Illegal Waffe =Taginn Granaten

 
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Hallo Sports und Hobby Freunde.

Ich bin gestern auf den BKA Festellungsbescheid der Taginn Granaten gestoßen, wo steht, dass diese nun nur mit WBK zu erhalten sind und nun Illegal sind. 

Ich habe mir 2021 April  Taginn Granaten bei dem Paintballstore Hannover gekauft. Diese habe ich auch rasch erhalten aber im Dezember letzten Jahres verkauft. Nun schreibt mich der Käufer an, der meine Taginn gekauft hat und möchte eine Kauf Rückwirkung machen. Ich sagte ihn, das er sich bitte an Paintballstore Hannover wenden solle, da diese die Vertreiber sind und er auch den Kaufvertrag hat von meiner ersten Bestellung. Meine Frage ist , muss der Händler die Sachen zurücknehmen? Da diese Hülsen kein F haben oder sonst was. Die PTB weiß von den Hülsen nichts und auch die BAM weiß davon nichts. Ich als Kunde fühle mich betrogen, da ich im guten Glauben die teile gekauft habe und nun keine lust auf probleme mit dem Käufer habe oder dem Waffengesetz. 

Hast du einen Link zum BKA Festellungsbescheid  ?

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/msCaTh8mXayskPMddTX/content/msCaTh8mXayskPMddTX/BAnz%20AT%2028.09.2022%20B7.pdf?inline

 

 

Einmal der Link. Ich denke viele MilSimer haben jetzt ein Problem und das ist kein kleines Vergehen wenn das verfolgt wird. Ich würde nicht entspannen 

Markus einfach beim Landratsamt (oder entsprechendes Amt in deinem Landkreis) in der Abteilung Sicherheit (die die für Waffen und deren Besitz zuständig sind) anrufen. Denen den Fall schildern und nachfragen wie damit zu verfahren ist.

Da die Teile vorher frei verkäuflich waren und jetzt halt eine WBK benötigen. Kann man diese bei der entsprechenden Stelle abgeben und einem passiert nichts.

Ist zu vergleichen mit den Änderungen der Magazingröße im neuen WaffG.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 19.10.2022 um 20:16 Uhr)

Oh ja, der böse Waffenring muss ausgetrocknet werden...

Nein, im Ernst - hier greift nicht nur das WaffG, weswegen im Zweifel Anwalt einzuschalten ist. Würde aber selbst erst aktiv werden, wenn es konkret gegen mich gehen würde.

 

Zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung war (für Dich als Kunde) nicht erkenntlich, dass das Teil eine erlaubnispflichtige Waffe wird/ist.

Man kann als Kunde schon davon ausgehen, dass der Waffenhändler das Teil ordnungsgemäß importiert hat. Da die Zweifel erst im Nachhinein (durch Dritte) festgestellt wurden, ist natürlich blöd für alle.

 

Zurückwickeln würde ich an Deiner Stelle nichts - Eigentum verpflichtet und die Pflicht liegt nun beim neuen Eigentümer.

Der Händler ist da eher in der Bütt ("Rückrufaktion" ?) - in den Fall würde ich behaupten, dass der Händler das Ganze z. B. vernichten darf und den Schaden über seine Versicherung zurück bekommt.

Ansonsten kann man das Teil bei einer entsprechenden Stelle abgeben, dann aber wohl ohne Versicherungsschutz. Im dümmsten Fall bekommt man dann vielleicht noch eine Anzeigen wegen unerlaubten Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe (wobei "illegal", da nicht ordentlich verbracht (fehlender Beschuss/Kennzeichnung)), die wahrscheinlich fallen gelassen wird mit Zustimmung der Zerstörung.

Aber dazu stehe ich zu wenig im Saft, um das mit Sicherheit sagen zu können.

 

OT: Würde mich auch interessieren, wie das mit den Tchibo Massagestab für die Kunden (rechtlich) ausgegangen ist...

 

EDIT:

Feststellungsbescheide sind rechtlich nicht abschließend. Besonders gerichtliche Instanzen können solche inhaltlich kippen, ist aber eher die Ausnahme.

Ansonsten sei anzumerken: Feststellungsbescheide gelten grundsätzlich nur für die eine vorgestellte Waffe. Vielleicht ist das Modell vom neuen Eigentümerin ein anderes? Dann gilt der Feststellungsbescheid nicht unmittelbar - und er kann nicht wissen, dass das "andere" Modell erlaubnispflichtig sein könnte, denn dazu würde man einen neuen Bescheid benötigen. Was aber auch kein Freifahrtschein ist.

 

EDIT:

Dumme Autokorrektur...

Langsam nervt Airsoft nur noch haha. Man versucht sich an jedes gesetzt zu halten und dann kommen Grauzonen. Ich habe dem Käufer mal auf das ASVZ verwiesen.

 

@Bunjamin 

Ja, daran habe ich auch gedacht, aber ich habe da ehrlich gesagt Angst , nicht das die Polizei vor meiner Tür steht. Ich will kein Ärger haben, nur wollte ich das mal ansprechen, nicht das der Käufer mich anzeigt und ich am ende wegen illegalen waffelhandel  angezeigt werde. 

Wirst du nicht Markus, denn als du die Dinger gekauft hast waren diese noch frei verkäuflich und auch zu dem Zeitpunkt als du sie weiterverkauft hast.

Also hast du nichts falsch gemacht.

Das Amt verständigt nicht die Polizei. Die sagen dir höchstens, du sollst mit den Dingern vorbeikommen und bei denen Abgeben und die Erklärung unterschreiben, dass das Amt die eingezogen hat zur Vernichtung. 

Im grunde ist das Thema Ähnlich wie das Mit den 0,5ern, wo die Ohne F illegal werden sollten.

So lange da noch nix durch war dürfen die ohne weiteres gehandelt werden und im Grunde ist bis zum letzten verkauf ja noch alles ok gewesen,

Da der Beschluss erst gekommen ist als sich die Hülse in seinem Besitz befand, ist er derjenige der sich kümmern muss.

Das an dich ab zu schieben ist für ihn der einfachste weg.

Generell müsste er sich um die abwicklung kümmern, normal ist das wie scharfe Waffen z.b. Dachbodenfund.

Zum Ordnungsamt und den Rest machen die. (entsorgung)

Geld + Hülse weg.

Optimal wäre wenn der Händler sich kullant zeigt, und die teile zurück nimmt ggf Wenn die innerhalb eines Zeitraumes verkauft wurden.

dann könntest du das als Erstkäufer eventuell mit einreichen, alles andere ist Persönliches Pech.

Threadersteller geht selbst ins OT. 
Grundlage für den Thread hat sich erübrigt. 

[Thread geschlossen]



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