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Hallo,

Ich habe eine Frage...ich möchte mir zur Dekozwecken eine "Waffenwand" in meinem Hobbyraum bauen. Gedacht war einfach mit Lochblech an die Wand, bis ich herausgefunden hatte, dass sich die Gesetze geändert haben. Da ich die Waffen wirklich nur zu Deko- und Sammelzwecken an die Wand hängen möchte, ist es natürlich echt schade. Natürlich gibt es Dekowaffen, aber leider ist die Auswahl echt bescheiden.  Aber zur Frage...gibt es Hängevitrinen für Airsoftwaffen, die die Vorgaben erfüllen? Bin doch sicherlich nicht der Einzige, der das Problem  hat:-)?

Werden alle nicht gesetzeskonform gelagert und einfach so an die Wand gehängt.

Will nur keiner zugeben!

 

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 19.10.2021 um 18:36 Uhr)

Gesetzeskonforme Vitrinen?

Sie müssen verschlossen und vor Zugriff geschützt sein. Es muss kein 1mio € Waffenschrank Schutzklasse XYZ sein. Das Billigste Schloss reicht. Hab ein Terrariumschloss an einer Vitrine, Sicherheit ist da kein Thema . . . Zumal man die Dinger ja frei kaufen darf . . .

Lagere die hälfte allerdings auch so wie beim Transport, sprich abgeschlossener Waffenkoffer.

Waffenwand kannst du allerdings doch bekommen, musst halt das Örtliche Waffenamt zu dir einladen und die segnen das ab. Sollte allerdings dann wirklich ein Hobbyraum und nix anderes sein + Abschließbar.

Und übrigens haben sich die Gesetze dahingehend nicht geändert, hat nur vorher kaum wen interessiert . . .

Allerdings ist in der Bevölkerung eine Waffenwand die von außen einsehbar ist, gelinde gesagt "Alarmierend".

Ja, da liegt etwas das Problem...der Raum liegt zur Straße hin. Will ja niemanden Angst machen...aber möchte halt meinen Raum auch so einrichten wie ich es möchte. Aber solche Hängevitrinen, die Airsoftwaffen geeignet sind, habe ich online echt nicht gefunden. Habe mal ein Bild angehängt...vlt gibt es sowas ähnliches als Vitrine zu kaufen oder eine DIY Anleitung...



Entsprechende Länge 2mm Stahlseil.
Eine Auswahl an 2mm Krampen.
Kleine Vorhängeschlösser.

 

Oder Winkel mit Loch am Untergrund festgemacht, dazu ein Drahtschloss.

Ist das erlaubt? Meine, sowas könnte ich auch an der Wand umsetzen? Sogar sehr gut versteckt mit dem Drahtseil. Muss das denn auch abgenommen werden?

(204 Posts)

(nachträglich editiert am 19.10.2021 um 19:11 Uhr)

Das Bild was du (Dennis) gepostet hast ist ein Regalsystem. Das habe ich so öfter bei Kunden von uns gesehen, als ich noch Kundendienst gefahren bin.

Waren hauptsächlich in 'Läden' verbaut, in denen nur das Fachhandwerk einkaufen darf. Müssen also irgendwelche Industrieregale sein würde ich schätzen, vielleicht hilft das ja.

Lg!

 

Edit: Mit Fenster zur Straße halte ich das aber generell für eine schlechte Idee.

(7965 Posts)

(nachträglich editiert am 19.10.2021 um 19:13 Uhr)

Ich würde zum zuständigen ordnungsamt gehen, dort nachfragen.

wenn die sagen mal sehen:

Dann einfach machen, Fotos machen und wenn die das abnehmen ist alles ok.

Direkt einsehbar für Außenstehende ist nur arg bescheiden.

Dann kannst du dich Schon direkt auf Polizeibesuch einstellen.

Die Lochwände findet man unter dem Begriff Tegometall

Sehe es trotzdem sehr kritisch das der Raum ein Fenster zum Weg / Straße hat und einsehbar sein könnte. Und so etwas an der Wand und von außen Sichtbar könnte Problematisch sein.

Ich persönlich hatte sie bis vor 2 Jahren auch an der Wand und habe die nun Gesetzeskonform einem ehemaligen Kleiderschrank mit Kette und Vorhängeschloss. 
Hab aber auch eine kleine Tochter was ein zusätzlicher Faktor ist.

Oder Ikea Schrank xyz und dazu Glastüren. Ein Schloss muss man sich aber selber dranbasteln

WaffG §36
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
(4) Die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen [...]

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

AWaffVwV

Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Also wie Sirke sagt oder Lochwand, Holzrahmen drumherum, Scharniere ran, Plexiglas-Platte davor und ein billiges Schrankschloss verbaut.

"oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen."

Wer Waffen ... besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Ich schließe meine Wohnungs-/ Haustür ab.
U18 kenn ich keine und wenn ich welche kennen würde, haben kein Zutritt zu meinen Räumen...

 

Interessant wäre es das mal einzuklagen... Aber hey, das Waffengesetz ist ein Pudding der mit Heftpflaster eingewickelt ist. Sicher und Lückenlos...

Habe nur in einer letzten Diskussion hier im Forum mal gelesen das „abgeschlossene Räume“ etc. nicht als „Aufbewahrungsbehältnisse“ vor dem Gesetz zählen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Denn ich hatte damals auch ein „Hobby und Bastelraum“wo wie oben erwähnt die Airsoft an Lochwänden hing. Man hatte mir dann aber erklärt das es so trotzdem nicht Gesetzeskonform wäre auch wenn der Raum abgeschlossen wäre. 

Das wurde damals meine ich auch belegt .

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