Handzettel Rechtslage noch korrekt?

 
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Ich habe gestern ein Gespräch mit einem Mitarbeiter von Begadi gehabt (sehr freundlich und hilfsbereit), er hat mich darauf hingewiesen, dass "tuning" schnell auch illegal sein kann (kurz zusammengefasst).

Grundsätzlich habe ich mich als Anfänger bedingt damit beschäftigt, aber ich bin da kein Fachmann. 

Ist dieser Eintrag aus dem Handzettel noch korrekt? 

Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterliegen dem
Erlaubnisvorbehalt (§26 (1) WaffG), sofern die ASG nicht nur zur
Reparatur oder Wartung zerlegt wird und ausschließlich
Wechselläufe oder Wechselsysteme, die zum Einbau durch den
Endverbraucher bestimmt sind, eingesetzt werden.
(Nr. 21.1 WaffVwV)

 

Habe dazu nichts gefunden. (habe mir hier auch einige Beiträge zu Gesetzesänderungen durchgelesen) 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 17.09.2022 um 10:04 Uhr)

Hallo,

wie im Zitat beschrieben, steht im § 26 Absatz 1 WaffG drin, was man für die nichtgewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung benötigt (Erlaubnisschein).

In Ziffer 26.1 WaffVwV wird wegen inhaltlichen Überschneidungen auf die Ziffern 21.1 und 21.2 verwiesen. Alles Wesentliche für Dich steht dabei in Ziffer 21.2 (und nicht wie im Zitat benannt die 21.1).

Anzumerken wäre nur noch, dass die WaffVwV in vielen Teilen veraltet ist und noch nicht die Änderungen des 3. WaffRÄndG aus dem Jahr 2020 berücksichtigt. Die WaffVwV hat zudem keinen Gesetzescharakter und ist in erster Linie nur für Behörden bindend, kann aber bei Urteilen als Richtlinie zu bestimmen Interpretationen dienen.

Was ansonsten Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung bedeutet, findest Du in Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8 ff WaffG.

Grüße

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

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