Schalldämpfer mit f

 
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Servus

Nachdem ich seit ein paar Tagen die Suchfunktion bemühe und rumgoogle,

hier meine Frage:

Warum verkaufen Softairshops keine Schalldämpfer mit f,

wo man doch bei Shops wie ram-shop 24

oder von Herstellern wie Weihrauch ge-f-te Schalldämpfer für die Verwendung mit freien Luftdruckwaffen oder auch explizit für Softair erwerben kann?

Ja, die sind teuer, aber das f is drauf. Bei den einschlägigen Softair-shops findet man teils die gleichen Modelle, aber keinen einzigen mit f.

Wie kann das so parallel existieren?

 

Grüße

ein Leisetreter

Weil diese Schalldämpfer keine Schalldämpfer im Sinne des WaffG. Sind, brauchen sie das nicht. Ich tippe auf Geldmacherei. Die Silencer, die wir nutzen sind lt. Gesetz Attrappen. 

Das hat keine rechtliche Grundlage. Das F bescheinigt lediglich eine Mündungsenergie von <7.5J, ein Schalldämpfer hat keine Mündungsenergie. 

@Bane

ich dachte, dass Schalldämpfer den Schusswaffen für den sie bestimmt sind gleichgestellt sind und deswegen auch abgenommen werden müssen vom PTB und daher das F. So hatte ich es mir zusammengereimt, sonst würde ein Findiger Hänlder die doch in China produzieren lassen ohne F Stempel und für den halben Preis alle Konkurenten ausstechen

(1930 Posts)

(nachträglich editiert am 31.01.2022 um 20:22 Uhr)

Das ist prinzipiell auch so (siehe Anl. 1 Nr 1.3 WaffG) nur bedeutet das F ganz streng genommen auch nicht, dass es sich um eine freie Waffe ab 18 handelt. Das F ist ein Kriterium dafür, dass es sich um eine freie Waffe handelt, aber selbst weist es nur die Mündungsenergie aus.

Warum dann einzelne Händler das so oder so handhaben, ist mir nicht bekannt. Vielleicht gibt es dazu irgendwo einen BKA-Feststellungsbescheid, der wäre mir aber unbekannt. 

Schalldämpfer für Airsoft werden meist nicht als Schalldämpfer im Sinne des Gesetzes verstanden.

Dafür muss eine wesentliche Dämpfung des Mündungsknalls erfolgen. (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.3 WaffG)

Die Frage ist, WANN eine wesentliche Dämpfung besteht.

In der Literatur wird oft ein Richtwert um die 10 dB genannt, das jedoch kaum ein AS Dämpfer erreicht.

Jedoch werden weder Gesetz, noch Verordnung, noch Verwaltungsvorschrift da konkret. Die Rechtslage bleibt etwas Gummi.

Afaik funktionieren die nur bei Luftgewehren. Da dämpfen die den knall. Da müssen die dann auch ein F haben und es muss drauf stehen, das die für Luftgewehre sind.

Die Airsoftdinger haben dagegen keine Funktion. Die Geräusche entstehen bei uns auch eher woanders (Gearbox, Gasnozzle...)

Bei SAEGs bin ich dabei, jedoch nicht bei NBBs oder HPAs bei 110psi aufwärts.

Die sind ohne Schalli ziemlich laut

und mit (meinen) Schallies sehr leise...

ich würde da ggf schon von eher merklichen Reduktion sprechen...

daher kam mir der Gedanke.

Und wie möchte man feststellen, ob eine gegebene Schalldämpferattrappe mit einem 14mm CCW Gewinde für eine laute GBB oder eine leise SAEG oder sogar Federdruck Sniper bestimmt ist? Ganz zu schweigen vom spezifischen Modell...

Genau so, wie man es mit Montagen für Lampen an Picatinny macht. 

Herstellerangabe oder spätestens wenn es so montiert aufgefunden wird. 

 

Aber das ist ja gar nicht die Frage hier. 

(137 Posts)

(nachträglich editiert am 01.02.2022 um 13:41 Uhr)

@Bane

Was ich damit sagen will ist natürlich, dass die rigoröse Untersuchung dieser Problematik seitens des Gesetzgebers höchstwahrscheinlich sehr einschränkende Folgen hätte.

Der Hersteller gibt ja schließlich nur an, dass es sich um eine Attrappe für Airsoftwaffen im Kaliber 6mm handelt.

Sicher kann man jetzt hingehen und feststellen, dass Schalli XY auf Airsoftwaffe Z eine "wesentliche" Schallreduktion von >10dB erziehlt. Und was wäre dann die Folge? Dass man für diesen Schalldämpfer ein F benötigt, aber nur, wenn er auf dieser Waffe montiert wird? Waffenunabhängiges F? Und beim nächstbesten Schalli nochmal testen?

Ich denke, dass es reicht, wenn der Hersteller angibt, dass es sich um eine Attrappe handelt, die Import-/ Prüfstelle oder werauchimmer das so unterschreibt und dann kommt das Teil ohne F auf den Markt.

Ich gebe mich einfach der Gewissheit hin, dass unmarkierte Schalldämpferattrappen zu Tausenden in DE im Umlauf sind und keine praktische Notwendigkeit für eine Zulassung besteht.

Moin, erstmal theoretisch zum Gesetz, wenn da drin steht "wird behandelt wie die Waffe für die er bestimmt ist" dann darfst du ihn eben nicht auf ne andere Waffe schrauben, sondern nur auf die die auf dem Schalli stünde

Dass das irgendwie Quatsch ist bei uns, ist uns ja klar.

(Wieso kann für Luftgewehre ein F braucht? Eventuell haben Luftgewehr schallis ein Kammersystem wie für scharfe Waffen, siehe unten)

 

Nun zu meinem Halbwissen: ich dachte ob Schalldämpfer oder Attrappe hat was damit zu tun ob die teile ein Kammersystem drin haben (also potentiell dämpfende Eigenschaften bei scharfen Waffen vorweisen) oder nur Schaumstoff (oder nichts)

(Ich hatte vor einigen Jahren mal einen Schalldämpfer in China bestellt und der Zoll hat ihn aufgeschraubt, rein geschaut, Schaumstoff gesehen, und gut wars.

 

hm...tjaja...

Also, warum die meisten Händler und die meisten Modelle kein f haben, leuchtet mir ein.

Aber warum gibt es dann bei ram-shop-24 ein modell ausdrücklich für softairs ge-f-t, dass es genauso für 36 € bei taiwangun gibt?

Was ist es, das die shops zurück hält, aber den ram shop nicht...?

oddr ist das f beim ram shop einfach blödsinn?

sollte ich die Frage bei frga-den-chris posten?

Wenn du eine wirklich fundierte Aussage haben willst, dann letzteres ja.

(1167 Posts)

(nachträglich editiert am 02.02.2022 um 12:33 Uhr)

 - Off topic entfernt-

Unicorn

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