GBB Slide aus der EU bestellen

Hallo zusammen,

es geht um eine Bestellung aus dem Ausland bzw. EU. Es handelt sich um ein Glockslide mit OuterBarrel.

Link: https://www.powair6.com/en/gbb-slide-barrel/10291-emg-x-gp-sai-tier-one-slide-kit-gold-barrel-for-glock-17-gbb.html

Versand auf Frankreich,incl. Tax

Frage hierzu, ist der Import laut dem dt. Waffengesetz legal oder illegal. Ich bin aktuell unsicher weil ein Kumpel ein Slide aus Asien bestellt hat und der Zoll die Annahme verweigert hat (Grund : Das F im Fünfeck hat gefehlt). Meiner Meinung stimmt dies nicht und man sollte eigl. ohne Probleme Airsoft Slides aus dem Ausland importieren können.

 

Habt ihr evtl. ein Rat bzw Erfahungen dazu?

 

Danke im Voraus

ist kein Problem. Zudem sitzt Powair in Frankreich, d.h. das Päckchen geht eh nicht durch den Zoll.

Aber auch mit Zoll sollte das gehen. Der Slide allein ist ja nicht Waffenrelevant und im zweifelsfall eh für eine 0,5er gedacht :D

(5826 Posts)

(nachträglich editiert am 02.03.2021 um 20:04 Uhr)

Ist nicht mehr so einfach und eindeutig!

Da sich das Waffengesetz geändert hat, weiß nicht mal die Behörde verlässlich was Waffenrelevant ist! