscher Shop.
Und hier die Herstellerseite (denke ich)
https://www.henrichtech.com/products/smart-red-dot-sight




Anzeige