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Moin

Ich bin relativ neu im Airsoft-Thema und habe eine Frage zum Waffengesetz.

Soweit ich weiss gilt ja für alle Airsoftwaffen das Führverbot und laut Waffengesetz ist das Schiessen mit Schusswaffen nur auf einem befriedeten Privatgrundstück mit Erlaubnis des Besitzers gestattet.Wie sieht das ganze aber mit "Spielzeugwaffen" (0.5 Joule, frei ab 14) aus, weil für diese ja nur das Führverbot und nicht das "restliche" Waffengesetz gilt ? Dürfte man damit auch auf einem privaten Grundstück ohne Umfriedung/ Kugelfang spielen(nicht öffentlich natürlich) ? Versteht mich bitte nicht falsch, ich habe nicht vor, irgendwo im Garten oder an einer Straße wie wild rumzuballern und andere zu gefährden, es geht um einen Privatwald mit Erlaubnis des Besitzers  ohne Umfriedung, aber ohne Wege/ Häuser etc drum herum, also keine Gefährdung anderer, ich wäre auch dazu bereit Warnhinweise aufzustellen und die nötigen Behörden zu informieren, damit es nicht zu bösen Zwischenfällen kommt, die es wegen der Verwechslungsgefahr ja schon leider oft genug gab.Ich weiß das Rechtsfragen hier nicht gerne gesehen sind und es oft keine klare Antwort gibt, aber ich bin aus den Gesetzen einfach nicht schlau geworden.

Vielen Dank schomal vorab für die Antworten 

Ist das Grundstück auf dem du schießen willst, nicht befriedet, ist es sozusagen öffentlich... (ja, der Begriff ist so nicht nutzbar, aber es ist sinnbildlich zu sehen) du verstößt gegen das Führverbot.

Das Okay, zu schießen musst du in jedem Fall haben.

Nur auf einem Gelände das umfriedet ist und die Kugeln das Gelände nicht verlassen können.

Ok, was wäre denn das Geringste was man machen müsste, damit das Grundstück befriedet ist ? Reicht da Flatterband oder muss es schon ein fester Zaun sein ?

(418 Posts)

(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 12:10 Uhr)

1. Klar mit Spielzeug erstmal erlaubt.

ABER! Unsere Spielzeuge sind leider auch Anschrinswaffen (zumindest der Großteil) und für diese gilt weiterhin das Führungsverbot. 
Und Wald, also nicht befriedet, hat ihn Deutschland eine Spezialstellung, weshalb er auch nicht befriedet werden darf.


Zusammengefasst: Lass bleiben.

 

P.S. Es gibt auch extra einen Rechtslage Bereich im Forum für solche Fragen.

 

Edit: Zu langsam am Tippen mit Telefon :(

(5 Posts)

(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 12:20 Uhr)

Also gibt es quasi keine Möglichkeit auf einem Privatgrundstück zu spielen ohne es komplett einzuzäunen ? Das wars dann wohl mit dem Hobby xD

Btw sind eigentlich alle Spielfelder auf Airsoftgelände.eu ? Weil ich kann mir nicht vorstellen dass das alles ist

(249 Posts)

(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 12:40 Uhr)

Um das Thema „Flatterband“ mal noch aufzugreifen.

Es soll wohl, gerade in ländlicheren abgeschiedenen Gebieten, durchaus Fälle gegeben haben bei denen Behörden das so genehmigt haben (aus mangelnden Kenntnis etc). Jedoch ist es riskant sich auf so eine Genehmigung zu berufen.

Eine Möglichkeit (ohne Corona) :

Eventuell bei einem Paintballfeld in der Nähe nett anzufragen und dies für einen Tag zu „buchen“.

Mit genügend Leuten sollte sich ein akzeptabler Preis p. Person ergeben und Paintballfelder sind öfters mal anzutreffen und für ein Tagesspiel durchaus eine Alternative.

Zu airsoftgeläde.eu nein da sind nicht alle aufgelistet.

[Post von Baum Stamm (24.04.2021 12:45) wurde als "sonstiger Regelverstoß" markiert und daher ausgeblendet]
(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 13:00 Uhr)

warte etstmal ab bis sich die Lage wieder stabilisiert hat, was noch über ist.

hier ist grob was an events in der umgebung waren im letzten jahr:

Eventkalender: Filter 01.01.20- 01.04.21

da kannste mal grob reinschnuppern.

 




(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 15:34 Uhr)

Die meisten Gelände, die ich kenne sind nicht auf airsoftfgelände.eu.

In der Regel sind Grundstücke befriedet. Auch mit offener Einfahrt. Solange offensichtlich ist, dass das Grundstück nicht öffentlich ist. Ein Garten hinter einem Haus mit normalem Zaun ist beispielsweise kein Problem.

Ich würde sagen, dass Geschosse aus Spielzeugen nicht weiter reguliert werden, da die Spielzeuge außer dem Führen in der Öffentlichkeit nicht weiter reguliert werden. Verlässt also eine Kugel den Garten liegt zumindest kein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Es wäre aber bestimmt Umweltverschmutzung, Plastik Kügelchen in der Gegend zu verteilen und irgendwo anders verboten.

Ein Privatwald kann per Definition nicht befriedet sein. Egal, wie abgelegen. 

Unsicher bin ich mir bei umzäunten Landwirtschaftlichen Nutzflächen, wie Äckern oder Wiesen mit nem normalen Zaun. Für den Landfriedensbruch braucht es jedenfalls Befriedung oder Bepflanzung... Ich glaube hier sind aber die Regelungen Ländersache.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 24.04.2021 um 16:43 Uhr)

Wenn das Privatgelände halbwegs weitläufig ist und die Umgebung b.z.w. Grenzgebung es ermöglicht kann man mit einem engem Hagelschutznetz (Link) und ein Paar Dachlatten für Airsoftwaffen bis 0,5Joule einen recht zuverlässigen Kugelfang aufstellen.

Netz Aufstellen b.z.w. aufspannen und beschießen. ggf. von Innen her einen Sicherheitsbereich zum Netz mit Flatterband abgrenzen.

Edit: Das Netz wird aber rein rechtlich eher nicht für eine Befriedung reichen.

Danke für die Antworten, ich habe gerade herausgefunden, dass es ein Spielfeld quasi direkt vor meine Haustür gibt xD

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