Altersbestätigung für den Marktplatz
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(nachträglich editiert am 17.10.2021 um 12:10 Uhr)

Wenn ich meine Willenserklärung so auflege, gibt ja auch Gesetzesgrundlage das dies geprüft werden muss, dann kommt kein Kaufvertrag (KV) zustande ;)

Vergesst nicht, das die "Anzeige" kein Angebot ist sondern nur eine Aufforderung für ein Angebot ist, diese ich um die Herausgabe des Altersnachweises gemäß §150 (2) BGB erweitere. Diese Willenserklärung (WE) oder auch Antrag kann anschließend vom vorherigen Antragsteller angenommen oder abglehnt werden. Entweder haben wir zwei überstimmte WE und gemäß §433 kommt ein KV zustande, oder der Antrag wird nichtig.

Aber das wären Kleinlichkeiten. Kurz und einfach: Kein Ausweis, keine "Knifte"

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