Regelwerk der [IGM] + Geländekarten

Achtung, Achtung !!! Modifiziert.

 

Achtung, Achtung !!! Modifiziert.

Sofern nicht andere Festlegungen angekündigt werden, ist dieses Regelwerk allgemein für alle von der IGM ausgerichteten Veranstaltungen gültig.

Für die Dauer des Spieles besteht auf dem gesamten Gelände Schutzbrillenpflicht.

Zugelassen sind ausschließlich Kugeln im Kal. 6mmBB

Waffenstärke

  • Halbautomatische Langwaffen (z.B. MP´s od. Sturmgewehre) max. 2,0 Joule
  • Vollautomaten max. 0,5 Joule
  • Faustfeuerwaffen/Kurzwaffen (Pistolen, Revolver, usw.) max. 1,0 Joule
  • Repetierlangwaffen sog. Sniper (müssen auch als solche erkennbar sein, keine DMR-Ausnahme / z.B. K98)  max. 3,0 Joule

Diese Energiewerte sind als absolut zulässiges Maximum anzusehen. Eine Toleranz nach oben wird nicht eingeräumt.

Einige Maschinenpistolen können sowohl als Lang- oder Kurzwaffe eingeteilt werden, hier zählen Maschinenpistolen jedoch grundsätzlich zu Langwaffen.

Es gelten zusätzlich die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes.

Die Ermittlung der Energiewerte erfolgt bei einer Einstellung des „HopUp“, bei der dieses den geringstmöglichen Einfluss auf die Kugel hat.

 

Sicherheitsabstände

Aufgrund verschiedener Vorkommnisse mit durch Kugeltreffer verbeulten Drahtgittermasken, wird eine Anpassung der Abstandsregeln vorgenommen.

  • bis 0,5 Joule und Kugelgewicht nicht größer 0,25g – kein Sicherheitsabstand
  • bis 0,5 Joule und Kugelgewicht größer 0,25g – pro 0,1 Joule 1m Sicherheitsabstand
  • bei Energien über 0,5 Joule und einem Kugelgewicht nicht größer 0,28g beträgt der Sicherheitsabstand pro 0,1 Joule einen Meter
  • bei einer Energie über 0,5 Joule bis zu 2 Joule und einem Kugelgewicht größer 0,28g beträgt der Mindestabstand 20m
  • bei einer Energie von mehr als 2 Joule und einem Kugelgewicht größer 0,28g beträgt der Mindestabstand 40m

Jeder hat sich bewusst zu machen,  dass diese Abstände im Spiel nicht immer genauestens eingehalten werden können, sodass nur offensichtliche Unterschreitung mit gesteigertem Verletzungsrisiko ein Fall für die Orga sind.

Gut gemeinter Rat: Bei der Benutzung von Waffen die keinen Sicherheitsabstand erfordern, sollte auf eine Verwendung von Kugeln schwerer als 0,2g verzichtet werden.

Messerregel

Das ist der „highscore“ unter den Treffern. Dabei wird der Gegner angetippt und gesagt „GEMESSERT“. Es dürfen keine Hilfsmittel/Gegenstände verwendet werden wie z.B. Messer, Gummimesser oder Ähnliches. Der gemesserte Gegner verlässt ohne eine Ansage still das Spielfeld und bewegt sich direkt zum Spawn. Eine Sani-Regel greift hier nicht mehr.

 

Trefferregel

  • Im Zweifel zählt das Wort des Schützen – immer
  • Waffentreffer werden laut angesagt aber zählen nicht als „Hit“
  • Eine "Bang-Regel" im eigentlichen Sinn existiert nicht. Die Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Ein "Bang" oder auch anders gearteter eindeutiger Anruf ist als Angebot zu betrachten. Dieses kann akzeptiert werden oder auch nicht. Dies vernünftig lösen zu können, wird bei voll geschäftsfähigen Personen, die zudem noch im direkten Umgang mit Waffen stehen, erwartet und vorausgesetzt. Grundsätzlich kann ein "BANG" aus jeder Art von Waffe abgegeben werden. Sollte dann doch ein Schuss notwendig werden, darf dies von BEIDEN Seiten nur unter Einhaltung der Sicherheitsabstände geschehen.
  • Blind Schießen ist verboten - dies ist auch beim Gebrauch von "Granaten" zu beachten
  • Ein Hit ist durch laute Ansage “Hit“ oder “Getroffen“ sowie Heben min. einer Hand anzuzeigen
  • Kopftreffer sind zu vermeiden
  • Türen, Gipskartonplatten, etc. die von Spielern getragen werden haben keine Schutzwirkung und ein Treffer auf diese führt zu einem Hit bei dem tragenden Spieler.
  • Ballistische Schilde sind nur zugelassen, wenn sie in Große, Form und Gewicht in etwa einem Original der Schutzklasse IV entsprechen.
  • Granaten: 

Für die Verwendung im Airsoft bestimmte Granatenimmitationen, die in irgendeiner Form Kugeln verteilen, erzeugen einen Treffer ausschließlich durch mindestens eine solche Kugel.

