Hallo, wurde am Wochenende mit einer 0,8 Liter Alu Flasche 200bar vom Befüllen weggeschickt, weil mit Produktionsdatum September 2016 eine Prüfung nach 5 Jahren fällig gewesen wäre. Bisher ging ich bei Alu von 10 Jahren und bei Composit 5 Jahren aus.

Es wurde auf die BetrSichV und EG Richtlinie 97/23 zur Prüfung von Stahl Druckfalschen hingewiesen.

Weiß jemand mehr mit entsprechender Quelle und kann mir die 10 Jahre bestätigen?

laut TÜV Süd liegt das außerhalb Ihres "Themenbereichs"...

 

Moin, frag mal in den gängigen Paintballshops nach. Die wissen sowas da dort auch oft abnahmen gemacht werden 

5 Jahre stimmt. 

Gruß Klink 

So Mal aus anderer Sicht, du kannst dir eine Stahlflasche zum Tauchen bestellen und 5 Jahre nutzen, nach den fünf Jahren ist der TÜV fällig. Eine weitere Nutzung als Druckgasflasche für eine technische Verwendung ist 10 Jahre möglich. Alu Flaschen sind in ihrer Funktion bei Paintball definitiv nicht als Atemflaschen gedacht und gelten daher als technische Gasdruckbehälter.

@///SFM\\\ Flo soll heißen du bist auch bei 10 Jahren bei den Painballflaschen?

Bei Alu definitiv, keine Schäden oder Stürze vorrausgesetzt




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