Lieber Kugelschubsgemeinde,
Ich bräuchte die Meinung der Schwarmintelligenz zu folgenden Szenario.
Ein Freund und Ich möchten uns gerne eine Airsoft DP-28 selber bauen, da es dieses Modell in der Airsoft Welt noch nicht gibt.
Dafür werden Gehäuse, Lauf, Schaft und Co mit Drehbank, Fräse, 3D Drucker usw Hergestellt.
Wir möchten dabei unter 0,5 J bleiben, daher müsste sie theoretisch laut Waffengesetz als Spielzeug gelten richtig?
Nun zur Frage:
Ist das herstellen einer Airsoft überhaupt erlaubt? (U 0,5J aka Spielzeug)
Müsste diese Irgendwo abgenommen und gekennzeichnet werden? (CE oder ähnliches)
Könnten wir Probleme mit der Justiz wegen Herstellen von Waffenteilen bekommen?
Gibt es sonst etwas was wir beachten müssen?
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
Vielen Dank im Vorraus.
Gruß
Edelweiß
Wird 0,5er also Spielzeug
Bau und fertig
Wenn du über 0,5J möchtest muss ein F drauf, gibt aber genügend shops die das für dich klären können
Feddich und zu mitm fred
Okay das ging schnell.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
ja
Nein
Nein
Nein
ist spielzeug.
mit F wird eher schwer, weil die teile dann ja für eine freie schusswaffe gedacht ist.
ist es als Spielzeug geplant ist alles gut.
... und um freie Waffen oder auch Waffenteile herstellen zu dürfen, benötigt man eine Lizenz.
Also unter 0,5j bleiben und gut is
Ich bedanke mich für die rege Beteiligung.
Auf den Thread bin ich gestern gestoßen, danke dir dafür. Das könnte bei dem Projekt weiterhelfen.
Kann von mir aus gerne Zu gemacht werden.