Hallo,
Ist es legal einen anderen (nicht original Länge) Aussenlauf zu verbauen wenn der Innenlauf die gleiche Länge behält. Und ist es legal den Aussenlauf zu kürzen?
MfG Fabian
Ja.
Sollen schon mal Menschen in echte juristische Schwierigkeiten wegen harmloseren AS Geschichten gekommen sein. Teuer, ätzend, langwierig und unnötig!
Bei mangelnder Kennzeichenbeleuchtung wird man nicht verklagt, sondern eine Verwarnung und ein Verwarngeld werden ausgesprochen - im schlimmsten Fall gibt es Bußgelder und die Auflage nachzubessern. Verurteilungen gehen stets Prozesse und Gerichtsverhandlungen voraus....
Bei einem Verstoß gegen das WaffG gibt da deutlich empfindlichere Strafen, die auch einen guten Eindruck im Führungszeugnis machen.... "Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" bei F/A ü 0,5j - Ließt sich halt Scheiße im Vergleich zu. "Wiederholt mit überhöhter Geschwindkeit gefahren"...
Gut, dass du nachfragst und in diesem Falle sollte es nichts zu beanstanden geben.
Kleines Bsp.: Du spielst im Glauben, dass ein Spielfeld vollkommen legal wäre und die Polizei kreuzt auf, beschlagnahmt sämtliche Waffen und bei allen wird untersucht und geschaut und gemeckert. Beanstandung und Ärger kann man sich einfach dadurch sparen, wenigstens die simpelsten Regeln zu befolgen. Dann kriegt man seine Spielzeuggewehre wieder, zwar erst nach Monaten, aber ohne größere Folgen....
You decide what seems to be wise or tardy³
Also der Tausch des Laufes mit gleicher Länge ist erlaubt
Aber der Weg wie man dahin kommt ist ja auch interessant
Der Lauf muss ja meistens gekürzt werden und das ist demnach bearbeitung von relevanten Bauteilen und somit eine weitere verändern an einer Waffe
Auch wenn die veränderung nötig war um den Lauf auf originallänge zu bringen oder sehe ich das falsch
Ausserdem wie sieht das aus wenn man einen Lauf verbaut der ein paar Millimeter kürzer ist als der originale
Hier müsste man doch eigentlich sagen das durch die Verkürzung des Laufes keine nennenswerten Veränderungen der schussleistung etc auftreten
Und was mich auch interessiert
Wie genau will die Polizei herausfinden welche lauflänge original eingebaut wurde
Und dann: Wie kommt die Polizei oder sonst wer auf die Idee meine Waffen zu beschlagnahmen um sie dann auf Herz und Nieren zu prüfen. Unter welchen Bedingungen darf das passieren und wird es passieren
Das würde mich alles mal interessieren
Mit dem tauschen des Laufes scheiden sich die Aussagen.
Es gibt Stimmen sie sagen es ist alles machbar.
Begadi z.b. schreibt ist nicht legal.
Auser es gibt die Waffe mit unterschiedlichen längen wie z.b. die hk416 von vfc.
Mit dem rausfinden: Alles Theorie.
Aber die Chance das wenn es wirkich verboten ist einer es rausfindet ist nicht groß. Aber wenn kann es halt nach hinten los gehen.
Und ich will auch nicht wissen wie viele s-aegs GBBs etc. mit "falschen" lauflängen existieren
Meist gibt es Läufe in passender Länge.
Ich glaub da war was von max 5mm Abweichung.
Und Begadi kürzt z.b. auch.
Eine fa Airsoft verstößt nicht gegen das Kwk. Kann sie nicht, das sie keine Kw ist oder war. Auch eine "scharfe" verstößt bei FA nicht gehen das Kwk.
Einen Verstoß gegen das Kwk kann man nur mit dem im Kwk genannten Dingen machen.
Eine besonders lecker lackierte AS unterliegt ja auch nicht den Lebensmittelrecht...
