Lauf im Ausland bestellten, verboten?
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(100 Posts)

(nachträglich editiert am 09.09.2021 um 12:04 Uhr)

Hallo, ich habe mir aus Hongkong ein TNT Kit für meine HK416 A5 GBB bestellt, vor ein paar Tagen.(hopup +;Tuning lauf als kit)

Jetzt wurde mir gesagt das dass illegal sei einen Lauf aus dem Ausland zu bestellen. Aktuell ist mein Paket in Frankfurt beim Zoll angekommen. 

Darf man Läufe aus dem Ausland ohne bedenken bestellen, oder ist das wirklich illegal ? 

 

 

Der Zoll wird dir schon sagen ob es nicht erlaubt ist

Sicherlich darfst du die bestellen der Einbau ist erst die Grauzone/Illegale Zone. 

 

Wenn es wirklich Illegal sein sollte wird dich der Zoll benachrichtigen und den lauf vernichten die Unit vermutlich weitersenden oder auch zerstören. 

 

Ich hatte persönlich aber bisher NOCH KEINE Probleme mit läufen aus dem Ausland.  

Warum ist der Einbau eine Grauzone ? 

[Post von User 132152 (09.09.2021 12:18) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]

M.w. weil nach strenger Auslegung der letzten WaffG-Änderung der Innenlauf das führende Teil einer Airsoftwaffe ist. Praktisch scheint das anders ausgelegt zu werden, da demnach auch sämtliche Markings auf den Inner müssten, was ja nachweislich keiner der Importeure macht.

Problem ist, eine definitive Aussage gibt es hierzu bisher auch von Behördenseite nicht. Daher Grauzone bzw. Bei strenger Auslegung illegal.

(Korrigiert mich gerne falls ich Unsinn erzähle)


(nachträglich editiert am 09.09.2021 um 13:12 Uhr)

Ein weiteres Problem ergibt sich durch das Zusammenspiel aus "führendes wesentliches Teil" und dem Begriff "Herstellung". In dem Moment in dem das führende wesentliche Teil noch nicht verbaut war ist es eine Herstellung.

Ist das führende wesentliche Teil aber schonmal verbaut gewesen ist es keine Herstellung und damit grundsätzlich schon mal nicht verboten den Innenlauf eines Airsoftgewehres zu tauschen (sofern es sich um ein Austausch oder Wechsel, gedacht für den Endkunden, handelt bei dem keine Bearbeitung oder Einpassung erforderlich ist).

Da jedoch unsere Läufe nicht markiert sind und es kein Zentralregister gibt lässt sich nicht nachvollziehen was schonmal verbaut war und was nicht. Und damit lässt sich eine Herstellung nicht mehr Zweifelsfrei nachweisen.#

Achtung: Laien Meinung, kein Fachmann. mit nem Eimer voll Salz genießen. Quelle auf der sich die Meinung stützt: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html Abschnitt 2 Punkt 8.1 " ...oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird ... "

Endlich mal ein "Präzedenzfall" nur nicht anwendbar auf andere . . .

Halt uns auf dem Laufenden, wir drücken dir die Daumen.

Irre ich mich oder ist das Irrelevant wenn der Lauf für ne 0.5er ist. Wir reden ab da ja über Spielzeug, das zufällig gleich aufgebaut ist. Falls der Zoll stressen sollte. 

(5874 Posts)

(nachträglich editiert am 09.09.2021 um 14:03 Uhr)

Ist den selben Bestimmungen unterliegend, wie die Waffe, für die es bestimmt ist. Wenn du eine 0,5er da hast . . . Ist bei einer GBB nur etwas schlecht. Um das alles noch zu verkomplizieren, war es mal in einer Ü0,5er bleibt das so. Im Ausland also alles böse Teile.

Afaik gelten für den Lauf die gleichen Bestimmungen wie für die Waffe für die es gedacht ist.

2019 den TNT Retro für VFC bei TNT Studios gekauft.

Gab keine Probleme.


(nachträglich editiert am 09.09.2021 um 20:24 Uhr)

Ganz klar illegal. Aber für ne passende 0,5er als Ersatzteil für ein Spielzeug (falls jemand fragt) null problemo. 

Also andere Läufe die vom Zoll abgeholt wurden, wurden mit dem Verweis darauf daß es für 0,5er und damit ein Spielzeugteil ist abgefertigt. 


(nachträglich editiert am 09.09.2021 um 20:39 Uhr)

Ich habe letztes Jahr einen Außenlauf eingeführt, der Zollbeamte hat gefragt wofür es ist und einmal in den Lauf geschaut. Es wurden keine Züge festgestellt und ich habe alles ausgehändigt bekommen.

Stahl Socom Außenlauf, VFC Forging Series.

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