Die solche Granaten verwendende Person, hat dafür Sorge zu tragen, dass Mitspieler lediglich durch die entsprechenden Kugeln getroffen werden.

Der Einsatz solcher Wurfkörper hat unter besonderer Vorsicht zu erfolgen. Wurfrichtung und Auftreffpunkt müssen frei von Personen sein.

Für die Verwendung im Airsoft bestimmte, lediglich geräuscherzeugende Granatenimmitationen, erzeugen ein teils sehr lauten Knall, der besonders in engen Räumen leicht zu Hörschäden führen kann. Daher sind solche Gegenstände nicht zulässig.

 

    Sonstiges

  • Es besteht für alle Teilnehmer bei Verwendung einer Primärwaffe mit einer Leistung von mehr als 1,0 Joule eine Back-Up-Pflicht. Als Back-Up sind Waffen bis max. 1,0 Joule zulässig. Innerhalb von Gebäuden dürfen nur Waffen mit einer Leistung von max. 1 Joule  verwendet werden.
  • Spawn zu jeder Viertelstunde
  • Zulässig sind ausschließlich Plastik- oder Bio-BB´s
  • Kugeln aus z.B. Glas, Keramik, Stahl, etc. sind VERBOTEN
  • Pyrotechnik ist verboten! Ausnahme: Rauchkörper die ohne offene Flamme abrennen, bei ausschließlichem Einsatz INNERHALB von Gebäuden. Rauchfarben dürfen in KEINEM Fall WEIß oder SCHWARZ sein. Farben wie z.B. Rot, Blau und ähnliche sind erlaubt.
  • Alle Gebäude dürfen nur im Erdgeschoss und Keller bespielt werden.
  • Das Orgahaus wird nicht bespielt.
  • Jeder Spieler, der während des Spieles das Orgahaus betritt, ist automatisch Hit und muss nach dem Verlassen zunächst in den Spawn.
  • Friendly Fire is ON!
  • Nichtspieler wie Zuschauer, Teamfotographen, Orga, etc. dürfen nicht beschossen werden. Sie haben eine Warnweste bzw. Signalkleidung sowie Schutzbrille zu tragen. Zuschauer und Teamfotographen haben sich vor Spielbeginn bei der Orga zu melden und können von der Geländemiete befreit werden.
  • Jeder Spieler der bereits bei der Anreise weiß, dass er vor offiziellem Ende das Event verlassen möchte, parkt außerhalb des Geländes vor dem Tor. Die Geländeparkplätze befinden sich im Spielgelände. Eine vorzeitige Abreise würde durch das laufende Spiel erfolgen, was nicht gewünscht ist.
  • Nach Einlassende, ausgewiesen in den jeweiligen Spielankündigungen, ist das Betreten des Geländes von Außen verboten.
  • PMR-Kanäle der Orga, sofern ausgewiesen eingesetzt, sind 7 oder 8
  • Zur Anzeige, dass man aufgrund eines Treffers oder aus anderen Gründen nicht aktiv am Spiel teilnimmt ist zwingend eine Warnweste zu nutzen. Diese ist deutlich sichtbar zu tragen.
  • Sofern nicht anders angekündigt gilt die „einfache Saniregel“. Hierbei kann der Spieler beim ersten Treffer durch Anlegen einer weißen „Binde“ durch einen anderen Mitspieler wieder zurück ins Spiel geholt werden. Für diese „Binde“ ist ein weißes Stück Stoff von etwa 3x30cm ausreichend. Es muss an einem ARM angelegt werden. Wird die Binde an einer anderen Stelle angelegt, ist der Spieler bei Erkennen automatisch „Hit“ und darf in den Spawn geschickt werden.

Ein getroffener Spieler muss eine passive Haltung einnehmen und darf weder durch einen anderen Spieler bewegt werden noch sich selbst bewegen. Sollte sich der getroffene Spieler in einem Durchgang oder vor einem Fenster befinden, darf er sich ausnahmsweise max. 1 m bewegen, um den Durchgang frei zu machen.

