Vollgesichtsschutzmaske und bestimmte Energiebedingungen bei 14-18 jährigen
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(nachträglich editiert am 08.05.2022 um 23:51 Uhr)

Moin, 

Ich bin noch dabei zu schauen, ob das am 21.5. was wird, würde mich nämlich freuen, aber weiß nicht, ob da noch was dazwischen kommt.

Ich bin zwischen 14-18 Jahren alt und wollte: 

1) fragen, wie das mit der Vollgesichtsschutzmaske ist. Benötigt man sozusagen eine Sturmmaske die mit Mundschutz verknüpft ist und dazu dann die Brille oder reicht einfach einzeln die Maske + Brille (siehe Anhang)? Bin mir nicht ganz sicher, glaube nämlich, dass Ü18 auf eigene Verantwortung die Maske an sich weglassen kann.

2) Ich habe das in der Paintball-Szene so mitbekommen, dass sich U18 beim Spielen auch mal ein Ü18-Gewehr von einem Mitspieler ausleihen darf. Ist das auf dem Feld an sich ggf. auch trotz des Grundsatzes mal erlaubt oder wäre das trotzdem strengstens untersagt? 

Sorry für die schlecht illustrierten Zeichnungen im Anhang, wollte meine ggf. umständliche Formulierung etwas verständlicher machen :D

 

Grüße, John



Moin, 

 

Beide Kombinationen sind für U-18-Spieler akzeptabel. Natürlich unter der Voraussetzung einer geeigneten Schutzbrille! Die Kombi mit Schutzbrille und der Sturmhaube mit eingearbeitetem Gitter ist erfahrungsgemäß etwas komfortabler(harmoniert besser mit der Schutzbrille).

Alternativ gehen natürlich auch eigene Konstruktionen, solange das Gesicht und explizit die Zahnreihe geschützt sind.

 

Was das Ausleihen von Waffen angeht, müssen wir uns strikt an die Gesetzeslage halten, das bedeutet, dass kein U-18-Spieler mit einer Softair stärker als 0.5 Joule spielen wird. Unter volljähriger Aufsicht, außerhalb des Spielbetriebes, beispielsweise in der Pause oder beim Einschießen, spricht nichts dagegen, dies geht mit geltenden Gesetzen auch konform, fällt dann rechtlich allerdings unter die Verantwortung der jeweiligen Aufsichtsperson und muss im Einzelfall vorher mit uns abgestimmt sein, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt.

MbG

Asgard

 

 

 




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