Hallo,
was genau sagt die gesetzliche Lage dazu, die eigenen Waffen bei dritten Personen zu lagern?
Aus Platzmangel plane ich, meine Waffen bei einem Freund aufzubewahren, bis meine Renovierungsarbeiten vollbracht sind. Unter der Voraussetzung eines fachgerechten Transportes natürlich.
Ich finde im Gesetzestext keine passende Antwort und bitte hiermit um euer Wissen.
lg
Müssen nicht registriert werden und bedürfen keiner waffenrechtlichen Erlaubnis, die können einfach so bei einem Freund für wie lange auch immer gelagert werden.
Vorraussetzung natürlich, dass er alt genug für den Besitz ist und die Waffen dem Waffengesetz entsprechend aufbewahrt werden.
Mach nen Vorhängeschloss dran, so dass auch kein unbefugter dummheiten damit machen kann.
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
Der Besitz ist erlaubnisfrei.
Heißt, sobald Du die Waffe einem Dritten übergibst, ist der Dritte der Besitzer (und Du Eigentümer).
Einzige Bedingungen: Waffe legal, Lagerung legal, Besitzer legal (mind. 18 und kein Umgangsverbot mit Waffen).
Grüße