Guten Tag,

vorab würde ich mich sehr freuen, wenn der Thread konstruktiv und beim Thema bleibt. Über die Meinungen derer, die wissen wovon sie reden freue ich mich sehr, wer Posts sammeln möchte tut dies bitte woanders. No bad feelings, mir ist das Anliegen nur einfach sehr wichtig. Ich hoffe auf Kooperation und Verständnis.

Meine Fragen beziehen sich auf folgende Annahme unter Anbetracht der aktuellen Rechtslage in Deutschland:

1.) Die Erstellung von digitalen CAD Modellen, welche Teile einer bestehenden Airsoft ersetzen können ist rechtlich unproblematisch, ebenso die digitale Erstellung von vollständigen Systemen, welche mittels HPA Engine, Hop-Up und Lauf ins Leben gerufen werden könnten.

2.) Wie sieht es aber danach mit dem Druck aus? Fällt dies unter waffenrechtlich relevante Herstellung? Die Herstellung an sich würde über einen Dienstleister aus dem Bereich des 3D Druck erfolgen und nicht am heimischen Drucker, sprich eine zweite Partei. Mein Gedanke dazu ist, dass bis zum Zeitpunkt der Verbindung der 3D gedruckten Bauteile mit etwaigen HPA Engines oder bereits bestehenden Waffensystemen keinerlei waffenrechtlich relevante Herstellung vorliegt. Schlussendlich handelt es sich um Modelle aus Plastik, nicht mehr, nicht weniger. Sie erfüllen im Stadium des Drucks keinerlei Funktion und sind nicht automatisch Zweckgebunden. Sie sind damit rechtlich unproblematisch. Die rechtlich relevante Komponente liegt dann in der Verwendung des jeweiligen Bauteils im Zuge des Verbauens oder der Erstellung einer Funktionseinheit unter Nutzung einer Engine, HU etc.
Dies obläge dann innerhalb Deutschlands einem Büchsenmacher plus Abnahme o.ä.

3.) Sollte vorherige Annahme in euren Augen nicht korrekt sein, besteht ein Unterschied in der Wahl des druckenden Dienstleisters? Macht es rechtlich gesehen einen Unterschied, ob die Bauteile innerhalb Deutschlands gedruckt und beauftragt werden oder im europäischen Ausland? Im Grunde würde mit einer Bestellung lediglich ein digitales Medium übermittelt und die Herstellung dann beim entsprechenden Dienstleister im entsprechenden Land umgesetzt werden. Der Versand erfolgt danach vom Ausland nach Deutschland, Herstellungsort somit nicht mehr Deutschland?

4.) Der angemeldete gewerbliche Vertrieb dieser Druckerzeugnisse ist rechtlich unproblematisch, da keine Funktionseinheit angeboten wird, lediglich ein Plastikmodell aus einem oder mehreren Bauteilen, welches zum Zeitpunkt des Verkaufes keinerlei Funktion erfüllt.

 

Wie ist zu diesen vier Punkten eure Einschätzung? Gerne mit Begründung.

Ich freue mich auf fundierte Aussagen. Der Schritt zur Rechtsberatung steht noch aus, die Idee steckt in den Kinderschuhen. Ich möchte lediglich eine Einschätzung des zu erwartenden Aufwandes gewinnen.

MfG

Ich beginne, meine Sicht der Dinge, mit dem Hinweis auf das geänderte neue Waffengesetz und die eingebundenen Unsicherheiten/ Unklarheiten und widersprüchlichen Sachlagen im Detail.

Ein Beispiel ist das "führende Waffenteil" und seine Beschussmarkings bzw der Anbringungsort.

Nächster Punkt: Es ist ja nur aus Plaste.
Ja, das ist eine Liberator auch.

 

Baue Griffe, Schienen, Halteklammern und so ein Kappes und es wird keiner was sagen. 

Beispiel ein Schlitten für eine AEP ist kein Problem. Den der ist für ein Spielzeug und kann nicht anders als für das Spielzeug genutzt werden. Ein Trägerrahmen für ne GBB ist ein Probelm, den es ist eine Waffe für die er gedacht ist. Alles was ein F hat/ braucht ist eine Waffe. Und wenn du dafür Teile erzeugst, vielleicht sogar nur das Design erstellst, kann zum Problem werden.

Ist auch immer eine Sache: Wer will dich in Stress bringen und wie sieht es das ggf Gericht...

Diese ganze Geschichte mit dem Internet ist eben Neuland (das sich nie durchsetzen wird). In einem so unglaublich modernen und durchdachten Waffengesetz ist das auch nur Hippster Kram, dem man keine Beachtung schenken muss. Kann man alles ggf von Fall zu Fall (vor Gericht) entschieden.

Eine bunte 05er sollte kein Problem sein, weil Spielzeug.

Alles andere ist Grauzone mit Tendenz zu illegal. Außer wenn du einen entsprechenden Sachkundenachweis hast (kostet knapp 2000, hab vergessen wie es genau heißt).

Alles Punkte die sehr die Grenzen der Grauzonen ausreizen.

Technisch machbar alles, aber einmal die falsche Person erwischt und schon kann es ungemütlich werden.

Alles nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Angeklagter"

(343 Posts)

(nachträglich editiert am 19.12.2021 um 21:58 Uhr)

Danke für eure Einschätzungen. Ich möchte einen Einwand anführen:

@٩(●̮̮̃•̃)۶ Sirke ™
Plastik an sich war nicht der springende Punkt. Eine Liberator in sich ist eine komplette Einheit mit Funktion. Pack Munition rein und sie ist bereit dir den Tag zu versauen. Die Bauteile von denen ich spreche nicht, sie erfüllen für sich stehend keinerlei zweck. Pack da eine BB oder irgendwas anderes rein und das maximale was passieren kann, ist das Sie dir auf den Fuß fällt. Ganz dumm gesprochen kann man sich die Sachen auch einfach an die Wand hängen und darüber freuen. Der Zweck entsteht doch erst in der Kombination. Ich sehe hier einen relevanten Unterschied oder ist der nicht erkennbar für dich/euch?

 

Um das mal ganz klar zu benennen: Es ginge um Bauteile für bestehende Kanonen in Kombination mit HPA Engines oder komplette Baugruppe, welche unter Nutzung von HPA Engines zu einer vollständigen abnahmepflichtigen Waffe werden würden. Aber eben erst nach der Kombination, welche ich privat natürlich nicht anstrebe!

Grauzonen möchte ich unbedingt vermeiden. Meine Idee und Wunsch ist unser Hobby weiterzubringen, mit Innovationen, nicht rechtlich am Abgrund entlang spazieren.

Vielen Dank für eure Zeit.

Dann ist da in DE der falsche Platz wenn du nicht an rechtlichen Grauzonen picknick machen willst. Solange Airsofts über 0,5J mit scharfen Schusswaffen gleich gestellt werden wird das nix

Nabend zusammen, 

Das eigentliche Problem,  wie ich es verstehe,  liegt in der Zweckbestimmung der Drucke. Anbauteile mal ausgenommen.  Sind sie für 0,5er gebaut ist alles i.o. 

Für darüber  (0,5 Joule) beginnt der Prozess der Teile Herstellung für Waffen. Führendes Teil hin oder her. Auch der Einwurf "sind doch nur Einzelteile " wird wenn es hart auf hart kommt nicht ziehen. 

Weiter mit der Herstellung im Ausland und anschließenem Verkauf in F-Land....Einfuhr von Teilen die für Waffen gedacht sind  ohne Waffenhndelslizens ......ähm.

Wirklich verbindlich kann das nur ein Fachanwalt beantworten .

Feuer frei 

Olaf

 

 

Also wenn ich mir ein TDC mit meinen 3d Drucker drucke und es in mein Spielzeug baue ist es Illegal  ?? 

 

Gruß Norbert 

Zu prüfen ist:

1) für was sind die Teile bestimmt?

2) liegt eine erlaubnispflichtige Bearbeitung / Herstellung vor?

3) wer braucht Erlaubnis?

 

Zu 1)

Sind die Teile ausschließlich für "Spielzeug" bestimmt (aufgrund eigener Festlegung oder dem ausschließlichen Vertrieb oder Nutzung), kann man diese so oft digital und physisch erstellen, wie man lustig ist.

 

Zu 2)

Sobald eine Bestimmung für eine Schusswaffe über 0.5 J festgestellt wird, ist das jeweilige Teil erst relevant, wenn es seine zweckgegebene Funktion als wesentliches Teil erfüllt ("Endprodukt").

(Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 8.1 WaffG)

 

Zu 3)

Die Herstellung ist erlaubnispflichtig und die benötigt derjenige, der das Endprodukt erzeugt. Der Hersteller nicht relevanter Einzelteile benötigt keine Erlaubnis. Wenn die Teile aber bereits im Stadium des Druckes für (Teile von) Schusswaffen über 0.5 J bestimmt sind und dabei bereits wesentlich sind oder werden, ist auch hier eine Erlaubnis erforderlich.

 

Kernfrage bleibt also immer: ist das zu druckende bzw. gedruckte Teil ein (wesentliches) Endprodukt, oder nicht. Das Herstellen von nicht wesentlichen Rohteilen oder Materialien ist nicht erlaubnispflichtig.

 

Ist das Druckteil wesentlich und damit die Herstellung in Deutschland erlaubnispflichtig, kann man diese Erlaubnispflicht natürlich "umgehen", indem man im Ausland produzieren lässt. Dort findet das deutsche WaffG keine Anwendung. Bei Import muss man jedoch beachten, dass die Teile den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind - heißt also hier gibt es wieder andere Pflichten und Kontrollmechanismen.

Grüße




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