(Gewerbliches) Gravieren von Airsoft(Teilen)

 
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Moin,

demnächst werde ich Laser bzw. Handgravuren in einem gewerblichen Rahmen anbieten.

Gerne würde ich auch Airsoffteile, seien es Schlitten, Frames, Griffe & Co. gravieren bzw. ganze Airsoftwaffen und anbieten.

 

Wie siehts da mit der legalität aus, fällt das unter den Rahmen "Nicht technisch verändert"? Auch bei tieferen Gravuren, die für absolut Minimale Gewichtsreduktion oder Veränderungen der Oberflächenstruktur sorgen?

Bezüglich der CE-Kennzeichnungen frage ich die offiziellen stellen, auch die Unterteilung bei +- 0,5j, aber vielleicht hat hier ja auch der ein oder andere seinen Senf dazuzugeben.

Schönene Abend noch!

Wüsste nicht was daran illegal werden soll, die Airsoft optisch aufzuwerten durch Gravuren. 

Natürlich dürfen keine Markings o.ä graviert werden und alle Kennungen vom PTB und F sowie Seriennummern sollten komplett erhalten bleiben.

Alles andere sollte kein Problem darstellen. 

Wo bietest du es dann und wie soll der Ablauf statt finden? Neugierde und Interesse 

@Assassin GS-14 Bei Spielzeugen, sprich CE-Kennzeichnungen z.B. ist das ein relativ sensibles Thema, sobald man auch nur eine Kleinigkeit, sei es in Haptik, Farbe etc. verändert bräuchte es eine neue CE-Zertifizierung.

Bei Airsoft(teilen) gehts auch darum, ob man so etwas frei verkaufen darf.

Wenn es beispielsweise keine Auftragsarbeiten sind sondern ich direkt Neuware einkaufe, diese optisch verändere und dann wieder verkaufe, braucht es dann eine Waffenhandelslizenz? Abgesehen vonder Erlaubnis des Herstellers, diese überhaupt bearbeiten zu dürfen.

Und: Wenn Einzelzeile einer Airsoft graviert werden und diese dazu auseinandergnommen werden muss, ist das auch wieder so eine Sache ^^.

 

Das wird noch mindestens drei Monate dauern, Laser ist bestellt, Handgravuren war immer ein Hobby, aber das braucht noch einige Zeit bis das so ansehnlich ist, dass es angeboten werden kann ;)
Sobald ich soweit bin, gibts eine Webseite + übliches Socialgedönse.

Ich meinte jetzt z.B sollte ich auf einer freien Stelle des lower oder upper Receivers unser Teamlogo eingravieren denke ich nicht dass es problematisch ist. 

sonst wäre stippling, Paintjobs oder Ähnliches ja auch nicht zulässig. 

aber sind auch nur Vermutung meiner Seits.

Es geht schon um mehr, Motive und auch Stipplings. Zumindest solange legal.

 

 

Ce Zeichen sind kein Problem, ausgenommen vom Ce sind Nachbildungen von Schusswaffen . . .

Ein  kurzer Hinweis falls du dich mit Lasern nicht auskennst.

 

Wenn es so ein billiger China Laser ist wirst du bei Metalzeug maximal den Lack weg bekommen, tief wird da gar nichts, bei Kunststoff geh das natürlich schon, da würde ich aber auch viel vorher ausprobieren, bevor ich da an dem Ding von einem Kunden rumlaser, jeder Kunststoff verhält sich anders und jeder Hersteller verwendet anderen Kunststoff oder Kunststoffgemische (mit oder ohne Faserverstärkung, Abs, PP, PC usw usw)

Fakz ist, dass es dabei nicht um eine technische sondern eine optische Veränderung handelt und damit erstmal legal ist, solange du nicht die Importeurs- oder Herstellerangaben , das F im Fünfeck oder die Kaliberangabe damit entfernst oder beschädigst.

Bei Markings wie Firmennamen oder Firmen-Logos ist das auch kein waffenrechtliches Problem, sondern ein Lizenzproblem, dass du dann ggf. mit dem Orginalhersteller oder dem Airsoft Lizenznehmer bekommen könntest.

"ganze Airsoftwaffen anbieten": Damit landest du im gewerblichen Waffenhandel ( wenn >0,5 Joule) und benötigst eine Waffenhandelserlaubnis. ( ist ne rechtsverbindliche Auskunft meines Sachbearbeiters im Amt für Waffenwesen. Da hab ich das Thema auch schonmal besprochen.

Den Rest sehe ich unkritisch solange Du nur "äusserlich" an den Geräten tätig wirst. ( Das ist jetzt eine rechtsunverbindliche Auskunft)

 

 

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 07.02.2022 um 18:32 Uhr)

Also CE-Kennzeichen anbringen, ist eindeutig eine Sache des Herstellers oder des In-Verkehr-Bringers auf den europäischen Binnenmarkt. Mit dem CE-Zeichen wird erklärt, dass das Produkt den Anforderungen gemäß der relevanten EU-Richtlinien entspricht.

Da würde ich als Dritter ganz gewaltig die Griffel von lassen.

Edit: Einher mit der Kennzeichnung geht auch immer das Ausstellen einer Konformitätserklärung. Zuständigkeit dafür siehe mein erster Satz.

Ich ergänze meinen Post von eben : mit Prüfzeichen usw begibst du dich wie mein Vorredner sagte in ganz gefährliches Terrain. Mit „sonst sehe ich das unkritisch“ meinte ich jetzt tatsächlich ausschließlich rechtlich nicht relevante Kosmetik . ZB wenn jemand gerne ein Spiegelei oder was immer auch auf den Magschacht oder sonst wohin gelasert haben will. 

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 07.02.2022 um 22:55 Uhr)

Quelle:
https://www.ce-zeichen.de/ce-praxis/ce-fuer-spielzeug.html

 

Auszug:
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Die Spielzeugrichtlinie

Nach Richtlinie 2009/48/EG, in Deutschland wird oft noch auf 88/378/EWG verwiesen, ist seit dem 1. Januar 1991 kein Verkauf von Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung erlaubt. Umgesetzt ist diese Richtlinie als 2. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), oft einfach Spielzeugverordnung genannt. Die Definition lautet einfach „als Spielzeuge gelten dabei alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.“ Ausgenommen von dieser Regelung, d. h. im Sinne des Gesetzes kein Spielzeug sind folgende Produkte, die der Anhang I der Richtlinie auflistet: Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten; Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören: original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle, Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen, Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel, Nachbildungen von historischem Spielzeug und Nachahmungen echter Schusswaffen. Sportgeräte einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und -pistolen sowie Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind Feuerwerkskörper einschließlich Amorces, die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, Bügeleisen und andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden Produkte, die für den Unterricht an Schulen und für sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbilders bestimmt sind, wie wissenschaftliche Geräte elektronische Geräte wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien (etwa CDs) Schnuller für Säuglinge Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können elektrische Transformatoren für Spielzeug Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind Die Spielzeugrichtlinie unterscheidet im weiteren stark zwischen Spielzeugen für Kinder in einem Alter von bis zu 36 Monaten und solchen über 36 Monaten bis 14 Jahre. Ab 14 Jahren ist mit einem quasi normalen Gebrauch von Produkten auszugehen, d. h. dem Benutzer sind die Gefahren des alltäglichen Lebens bekannt.

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Nachtrag:

tja, der ASVZ Texteditor bietet an, Formatierungen zu unterstützen, killt sie dann aber doch. Besuch also die Quelle, um es in einer lesbaren Form zu haben.
War früher besser, da konnte man zur Not über HTML editieren.

WTF CE? 

 

Er will irgendwas gravieren. Er will keine neuen Produkte herstellen. Die einzige Veränderung ist eine optische Verschönerung. Ich lackier mein Fahrrad wie ich will. Aber darum gehts doch garnicht.

 

Ausserdem ist potti bei " Chinalaser"  schon ausgestiegen.

 

Also wenn ich mir nen Laser kaufen könnte, der die Anforderungen erfüllt Metall richtig zu lasern, würd ich bestimmt nicht im AsVZ damit werben. 

Gemessen an den Möglichkeiten die man hat mit einer Lasergravur tätig zu werden halte ich es für optimistisch mehr als nur Auftragsarbeiten anzubieten. 

Bei einer gewerblichen Nutzung des ganzen wirst du lediglich solche Motive nutzen können, welche nicht in irgendeiner Art geschützt sind. 

Vor kurzem hatten wir hier einen Thread bzgl der Gravur von RS- Markings an den ich eben denken musste. 
Vielleicht bin ich da einfach zu unkreativ, aber ich vermute, dass man für die üblichen Gravurwünsche der potentiellen Kunden Nutzungsrechte kaufen müsste. 

Bei dem eigentlichen Thread Thema dachte ich halt an Teamlogos und Schriftzüge etc. auf dem Body. 

Aber der TE kann sich ja mal melden was er genau vor hat. 

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