Leere SAEG als Wall Hanger erlaubt
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Hallo.

Mir gefällt die Ares Hellbreaker sehr gut.

Dürfte ich diese, von allen Internals und Innenlauf befreit, als Deko an die Wand hängen?

 

 

 

Ja.

Das Führverbot (§42a) gilt weiterhin, ansonsten keine Regulierung.

(592 Posts)

(nachträglich editiert am 28.05.2022 um 17:08 Uhr)

Im Falle von Fremdeinsicht ist sicher egal, ob die SAEG leer ist. Um diese rechtlich wichtig Frage zu klären, kann man genauso Besuch bekomnen, als wenn sie nicht leer ist. Nur mal als Info.

 

Assassin war schneller.

Mein ganzer Airsoft-Kram steht im Keller, ohne Sichtmöglichkeit von außen.

Dh wenn Fremdeinsicht, dann von Besuchern.

Es gibt kein Anscheinswaffengesetz.

Ein leeres Gehäuse ist keine Waffe.

Anscheinswaffen unterliegen dem Führverbot (wie oben schon geschrieben) und sind ansonsten vom WaffG nicht erfasst.

Wenn ich noch einmal diesen Schwachsinn vom "Anscheinswaffengesetz" lesen muss....

Wenns keine Waffe im Sinne des WaffG ist,unterliegts nur dem Führverbot..Siehe Corax

 

@Corax Rabe

gilt ein „Airsoftgehäuse“ denn nicht als Airsoft?

stellt sich halt diese Frage, denn Airsofts müssen laut Gesetz halt bestimmt aufbewahrt werden.

ab wann Gilt das „Gerät“ nicht mehr als Airsoft …?

Aus Erfahrungen von Dritten weiß ich das es Unklug ist Wallhanger sichtbar von außen zu positionieren, besorgte Bürger melden sowas gern dem großen P und dann bekommst du u.U. besuch.

Eine saeg ist eine Waffe, darum das F nötig.

Ab wann ist eine Waffe keine Waffe mehr? Jedenfalls muss mehr gemacht werden als nur alles ausbauen.

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 28.05.2022 um 18:43 Uhr)

Mit Gewissheit:

Glasvitrine mit billo terarium Schloss oder Spardosen unsicherheitsblechschloss ist 100% verschlossen.

Wenn man es maximal billig und Diskussionswürdig halten will: Kabelbinder

 

Was auch geht: Waffwnbehörde anrufen und fragen ob schloss und Wandhalter geht. Ggf absegnen und abnehmen lassen.

Ist erlaubt, hat keine Schusswaffeneigenschaften mehr und fällt außer durch 42a damit nicht mehr ins WaffG

Völlig egal obs erlaubt ist, weil es rechtlich keine Waffe ist. Der Blockwart der von gegenüber das Ding an der Wand sieht ruft die Polizei und die wird bewerten, ob Du dann besucht wirst oder nicht. Bis hierhin kann man sich sämtliche Paragrafen in den Allerwertesten stecken. Also besser es ist nicht sichtbar für Andere.

Hierunter versteht man das (offene) Tragen des Gegenstandes in der Öffentlichkeit. Was auf einem Privatgelände oder in der Wohnung geschieht ist nicht relevant und vom WaffG nicht erfasst. Anscheinswaffen sind definiert als Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2022 um 00:24 Uhr)

Komplett irrelevant 

Gruse

Unicorn 

 

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