Airsoft Waffen außerhalb de kaufen
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Hi 

Ich würde gerne eine Airsoft aus dem Ausland kaufen, aber nur wegen den anbauteilen. Handguard, Stock und Pistol grib etc. Ich bin nicht interessiert am body(ohne f) oder an der gearbox. Der Händler würde die Innereien behalten und mir den " nutzlosen Briefbeschwerer" schicken. 

Mit der Geschichte würde ich ca 50% sparen, als wenn ich die Anbauteile einzeln kaufe....

Gilt das als illegale Einführung einer Waffe oder ist es legal?

Wie gesagt die Airsoft wäre "leer", keine gearbox,kein Motor, keine hopup unit oder Lauf

Danke

(51 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2021 um 01:44 Uhr)

Zur Erklärung:

Solange keine wesentlichen Teile im Lieferumfang sind ist es ja quasi nur eine Sammlung von An-/Einbauteilen welche waffenrechtlich nicht weiter relevant sind. Wesentliche Teile bei einer AEG sind das Gehäuse (Body), die Gearbox als Ganzes und der Lauf. Diese sind den Waffen gleichgestellt und daher unterliegen sie auch den gleichen Beschränkungen hinsichtlich Import usw. Alle anderen Teile sind Wurst. Motor (zählt nicht zur Gearbox) und HU könntest du dir z.B. problemlos mitschicken lassen.

Quelle: Anlage 1 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) (ab 1.3), BKA - Homepage - Z-152, Wesentliche Teile einer Softair-Waffe

Ich gehe übrigens einfach mal davon aus, dass die Gearbox quasi der Verschluss ist (da sie die Funktion eines Verschlusses erfüllt) und daher auch bei AEGs ein Gehäuse existiert.

Das heißt natürlich nicht, dass nicht ein unwissender Zollbeamter Panik bekommt wenn Waffenteile im Paket liegen, soll es ja schon gegeben haben. Bei EU-Import wird das Paket (soweit ich weiß) aber eh nicht zum Zoll gehen.

Schon Mal danke für die schnellen Infos

(1626 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2021 um 08:39 Uhr)

Es gibt bei Airsofts kein Gehäuse und keinen Verschluss!

@Hugo: Bist du das BKA?

Wir wissen es schlicht und ergreifend nicht. Die Frage kann nicht rechtssicher beantwortet werden.

Im Waffengesetz ist genau definiert was ein Verschluss ist und das reicht. Solange  nirgends etwas Gegenteiliges steht gilt das. 

 

(1126 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2021 um 21:05 Uhr)

Die gearbox zählt als Verschluss und der Innenlauf als Lauf.

Insofern ist die pauschale Aussage dass es keinen Verschluss gibt falsch.

Und wie ein führendes Teil zu werten ist dazu gibt's einen kompletten BKA Guide, da könnt ihr euch gerne drum kloppen ob der anwendbar ist.

Edith:

> Beurteilung und Begründung Punkt 1.

"[...] Dieses Teil erfüllt die Funktion eines Verschlusses, es handelt sich um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe nach Nr [...]"

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110408FbZ152I-disConcept_SoftAir.html


(nachträglich editiert am 27.03.2021 um 13:08 Uhr)

Die Gearbox ist eine Antriebsvorrichtung, die die Funktionen eines Verschlusses erfüllt. Würde nicht sagen, dass sie ein Verschluss ist. 

Anfragen ans BKA, ob saegs Gehäuse haben kamen ja bisher immer mit unsicher, muss geklärt werden zurück. Wäre das so einfach, hätte man nach nunmehr eineinhalb Jahren sicher eine Antwort erhalten. 

Wäre aber wünschenswert, damit wir Klarheit hätten und Läufe getauscht werden dürfen. 

(1126 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2021 um 21:03 Uhr)

Bzgl der Gearbox gibt's einen BKA Bescheid.

Per Definition kann es eigentlich kein Verschluss sein, da es kein Patronenlager gibt das verschlossen werden könnte, aber wenn das BKA das sagt ist Logik egal

Edith: jetzt hab ich den falschen Post editiert, siehe einen Post weiter oben für die Belege

BKA sagt aber nicht Gearbox = Verschluss sondern Gearbox = wesentliches Teil

Aber jetzt genug ot

(92 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2021 um 22:03 Uhr)

Danke für eure Teilnahme ,aber das geht über meine Frage hinaus.

Einführung einer Airsoft ohne gearbox, Trigger Einheit,Lauf,Motor aus Polen legal?

Nur ausenlauf,Body (ohne f), handguard und Stock.

Ps kein Interesse an einem f losen body

 

 

 

Du darfst ja auch 0,5er importieren, also ja.

Streng genommen nicht mehr, wenn die Waffe mal mehr als 0,5J hatte. Wie das eine Behörde nachweisen soll, fehlt mir aber die Fantasie.

Im Ausland ist es aber Spielzeug, wird erst mit Einfuhr zur Waffe/ bleibt Spielzeug bei 05.

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