Servus meine geliebten Kugelschubser,

ich hätte mal eine Frage. Es heißt ja, das eine 0,5J ASG nicht kennzeichnungspflichtig ist. Jetzt interessiert es mich nur, wie das bitte nachgewiesen werden soll. Sprich, man könnte ja eine Ü0,5J ASG ohne Kennzeichnung nehmen und falls es zu einer Kontrolle kommt, einfach behaupten das diese U0,5J Energie hat. Sorry falls diese Frage für manche hier als bescheuert rüberkommt, aber ich blicke bei unseren Hirnverbrannten Gesetzen nicht wirklich durch.

 

(75 Posts)

(nachträglich editiert am 29.03.2022 um 18:23 Uhr)

Kann man. Bis die Polizei einem nicht glaubt, das Teil einzieht, testet und dann feststellt dass du jetzt ganz tief in der Scheiße steckst

(133 Posts)

(nachträglich editiert am 29.03.2022 um 18:51 Uhr)

Also ich kann nur aus eigener Erfahrung urteilen. 

- Ich war mit meinem M249 und diversen weiteren Waffen (Mit F) unterwegs, bei einer Kontrolle konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob das M249 < 0,5J hat somit wurde es Vorort und stelle sichergestellt und der Fachabteilung der Polizei vorgeführt. Am Folgetag erhielt ich einen Anruf, dass ich mein M249 bei der Polizei abholen dürfte und es keinerlei Probleme gibt.

- Ich erhielt ein Sicherstellungsprotokoll und bei der Abholung ein Übergabeprotokoll. 

Bei allen anderen Waffen wurde nur auf das (F) geschaut, mehr nicht. 


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Theoretisch kann man aus der Waffe die Gearbox, HPA Unit entnehmen, somit ist es keine funktionierende Waffe / Spielzeug, somit ist man da in einer Grauzone sofern sie verschlossen ist.  

Da kann kommt dann nur noch der Anscheinswaffen § 42a WaffG in Betracht, weshalb die Waffe / Spielzeug zwingend abgeschlossen sein muss. 


@~Denny~ mal ganz doof gefragt: wie wurde dein M249 mitgenommen? Mit dem dazugehörigen Koffer? Wurde das Moped einfach auf der Rückbank mit angeschnallt? In einem bigbag zur Spurensicherung, wie man es aus furchtbar schlechten Krimis kennt? :D

 

wir war so das Verhalten der Polizei? Dir gegenüber vorwurfsvoll? Oder doch eher Richtung: überfordert und keinen blassen Schimmer und sicher ist sicher?

Das Internetz ist voller wilder Storys, was die Polizei so treibt.

Da gibt es Fälle da wurden vor Ort, die Waffen ohne F mit 5 Blatt Papier "getestet" und dann Anzeigen geschrieben.

Oder Polizisten, die Bußgelder verhängen, weil der Radfahrer "verbotenerweise" Kopfhörer trägt...

Oder Fälle von eingezogenen Kreditkarten-Messern, die eingezogen werden, samt Anzeige, weil verbotenen versteckte Waffe...

Die 5 Blatttests waren mal sehr in Mode, Kopfhörer aufm Rad sind nicht verboten und Kreditkartenmesser keine versteckten Waffen...

Was zeigt uns das? Die Polizei vor Ort ist die erste Instanz. Die kann und wird nach Bauchgefühl entscheiden. Sind eben nur Menschen, die nicht alles wissen können.
Daher würde ich es mir kneifen, mit zerlegten Waffen ohne F, Lampen an u0,5J rum zureisen...

(133 Posts)

(nachträglich editiert am 29.03.2022 um 20:35 Uhr)

@WALL-E

 

Tatsächlich wurde der gesamte Koffer inkl. allen Anbauteilen sichergestellt. 

Es wurde ein Kabelbinder statt einem Schloss verwendet, damit diese auf der Wache, problemlos den Koffer öffnen könnten. 

Ganz normal auf der Rückbank des PolFahrzeuges. 

Die Beamten selbst, hatten absolut 0 Ahnung, sie sagten es auch selbst. Sie haben zwar alle Waffen fotografiert bzw. das ,,F‘‘ aber nicht genauer begutachtet, Laser oder Lampen wurden überhaupt nicht überprüft. 

Was darauf in der Wache damit passierte, keine Ahnung. 

Edit: 

Übrigens wurde bei der Sicherstellung auch mein Granatwerfer sichergestellt, da kein ,,F‘‘, nach Rückgabe durch die Waffenbehörde der Polizei hab ich nochmal nachgefragt, ob ein Granatwerfer kein F benötige? Aussage des KHK der Kripo war, nein lediglich die 40mm Granaten müssen mit einem F versehen sein.

Bei vermehrter Nachfrage werde ich das geschwärzte Dokument hier hochladen. 

(48 Posts)

(nachträglich editiert am 29.03.2022 um 20:41 Uhr)

"Es heißt ja, das eine 0,5J ASG nicht kennzeichnungspflichtig ist. Jetzt interessiert es mich nur, wie das bitte nachgewiesen werden soll. Sprich, man könnte ja eine Ü0,5J ASG ohne Kennzeichnung nehmen und falls es zu einer Kontrolle kommt, einfach behaupten das diese U0,5J Energie hat."

Es heißt auch, dass im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5 Promille bei unbeeinträchtigter Fahrweise gilt. Jetzt interessiert mich, wie das nachgewiesen werden soll. Man könnte ja mit 0,65 fahren und falls es zu einer Kontrolle kommt, einfach sagen, man habe gar nix getrunken! Man möge diese Szenarien ausweiten auch bspw. auf Fahrzeugtuning á la Fahr- und Standgeräusch, Tieferlegung, etc. pp.


Ja, richtig - aber wenn erhebliche Zweifel bestehen oder die Polizei gerade einfach Bock drauf hat. Gerade in der aktuellen Zeit wohl besonders verständlich, dann wird das halt einfach kontrolliert.
Dann wird das Teil eingezogen, wie andere schon sagten und entweder auf der Wache oder beim nächsten Beschussamt oder whatever geprüft. Wenn dann auffällt, dass du zu viel hast, dann darfste halt in die Röhre gucken.

Generell gilt, besonders beim Airsoft: Halt dich einfach ans Gesetz, transportier deine Kniften vernünftig im abgeschlossenen Behältnis, am besten pingelig getrennt von BBs, Gas und Akkus - dann bist du auch auf der sicheren Seite.

/e: Kleinen Fehler korrigiert

Bei mir wurde auch mal ne 0.5er mitgenommen.

@٩(●̮̮̃•̃)۶ Sirke ™

Ich wurde dann rein geholt, vor Ort wurde ein 10Blatt Papiertest gemacht, 0.5er mit 0.20er kugeln kam nicht durch, alles gut.

(Ich bin mir auch ziemlich sicher das die hier in Bayern immernoch den 10Blatttest machen, wieso auch nicht)

 

Damals waren die 0.5er noch außerhalb des Anscheinswaffenparagraphen.

Ich hätte dann mit der UMP aus dem Präsidium, und weiter im Auto mit dem Teil auf dem Beifahrersitz heimfahren können.

Es hatte mich dann aber doch einer die Treppe runter begleitet und ich hab das Ding im Kofferraum transportiert, nachdem ich das so angeboten hatte.


(Um den Fragen vorzubeugen weshalb ich keine Tasche/Koffer hatte, das ist eine andere Geschichte die hier nichts zur Sache tun soll)




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