Betrug auf ASVZ

 
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(11 Posts)

(nachträglich editiert am 30.04.2022 um 13:51 Uhr)

Folgende Sache, Nutzer;  der mich nun geblockt hat, kaufte bei mir ne Bolt B4 für 250 per Kaufanfrage. Weigerte sich zu zahlen und irgendwie helfen die Admins nicht, antwortet zumindest keiner. 

Daher klar steht, dass bei einer Kaufanfrage ein "rechtlich bindender Kaufvertrag" entsteht, habe ich wohl ein Recht auf mein Geld?

Haben nicht die ASVZ Admins nicht die Pflicht mir alle Daten des Users zu geben, damit ich rechtliche weitere Schritte einleiten kann?

 

 

Name Entfernt CL4P-TP

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 30.04.2022 um 13:51 Uhr)

Nein. Sie müssen deinem Anwalt irgendwann die Daten geben.

Hinterlegt ist sich nur die E-Mail Adresse und die ip Adresse.

Vhk sagt anprangern ist nicht erlaubt.

 

Ps. Du hast einen gültigen Kaufvertrag. Den kannst du einklagen.

Die Daten bekommen wenn dann die Behörden wenn sie diese Anfragen.

 

Du kannst mit viel Geld versuchen den Kaufvertrag durchzusetzen.

oder da dir kein Schaden außer Zeit entstanden ist die Ware erneut verkaufen.

(3165 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 30.04.2022 um 13:52 Uhr)

[Thread geschlossen]

Und damit ende




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