Eine fa Waffe verstößt gegen das Waffengesetz.
Los her, mit den Meldungen!
Das WaffG ist, was die "Verkürzung" betrifft, für uns viel zu unspezifisch.
Es gibt zwei Konstellationen:
Zum einen möchte man nicht, dass man "sichere" Langwaffen zu "gefährlichen" Kurzwaffen umbaut.
Zum anderen möchte man keine abgesägte Schrotflinten.
Der Witz ist: alle Airsoftwaffen sind Kurzwaffen, egal wie lang die sind! (Für die Definition einer Langwaffen benötigt man einen Verschluss, den wir nicht haben)
Heißt Punkt A ist für uns irrelevant - wir haben schon alle die "gefährlichen Kurzwaffen" .
Punkt B sieht schwieriger aus.
Im WaffG steht nichts davon, dass die Verkürzung des Laufes eine (erlaubnispflichtige) Bearbeitung darstellt, sondern konkret die Schusswaffe. Die Laufkürzung steht so nur als Ausführung in der WaffVwV.
"Verkürzen" bedeutet das Weglassen von Teilen - das kann ein Abtrennen von etwas wie dem Lauf sein, aber rein sprachlich auch das Einklappen der Schulterstütze.
Dass das praktisch für uns in vielen Punkten Unfug ist, sollte jedem klar sein.
Insofern ist das "Verkürzen der Waffe" eine leichte rechtliche Grauzone - wenn man es historisch betrachtet, warum dieser Punkt existiert: da geht es um so Dinge wie schon erwähnt um abgesägte Schrotflinten oder aus einer Lang- eine Kurzwaffe basteln.
Das Austauschen des Innenlaufes ist - sofern der Lauf nicht führend ist - übrigens keine Verkürzung, da zum einen nicht der alte/bestehende Lauf verkürzt wurde (wurde ja ausgetauscht), noch ist der Lauf die Waffe (sondern nur ein Teil davon).
Streng genommen - ohne die WaffVwV - würde wie gesagt das Verkürzen des (nicht wesentlichen) Außenlaufen sogar eher eine Bearbeitung darstellen, als die Kürzung des Innenlaufes, da bei letzterem die Waffe selbst nicht kürzer wird.
Uff, mitgekommen?
In der Praxis ist das eh unrelevant, da es für uns keine Nachweisbarkeiten gibt und die Handlung der Bearbeitung erstmal jemanden beweislastig unterstellt werden müsste.
Die gängige Rechtsmeinung ist daher: "Bearbeitung" des Innenlaufes pfui.
EDIT:
Quelle vergessen...
Anlage 1 Anschnitt 2 Nummer 8.2.1 WaffG
Die Gearbox ist laut BKA Bescheid einem Verschluss gleichgestellt, ich würde also davon ausgehen dass SAEGs als Langwaffe zählen können.
... Innenlauf soll doch identisch bleiben und nur der Outer getauscht werden ... solange keine Kennzeichnungen auf dem Outer sind ist der doch nur ein Plastik/Alurohr um den "echten Lauf" ... der Rest ist zwar in der Diskussion Okay aber hat mit der Frage nix zu tun
Außenlauf ist bei einigen Modellen nur mit Gewinde und Adapterstück, wenn ich das anschraube, ist das dann auch kürzen? Ist ja angegeben mit dem angeschraubten.
Die Gearbox erfüllt die Funktion eines Verschlusses, ist aber selbst die Antriebsvorrichtung. "Funktion erfüllen" und "gleichstellen" sind aber nochmal unterschiedliche Dinge.
Zudem war zum damaligen Zeitpunkt der der Verschluss das Teil, das den Lauf nach hinten abschließt - heute ist die Definition eine andere und damit nicht mehr haltbar.
Abgesehen davon - gibt ja auch Waffen ohne Gearbox.
Daher ist das Thema "Kürzung" universell.
Grüße