Hi Leute!
Ich weiß, dass ich bei einer Airsoft-Waffe die Lauflänge nicht verändern darf.
Jetzt gibt es ja die Wolverine MTW Billet in drei versch. Ausführungen.
7'' Outerbarrel - 208mm Innerbarrel
10,3'' Outerbarrel - 285mm Innerbarrel
14,5'' Outerbarrel - 380mm Innerbarrel
Wie ist das mit der Abnahme beim Beschussamt? Wird das die MTW als Modell mit den unterschiedlichen Lauflängen abgenommen oder jede für sich alleine?
Frage nämlich: Kann ich in meine 14,5''-Variante einen Lauf (285mm) der 10,3''-Variante einbauen OHNE das Gesetz zu verletzten?
Greeting :)
Wo steht das mit der Lauflänge?
So schaut es aus:
Okay, das hilft mir bis jetzt noch noch weiter ^^
Hat jmd. noch eine Idee, bzw. weiß es konkret?
Tja das ist die Krux . . . Niemand, selbst die Behörden, wissen was für ein Teil "Führendes Wesentliches Teil" ist.
Es gibt einen BKA Leitfaden, wo leider keine Airsoft drin ist. Hilft also nicht.
Zur Zeit ist das die Büchse der Pandora.
Vor der Novelle hats niemanden interessiert, obwohl auch da schon Baumuster hinterlegt waren. Viele legen es drauf an, weil es schlicht nicht überprüft wird. Nur bei dem Bösen HPA schauen alle Tausendmal nach . . .
Hmm... ich verstehe... Danke Ja Go für deine Worte!
@Ja Go
Also es gibt da vom BKA schon was, die Frage ist, ob uns das weiterhilft
Gut, da wird ja konkret auf Motor, HUU, Grip und Gearbox eingegangen. Es wird nicht explizit auf den Lauf, bzw. dessen Länge eingegangen.
Ich hab jetzt mal ne Mail an das PTB geschickt... Ich hoffe, die antworten mir ^^
Ja, den alten wisch von 2011 gibt es.
Ob er nach der Gesetzesänderung Gültigkeit hat, weiß keiner ( "Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich." also 2011).
Ob ein Richter sich damit umstimmen lässt weiß auch keiner.
Kannst auch hier Querlesen: https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000478988&seite=1
Wenn was neues besseres herauskommen sollte, bitte Schriftlich breittreten.
Antwort kam! Leider ist sie nicht wirklich aussagekräftig ^^
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Sehr geehrter Herr ***,
leider dürfen wir keine rechtlichen Einschätzungen oder Beratungen durchführen, jedoch können wir Ihnen aus unserer täglichen Erfahrung berichten. Für eine rechtssichere Auskunft empfehlen wir Ihnen Kontakt zu einem Fachanwalt aufzunehmen.
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, die gemäß § 9 Abs. 2 BeschG bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) angezeigt werden, werden in unserem Haus geprüft und in Form eines Musters hinterlegt. Sollte eine solche Schusswaffe in technischer abgeänderter Form in Umlauf kommen, entspricht diese (ggf.) nicht mehr dem angezeigten Muster und somit auch nicht der Anzeige. Der Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit für ein Schusswaffenmodell z. B. mehrere Lauflängen anzuzeigen oder unterschiedliche Anzeigen vorzunehmen. Anhand der von Ihnen übermittelten Daten können wir das konkrete Schusswaffenmodell nicht identifizieren und daher keine weitere Auskunft geben.
Insofern die Lauflänge durch Dritte geändert wird, ist zudem zu beachten, dass der Lauf ein wesentlicher Teil bzw. das führende wesentliche Teil der Schusswaffe ist. Die Änderung von wesentlichen Teilen entspricht einer Bearbeitung einer Schusswaffe, die eine Waffenherstellungserlaubnis voraussetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag ***
Zumindest bezüglich deines Vorhabens hast du ja theoretisch eine Antwort.
Ich stehe vor der gleichen Thematik, nur von 10 auf 7 Zoll.
ich lese daraus das es nicht erlaubt ist den Lauf zu kürzen oder habe ich was überlesen?
Wenn hier im tech. Bereich in (S-)AEGs, GBBs/Pistolen neue Läufe verbaut oder empfohlen werden interessiert es keine Sau... bei HPA ist man laut dem Forum zumindest mit einem Bein immer im Knast.
Das zieht sich seit Jahren mit den immer gleichen Argumenten durchs Forum. Bislang wüsste ich nicht das hier jemals jemand wegen einem geänderten Lauf - nichtmal für eine komplett auf HPA selbst umgebaute Knifte - zu irgendwas verknackt worden wäre.
Mein Fazit - ein sehr "theoretisches Problem" das gerne zerredet wird, letztlich alle Antriebsarten genauso betrifft und "real" nie eins war.
Aber ja, hätte hätte Fahradkette....
Sowohl Sniper als auch Bad Agency haben laut PTB liste jede Lauflänge einzelnd abgenommen. Airsoft to Go hat die 14 und die 10 zusammen eintragen lassen, PTB eintrag 5315.
Wenn man, wie in der PTB, den Deko-Aussen-Lauf angibt, welcher weder laut BKA Beschluss noch neuer Gesetzeslage Relevanz hat, ist das für uns unerheblich.
Und nein, das hat nix mit Innenlauf zutun, die sind weder 14 noch 10 Zoll. Bei manchen Linien ist im inneren exakt das Gleiche verbaut, nur der Aussenlauf ist länger.
Des Weiteren, wie schon mehrfach erwähnt wurde bei anderen Diskussionen. Es wird vom Asiaten etwas ausgetauscht, Piston wird statt Rot nun Blau geliefert, ist ne Änderung, die der VK in DE teils erst nach Monaten erfährt, durch Kunden. Gab auch den Fall das der Lauf von 6,08 auf 6,02 umgeändert wurde, wurde vom Shop auch so in die Artikelbeschreibung übernommen (samt 10€ mehr wegen Präzisionslauf), aber nix in der PTB und 2tes Muster wurde auch nicht hinterlegt.
Kurz: Ändert was ihr wollt, solange ihr nix bearbeitet (nicht reversibel).
Wobei, selbst grosse Shops dremeln an der GB rum um ein Titan zu verbauen, ohne Rechnung weil Teammitglied (weisst das ma nach im Falle einen Rechtsstreit nach 5 Jahren), Kürzen TP+-Feder (was hier auch einige machen und empfehlen, obwohl bearbeiten) oder klassischste Bsp, Piston AOE+Zahnkorrektur.
Zusammengefast: Es wird alles gemacht, was man will, weil dafür noch keiner, bis jetzt (airsoft gibts seit 1990? in DE), etwas auf den Deckel bekommen hat. Einzig wegen Führen oder ungünstiger Lagerung.
Oder FA >0,5 Joule....
Es handelt sich halt immer noch nur um Erbsenpistolen...