Zur Anzeige des Treffers und der Möglichkeit noch verarztet zu werden, legt der Spieler das weiße Tuch auf den Kopf oder schwenkt es. Rufe nach dem Sani sind gestattet. Wer keine eigene Sanibinde am Mann hat, ist nach dem ersten Treffer sofort raus. Die Wartezeit auf den Sani kann jeder selbst bestimmen.

  • Sani-Binden werden nicht ausgegeben, wer eine hat, kann die Möglichkeit nutzen.
  • Zur Eindeutigkeit der Saniregel sind weiße Kopfbedeckungen nicht gestattet.
  • Getroffene Spieler dürfen nicht als „Schutzschild“ missbraucht werden.
  • Uniformen haben der deutschen Gesetzgebung zu entsprechen.
  • Verfassungsfeindliche Symbole sind verboten.
  • Schutzbrillen sind während der gesamten Spielzeit vom Start- bis Endsignal zu tragen.
  • „Spawncamping“ ist zu unterlassen. Es wird weder in den Spawn hinein noch aus dem Spawn heraus geschossen.
  • Zur Teammarkierung werden blaues und rotes Panzertape genutzt, wer Alternativen in diesen Farben nutzen möchte und diese selbst mitbringt, kann dies auch tun.
  • Es ist zu vermeiden im Bereich des Zaunes zum Solarfeld direkt in Richtung der Solarplatten zu schießen. Solarplatten werden in keinem Fall beschossen.
  • Es ist unter allen Umständen verboten Fledermaus- und Vogelschutzkästen/Nisthilfen zu beschießen. Zuwiderhandlungen können zu Platzverweis und/oder langfristiger Sperre führen.
  • Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.

 

Alle die können, bitte funktionstüchtiges Funkgerät mitbringen, welches auch mit anderen handelsüblichen Geräten kommuniziert.

 

 

Wichtig !!!!

 

 
 
der zeltplatz ( gelb ) auf der karte ist natürlich kein zeltplatz mehr sondern das paint
 


DSGVO !

Hallo, die IGM macht zu ihren Veranstaltungen Bilder inkl. Teilnehmer und lädt diese im ASVZ IGM Teamalbum hoch. Wer dies nicht möchte sollte bitte Abstand von der Teilnahme nehmen bzw. sich gut verhüllen (Gittergesichtsschutz oder so), sein Gesicht bedecken oder wegdrehen bzw. den Fotografen informieren (Von dem ein oder anderen wissen wir es, werden aber gern daran erinnert). Die Unterschrift auf der Teilnehmerliste ist eine Einwilligungserklärung bzgl. Bilder und hochladen im ASVZ.

 

Und jetzt der entsprechend lange Text:

Einwilligung in Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters


Datenschutz und Übertragung von Rechten


Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Sollten Sie sich gegen die Erteilung entscheiden, können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.


Nutzungsrechte
Der Veranstalter darf die Aufnahmen im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zeitlich und räumlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich wiedergeben bzw. darstellen, sowie unter Achtung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen bearbeiten. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder (körperlicher oder unkörperlicher) Form. Das Nutzungsrecht umfasst auch die Nutzung zur dauerhaften Archivierung.
Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten einfache Nutzungsrechte an den Aufnahmen einzuräumen.
Einen Anspruch auf Namensnennung wird die abgebildete Person nicht geltend machen. Die abgebildete Person erhält für die erteilte Einwilligung keine Vergütung. Art, Umfang und Zwecke der Verwendung werden durch die folgende Einwilligungserklärung in Form der unterschriftlichen Teilnahme (siehe Teilnehmerliste) der abgebildeten Person konkretisiert und ggf. begrenzt.
Name: siehe Teilnehmerliste
Ich willige hiermit ein, dass der Veranstalter Fotos und/oder Videoaufnahmen mit oder ohne Ton (Aufnahmen) von meiner Person angefertigt und anschließend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters in den folgenden Medien veröffentlichen werden: Webseiten (ASVZ) Mediendatenbank (ASVZ)
Die Veröffentlichung erfolgt zu dem Zweck die Tätigkeiten des Veranstalters intern und extern zu dokumentieren und zu kommunizieren, die Webpräsenzen ansprechend und zeitgemäß zu gestalten, sowie auf vergangene, laufende und zukünftige Projekte und Veranstaltungen in den aufgeführten Medien hinzuweisen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber des Veranstalters ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen.
Einwilligungserklärung für die jeweilige Veranstaltung ist gültig durch Unterschrift in der Teilnehmerliste des Eventtages.




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