Umbau einer Modify Mod24 auf HPA
(33 Posts)

(nachträglich editiert am 21.08.2022 um 10:21 Uhr)

Hallo liebe Fans der maximalbeschleunigten Maisstärke,

 

Hier mal eine Rechtsfrage, wieder einmal zum Umbau Federdruck auf HPA aber wie ich finde, mit einem neuen, bisher wenig bis garnicht behandelten Aspekt.

Zumindest hab ich das Thema so noch nicht gefunden...

 

Und zwar geht es um die Modify Mod 24, die bei Begadi ja als HPA-Variante verfügbar ist und durch Begadi in die Liste der PTB eingetragen wurde. Im Inneren werkelt eine Mancraft sDiK in der Standartvariante. Hier müssen für den Deutschen Markt keine Änderungen gemacht werden, Vollauto gibts bei nem Repetierer eh nicht und die FPS wird über den Regulator gesteuert. Leistungen größer 7,5J sind systembedingt nicht möglich, also ist das auch schonmalsafe.

 

Frage ist nun, was passiert rechtlich wenn ich eine bei Begadi gekaufte Mod24 auf HPA umbaue mit einem Mancraft sDiK. Die Waffe entspricht ja danach dem, was Begadi eh zugelassen hat, das sDiK ist dann ja quasi ein Wechselsystem und die Änderung der Antriebsart von Feder auf Druckluft in dieser Art genehmigt.

Jetzt ist der Umbau wesentlicher Waffenteile für den Laien ja verboten, es sei denn es handelt sich lediglich um den Einbau eines für die Waffe zugelassenen Wechselsystems.

Ist das Mancraft sDIK in diesem Fall ein solches Wechselsystem oder eben nicht?

Die Waffe als Gesamtsystem ist ja für Federdruck und HPA Mancraft sDiK zugelassen. Klar, auf dem Verschlussträger der HPA-Version ist zusätzlich zu den Markings der Federdruckversion über dem F und der Bezeichnung Mod24 noch ein HPa aufgelasert.

Darauf aufbauend dann auch die Frage, ob die Waffe danach einen neuen Beschuss braucht.

So, dann mal ran an die Tasten, liebe Rechtsgelehrte...

 

Beste Grüße

Hi, also erstmal wenn du sie Selbst umbaust und Begadi sie genau so im Sortiment hat ist sie dennoch nicht legal. 

Es müsste eine Neuabnahme gemacht werden. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 21.08.2022 um 21:18 Uhr)

Soviel vorweg - die wenigsten hier sind Rechtsgelehrte, erst recht im WaffR...

 

Zum Thema:

Es gibt - mangels Verschluss und streng genommen auch Gehäuse - keine Wechselsysteme für Airsoftwaffen.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.5 WaffG

 

Die PTB Liste enthält Waffen, die von jemanden gewerbsmäßig erstmals hergestellt oder verbracht wurden.

§ 9 Absatz 1 BeschG

Dieser jemand bist nicht Du, wenn Begadi drin steht. Heißt, stellst Du eine Waffe her oder verbringst diese (gewerbsmäßig), musst Du in der PTB Liste stehen.

Davon ab, die Liste dient nicht dazu, bereits verbrachte oder hergestellte Waffen beim Endkunden abzuchecken, sondern um die bürokratischen Vorgänge für Gewerbetreibende (Importeure/Hersteller) und den Beschussämtern zu vereinfachen.

 

Die einzige Frage, die sich eigentlich stellt: stellst Du mit dem Einsetzen eines HPA Drop-in-Kits eine Waffe her bzw. stellt das eine Bearbeitung im Sinne des WaffG dar? Die Antwort findest Du unter:

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 8 ff WaffG

Und verboten für Dich ist das auch nur, wenn eine Erlaubnis erforderlich ist und Du diese nicht hast. Im Zweifel hol Dir eine Erlaubnis und alles ist tutti.

 

Btw:

  • Jetzt ist der Umbau wesentlicher Waffenteile für den Laien ja verboten,

In welchem Gesetz oder welcher Verordnung exakt steht genau das?

 

EDIT: Ortho und Quellenverweis korrigiert.

[Post von User 155571 (21.08.2022 11:12) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 21.08.2022 um 12:15 Uhr)

EDIT: entfernt, da Bezug nicht mehr gegeben.

 

[Post von User 155571 (21.08.2022 11:48) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]



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