Nur weil Boafeng munter weiter mit Neuen Funken und Bezeichnungen um sich wirft, wird es dadurch nicht besser.
Das hat schon viel zu lange gedauert, wenn man bedenkt wie lange die Dinger hier herumschwirren.
Was die "neueren" angeht, wird man wohl bei der Bundesnetzagentur nachfragen müssen. Immerhin kann dazu nur die Messstelle und ggf. Boafeng was sagen, ob sie sich jetzt an die EU/DE-weiten Werte halten oder nicht.
Um nochmal auf die Frage von Christian Herrmann zurück zu kommen:
Technisch gesehen ist das Baofeng UV-5RE ein legales Gerät, da es von der BNetzA hierzu keine Verfügung gibt.
Meines Wissens nach sind derzeit nur drei Baofeng Geräte nach BNetzA "verboten":
- UV-5R
- BF-888s
- BF-T3
Danke für die schnelle Antwort
Baofeng ect "legal" ist da ein sehr grenzwertiger Begriff. Legal kann in der IARU Region 1 ( dazu gehört auch Europa ) nur betreiben wer über eine passende Genemigung verfügt. In Deutschland aktuell Funkamateure, für alle andere ist die Antwort ganz klar NEIN. Faktisch wäre es sicher einfacher was "legales" zu verwenden. Auf dem normalen Tagesspiel ist ein 0815 PMR oder Freenet Gerät ja auch absolut ausreichend
Wurde aber schon zu tode Diskutiert, also einfach immer hoffen das man nie erwischt wird. Und wenn doch auf eine milde Geldstrafe hoffen ;)