Bruder ist 17, darf er eine Ü18 spielen?

 
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Guten Tag/Abend,
ich würd euch gerne mal fragen wie die Rechtslage das hier vorsieht. Ich bin 24 Jahre alt und würde meinen Bruder (17 Jahre alt) gerne mit zum Airsoft nehmen. Auf dem Feld, auf dem ich bisher gespielt habe, gäbe es die Möglichkeit einen Muttizettel auszufüllen, sodass er mitspielen kann.

Jetzt ist meine Frage ob ich ihm eine M4 mit 1,4 Joule in die Hand drücken darf oder ob das aus rechtlicher Sicht nicht in Ordnung wäre.

Ich habe leider nur Informationen über die Rechtslage zum Kauf der Waffen gefunden, daher wende ich mich an euch. 

 

Danke schon mal für eure Antworten und eine angenehme Woche.

Nein ist nicht erlaubt, nur auf Schießständen wäre dies möglich.

(5832 Posts)

(nachträglich editiert am 20.06.2022 um 06:38 Uhr)

Weiß keiner, im Zweifel musst du jederzeit eingreifen können und die ganze Zeit überwachen.

Funktioniert im Spielbetrieb einfach nicht.

Rechtssicherheit gibts nicht.

Das Problem liegt meiner Meinung nach auch darin, dass es dafür eben KEINE Quellen gibt, da die vorhandenen Quellen zum Sportschießen oder zu Schießstätten eben nicht 1:1 übertragbar sind (Bewegungs und Kampfschießen ist da eh verboten).

Allerdings wäre "überlassen, verleihen, wie auch immer" gesetzlich zu Besitzen und Erwerben Überschrieben. Und das Darf er nicht.

Bist nicht der erste und Letzte der mit einem Muttizettel unter 18 mit 1,x J herumläuft: " oh dass wusste ich nicht, ich dachte . . ."

Aus Prinzip also nein.

 

Vielleicht in Zukunft unter "begleitetem Schießen" vom Dachverband in der Politik angestoßen :-) Sarkasmus vom feinsten.

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[Post von User 63121 (20.06.2022 09:26) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Definiere Weltuntergang.

Spielfeldbetreiber, der zumachen muss?

Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis?

Eingezogene und vernichtete Waffe?

Schwere Verletzungen bei Mitspielern auf Grund unsachgemäßer Handhabung?

U18 Saeg nein und Schluss. Dafür sind Gesetze in einem Sozialwesen da. Alles andere wäre asozial.

Basti der Rechtsbeistand der U18 über 1,5J Spieler

Bitte Maßgaben des Rechtslageforums beachten! Lediglich zielführende Aussagen auf Ausgangsfrage! Keine Privatdiskussionen!

 

Antwort zur Frage: 
Nein es ist in der Praxis auf einem Airsoftspielfeld nicht umsetzbar. Vielfach im Forum dargelegt: Spezielle Rahmenbedingungen, wie eine überwachte Schießanlage, sind nicht mit dem Airsoftspiel in Einklang zu bringen. 

Jedes Spielfeld/ Jede Orga welche sich mit "Muttizettel" oder sonstigen Mitteln versucht aus der Verantwortung zu nehmen kann folglich als unprofessionell und mindestens grob fahrlässig handelnd bezeichnet werden. 

Darf ich mal? Hab ich damals so geklärt, seit dem ist da Ruhe...



Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!

@٩(●̮̮̃•̃)۶ Sirke ™
das Bild ist ja witzig aber soweit ich weiß sind die USK sowie die FSK freiwillge Einschätzungen, an denen man variieren kann, ist bei Airsoftwaffen leider alles ein bisschen weniger variabel aber ich weiß ja was du meinst :P

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

[Thread geschlossen]



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