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Nope. Es gibt bei manchen Sachen einen Ermessensspielraum, bei vielem aber strikte Regularien. 

Vor ein paar Jahren war im am Flughafen Windhoek und da wurden Waffenkoffer im Minutentakt abgegebn (ich vermute mal Rückreise nach Großwildjagd)

Auf der einen Seite also vielleicht gut weil das personal mit dem Thema wahrscheinlich sensibilisiert ist aber auf der anderen Seite kann es passieren, dass jemand denkt, die Airsoft ist scharf und nötige Papiere fehlen und zieht dich deswegen raus.

Abgesehen davon kann es immer passieren, dass man im Land in eine Kontrolle gerät und dabei eine Airsoft gefunden wird im Gepäck. Mit Sprachbarriere dann erklären, warum wie was stelle ich mir unter Umständen nicht angenehm vor. Ich glaube unterm Strich ist es das Risiko nicht Wert auch wenn die wahrscheinlichkeit nicht groß ist.

@Ja Go

Das Problem bei rechtlicher Bewertung ist immer, dass viele Menschen nur wahrnehmen, was sie sich wünschen. Nehmen wir an ich schreibe "Jeder Deutsche über 18 darf seine Airsoftwaffen erlaubnisfrei mitnehmen" 

Jetzt nehmen wir an, J. möchte mit seiner Waffe nach Prag fliegen, um dort an einem Event teilzunehmen. Seine Waffe ist mit IMporteursangabe, Kaliberangabe und Prüfzeichen (F im Fünfeck) versehen und damit in Deutschland legal. Jedoch ist an dieser Waffe aber ein "Schalldämpfer" mit Schaumeinlage montiert und vlt. auch noch eine ausgegossene Lampe, bei der sich das Batteriefach jedoch nicht öffnen lässt. Es ist durchaus möglich, dass die Person im Sachverhalt

a) nicht mit der Waffe reisen darf

oder

b) die Waffe sogar (vorübergehend) sichergestellt wird.

 

Hat der Schalldämpfer mit Schaumstoffeinlage eine Funktion? Dämpft er das Schussgeräusch um mehr als 15%? Ist die Lampe ausgegossen oder sind nur keine Batterien in der Lampe?

Beide Fragen lassen sich vor Ort nicht schnell und einfach klären.

 

In Rechtsfragen geht es immer um Details, Auslegung, vorangegangene Gerichtsentscheidungen und die Kommentare zu den ensprechenden Gesetzen. Pauschale Aussagen sind selten möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema Airsoft im WaffG in großen Teilen nur über Ausnahmen geregelt ist.

(4155 Posts)

(nachträglich editiert am 03.04.2022 um 11:49 Uhr)

"Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema Airsoft im WaffG in großen Teilen nur über Ausnahmen geregelt ist."

Schön zu hören, dass die theoretisch Gedanken, die wir hier im Forum immer wieder wälzen auch von der Exicutiven so wahrgenommen wird und die Schwammigkeit des WaffGe im Bezug auf AS Probleme bereitet. 

Das mit Schalldämpfer und 15% hab ich noch nie gehört. Airsoft Schalldämpfer haben bei 90% der Antriebsarten keinerlei Dämpfende Funktion und sind nur Deko. 

HawkEye, da Airsoft mit im WafGes ist und deren Anbauten dadurch mit, haste halt auch die x% Dämpfung, welche für schärfe Schallis gelten, drunter ist Deko drüber Verstoß gegen Gesetz.

Gebt mir bitte etwas Zeit - ich versuche den Gesamtkomplex "Reisen mit Airsoftwaffen" samt einiger rechtlicher Grundlagen zusammenzufassen, aber das dauert ein paar Tage 

(118 Posts)

(nachträglich editiert am 21.04.2022 um 13:46 Uhr)

Ich bitte die lange Wartezeit zu entschuldigen, aber da dies als allgemeiner Leitfaden dienen soll, habe ich mir die Zeit genommen nicht nur die Rechtslage zu schildern, sondern auch den einen oder anderen Hinweis zur Vermeidung von Komplikationen eingefügt. 

Da der Text leider zu lang für einen Foren-Post geraten ist, stelle ich ihn als PDF-Link zur Verfügung.

Am Ende des Posts finden sich Links zu den entsprechenden Gesetzestexten (für diejenigen, die gerne selbst nachlesen möchten...)

Für Rückfragen, Anregungen und konstruktive Kritik stehe ich gerne per PM zur Verfügung.

 

LINK zum PDF:

Fliegen mit Airsoft-Waffen

 

LINKS zu Gesetzen:

WaffG

LuftSiG

VO (EU) 2015/1998

 

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