(20 Posts)

(nachträglich editiert am 05.03.2021 um 01:12 Uhr)

Servus Leute,

Ich bin relativ neu im AS-Sport (abgesehen mal von den ersten sehr leichtsinnigen Erfahrungen mit Freunden im Wald mit 13-14 - damals noch mit absoluten Schrottschleudern, ohne jeglichen Augenschutz und keinesfalls zur Nachahmung empfohlen, zu unserem Glück ist nie etwas passiert :D)

Nun möchten ich und ein sehr guter Freund von mir professionell in den Sport einsteigen und stehen auch bereits mit einem Team aus der Nähe im Kontakt. Leider finden ja aufgrund der aktuellen Situation keine Spiele statt, daher sind wir gezwungen die grundlegenden Übungen zuhause durchzuführen.

Da mein Garten nicht gerade groß ist, können wir ein 1v1 momentan sowieso vergessen. Nun ist es ja so, dass man nur auf befriedetem Grundstück mit einer ASG schießen darf, und sicherstellen muss, dass die Kugeln das Grundstück nicht verlassen. So weit, so klar. Was nicht ganz klar ist, wie muss ich mein Grundstück beim reinen zielschießen absichern? Ich schieße momentan auf 10 Metern auf kleinere Ziele, hinter diesen steht mein Haus (etwa 10-15 Meter hoch) links und rechts sind durchlässige Zäune zum Nachbargrundstück und hinter mir eine Hecke, hinter dieser ein unbebautes Grundstück (nicht mein Eigentum, in diese Richtung schießen kommt nicht infrage, zumal meine Waffen locker über das Gelände drüber schießen könnten und die Hecke die Kugeln nicht aufhält) von etwa 2-3 Ar. Da ich kein dynamisches Spiel betreibe sondern nur auf Ziele in einer bestimmten Richtung (nämlich die vor meinem Haus) schieße, ist es praktisch unmöglich dass irgendwelche BBs das Grundstück verlassen können.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: reichen die Gegebenheiten, damit mir keiner an den Karren fahren kann, wenn ich mit nem Sturmgewehr oder ner Co2 Pistole auf diese Ziele schieße? Oder muss ich zusätzliche Maßnahmen ergreifen? In meiner Gegend wohnen ziemlich viele Rentner, daher ist es nicht unwahrscheinlich dass sich mal jemand davon gestört fühlen könnte. Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

LG 

Du hast dir deine Antwort doch im Grunde schon selbst gegeben:

Sollte es eine ungewollte Schussabgabe geben, ist es möglich dass die Kugeln das Grundstück verlassen und es gibt viele Leute in der Nähe die sich davon gestört fühlen würden.

Diejenigen unter uns die mit einem großen und am besten uneinsehbaren Grundstück gesegnet sind könnten da eher nach dem „wo kein Kläger da kein Richter“ Prinzip gehen.

In deinem Fall rate ich aber definitiv davon ab.

Gear kann man auch trocken testen, Reloads usw.

Danke dir! Trocken übe ich bereits zu genüge im Haus, allerdings muss auch das Zielschießen geübt werden. Dann werde ich mich wohl nach einem anderen Ort umsehen müssen.. Ich scheine wohl wieder mal mehr Glück als Verstand gehabt zu haben 

(13538 Posts)

(nachträglich editiert am 05.03.2021 um 01:35 Uhr)

Darfst du auf deinem Boden schießen? Ja, wenn du sicherstellst das nichts dein Grundstück verlässt. Beispiel: Kugelfang mit Fangdecke links und Rechts des Zieles. Eventuell auch links und rechts vom Schützen.

Solltest du auf deinem Grundstück schießen?
Kann dich ein Nachbar sehen und gestört fühlen? Ist es öffentlich einsehbar und konnte dir die Polizei ins Haus bringen? Dann lass es.

Lohnt es sich auf 10-15m zu schießen? Mit ner Nerfgun hat man durchaus Spaß. Eine Softair, die den Namen verdient, ist das Witzlos. Das ist wie mit einem Rennauto nur in der Parklücke vor und zurück rollen...

Nur mal so grob.

Müsste ich dann nicht auch rein theoretisch auch nen Kugelfang über meinen Kopf spannen, weil ich rein theoretisch auch senkrecht nach oben schießen könnte? Das würde die Auswahl meiner Grundstücke nochmals erheblich einschränken.. Danke für die weiteren Antworten 

Nein, oder willst du in den Himmel schießen?

Die "Begrenzung" beim Schützen ist Optional.

Vieles wurde schon angesprochen,

ich würde hier mal überlegen wie das Verhältnis zu den Nachbarn so ist.

Wenn ihr alle miteinander gut auskommt mag es noch gehen, wenn es aber schon öfters mal Knatsch gab würde ich es mir überlegen.

Im Zweifelsfall ist es keine rechtliche Grauzone.

 

 




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