Hallo, ich habe mich hier angemeldet da ich ein kleines Problem habe.
Und Zwar habe ich von meinem Onkel aus Österreich ein paar GBBs geerbt.
Insgesamt drei Pistolen (2x1911, 1xBeretta) und zwei Gewehre. (G36 und M4)
Habe natürlich alles nach auf das F überprüft, bin aber leider nicht fündig geworden. Habe dann alle soweit demontiert das keine Funktion gegeben ist.
Jetzt die frage: Ist es möglich das nachträglich F`n zu lassen oder rentiert sich das nicht?
Für den Schlechtesten fall hätte meine Freundin einen Metall Schredder in der Arbeit womit sie die Airsofts unschädlich machen könnte, was ihre liebste Lösung warte das sie leider nicht viel von den "Teilen" hält...
Ist der Kosten/Aufwand überschaubar oder soll ich es einfach gut sein lassen.
Danke schon mal für alle antworten Grüße Sebastian
Pro Waffe / Neuabnhahme ca. 200€.
1. Optimal im Ausland verkaufen.
2. Als Ersatzteile verkaufen
3. Verschrotten.
etwa 200€ pro Waffel, rentiert sich also nicht wirklich
Am sinnvollsten wäre in Österreich verkaufen
Einzelabnahme über nen Händler ~150-230€ Pro Knifte. Müsstest du zerlegt und demontiert versenden.
Lohnt m.M.n. finanziell nicht, aber das musst du wissen.
https://www.pfitzner-waffen.de/
Wäre ein Ansprechpartner, den du mal anfragen kannst. Preise auf der HP zu finden.
Kommt auf Hersteller/Modelle an. wenn teure Raritäten dabei sind, könnte man über Einzelabnahmen/Zulassungen über Shop-Gun oder pfitznerwaffen überlegen. Ansonsten würde ich die Einzelteile hier auf den Marktplatz werfen. (Sofern die Hersteller hier Fuß fassen konnten)
Einzelabnahmen sind möglich.
Aktuell hast du aber illegale Waffen importiert. Du kannst die Teile so demontiert lassen und sie einem Büchsenmacher vorbeibringen.
Der baut sie wieder zusammen und gibt sie dem Beschussamt. Es wird ein paar Wochen dauern und kostet pro Knifte wahrscheinlich irgendwas zwischen 100€ bis 200€.
Ob es sich lohnt musst du selber wissen.
Die Modelle bekommst du wahrscheinlich auch hier in Deutschland, aber halt Semi only und mit F. Dann könntst du sie zuminderst als Teilespender nutzen.
Oder du verkaufst die Einzelteile hier im ASVZ.
Besonders bei den Pistolen gibt es bei Shops unterschiedliche Plätze wo das F dran kommt. Jemand mit nem F auf dem Schlitten könnte den Body nehmen und jemand mit dem F aufm Body den Schlitten dazu.
Wieso darfst du mit nem Jagtschein Waffen ohne Zulassung un Beschuss nach DLand als Privatperson einführen??? Seit wann geht den sowas?
Damals so in der Sachkunde gelernt: Waffen ohne Beschuss dürfen dem Bedürfnis entsprechend eingeführt werden und müssen dann zum Beschuss gebracht werden.
Jagdschein erlaubt den Erwerb von Langwaffen (Airsoft ohne F ist erlaubnispflichtig) ohne Voreintrag, Mellrichstadt stellt fest dass die Waffe frei ab 18 ist und die WBK bleibt sauber.
Sicher nicht so vorgesehen, aber so kennt man ja das AffG.
Welches Bedürfniss machst du für ein "Luftgewehr" geltend?
JA, es gibt bis 32J LG, aber die haben kein Bedürfnis für die Jagt...
Lieber Melder,
im deutschen Waffengesetz ist vorgesehen, dass du für den Besitz einer Waffe, ein Bedürfnis haben musst. Es gibt natürlich auf Bedürfnisfreie Waffen. Das sind dann als Beispiel diese, die ein F im 5eck haben.
Eine "scharfe" Waffe, zb im Kal. 223 oder 5,56 aber auch eine 9mm also alles über 7,5J benötigt ein Bedürfnis.
Als Sportschütze begründest du den Bedarf über deine Teilnahme an regelmäßigen Trainingsschießen und der Eignung für Wettkämpfe nach. Du brauchst eine eigene, um noch besser zu werden.
Ein Jäger hat das Jagdliche Bedürfnis. Das ist etwas einfacher gehalten, trotzdem muss die Waffe zur Jagt geeignet sein. Ein LG (Luftgewehr) mit 32J oder weniger, ist nicht Jagdlich geeignet und somit kannst du kein Bedürfnis Jagdlich begründen.
Du kannst es sportlich begründen. D.h. du musst in einem zugelassenen Verein nach deutscher Sportordnung Mitglied sein und die Waffe muss zu einer geschossenen Disziplin passen.
Unsere RundKugelspucker, passen da nicht.
AIPSC. Ja, das gibt es inzwischen auch, aber dort steht im Regelwerk drin das die Waffe zugelassen und legal sein muss drin...
Nächster Punkt: AIPSC wird mit bedürfnisfreien Waffen geschossen, es ist also nicht möglich ein Bedarf/ Bedürfnis zu erstellen.
Was dein Vater zu DDR Zeiten gemacht hat, spielt für BRD Gesetze aber nur wenig bis garnicht eine Rolle.
An sich kann ich mir auch ein DDR Luftgewehr mit RT Feder nur schlecht zur Jagt vorstellen. Ja, der Hahn auf dem Kirchturm in c 100m entfernung Klingelt. Der Diabolo macht aber nicht genug Schaden um den Hasen "Waidmännisch" zu erlegen... Es endet als Tierquälerrei. Der Hase liegt und du musst ihm dann den Hals umdrehen...
Jedoch driften wir hier in OT ab...
Also hier fix Text dagegen:
Eine Waffe über 0,5J ohne F ist in DLand ein Problem welches Ärger bringt.
Der Jagdschein stößt das Vollauto Verbot aber nicht um.
Er muss jede GBB auf semi umbauen. Damit isses doch eigentlich schon uninteressant.
Das mit dem Fullauto ist korrekt.
Und an Sirke: der Jagdschein ist mein waffenrechtliches Bedürfnis. Ich muss nicht pro Waffe nachweisen wofür sie nutzbar ist und sie muss auch nicht zur Jagd brauchbar sein.
Was aber auch völlig egal ist, denn die Behörde bekommt im Optimalfall niemals Wind von der Airsoft, das ist nur relevant falls man von der Polizei angehalten wird.