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(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 17:02 Uhr)

So wie ich das sehe wäre das mit dem Hagelschutznetz als Umfriedung ggf. sogar rechtskräftig, außer "Privatgelände / Betreten verboten" müßte man das dann nicht weiter kennzeichnen.

BGB §903 und BGB §921

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