Hallo,

ich würde mir gerne eine shotgun basteln aus einer Maruzen 1100 und diese im John wick TTI Beneli M4 look gestalte sprich reciever aus Stahl mit markings usw diesen wollte ich mir fräsen lassen aber das -F- ist auf dem Original drauf.
Meine Frage: Dürfte ich bei dem Typen der das Teil fräst auch das -F- reifräsen lassen?

und würde es Urheberrechte mit TTI oder BENELI geben? Es gibt meines Wissens nach keine von diesen shotgun Modellen im Airsoft.

vielen Dank schonmal freue mich auf die Antworten.

Welcher Büchsenmacher macht das für dich?

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 20.06.2021 um 22:09 Uhr)

Also das F muss vom Beschussamt übertragen werden.

Das alte F wird danach unkenntlich gemacht.

So weit ich weiß braucht man zum herstellen eines Gehäuses eine Lizenz.


(nachträglich editiert am 20.06.2021 um 22:17 Uhr)

Ok,

Ich habe eine Kumpel der besitzt eine Firma mit CNC Maschinen und den habe ich gefragt.

Also wende ich mich and Beschussammt.

 

und das mit dem Urheberrächt mit TTI Logos?

kennt sich da jemand aus?

Beim Urheberrecht musst du TTi anfragen ob du darfst da es Lizenzen erfordert um diese markings verwenden zu dürfen.

Wenn dein Kumpel keine Büchsenmacher Lizenz hat, macht er sich strafbar zwecks herstellung von waffenrelevanten Teilen....

Das F ist aufm Plastik cover was über die internals geschoben wird 

Du baust ja etwas völlig neues zusammen. Das entspricht dann ja in keinster Weise dem original. Daher ist das F dann nichtig.

Das wäre ja, also wenn du einen Ope Corsa und einen Mercedes E zusammenbastelst und damit herumfahren würdest.

Und zum anderem ist das bearbeiten von Waffenteilen nicht erlaubt, bzw man muss eine Waffenherstellungslizens haben.

Eine Lizens von TTi würdest du aber kaum brauchen. Es sei denn du würdest das Gerät verkaufen.

Wie ist denn das, wenn ich an meine Begadi M4 einen neuen Lower Receiver bauen will?

Das F ist auf dem Magazinschacht und müsste ja dann auf den neuen Lower, macht/darf sowas Begadi selber machen oder müsste das auch ein Büchsenmacher bzw. Beschussamt machen?

(1785 Posts)

(nachträglich editiert am 12.07.2021 um 14:53 Uhr)

und das mit dem Urheberräecht mit TTI Logos?

kennt sich da jemand aus?

Solange du es als Privatperson nutzt, nicht kommerziell vertreibst etc. ist das alles egal. Laser/Male/Gravier/Drucke dir Colt/Glock/HK - Markings auf deine AS, da ist erstmal nichts strafbar dran. 

Privat darfst du auch ein HK Logo auf deine Umarex VFC GLock lasern :-D - Wenn jemand nen Laser hat, bitte mal machen und an Umarex twittern. For the Lols!

@Johannes Priester:

Ich hatte mal ,vor Jahren wohlgemerkt (!),eine P90 bei sniper gekauft.Leider wurder mir der upper zerschossen und ich wollte den ,durch einen Metal upper ersetzen. 

Daraufhin hatte ich sniper angeschrieben und die haben das übernommen.

Ich musste alles hinschicken. Denke mal die werden gechront haben um zu überprüfen das ich da nix verändert hatte.

Der kaputte upper wurde einbehalten.

Also ,aus meiner Erfahrung her ,kann das der Shop selbst übertragen.




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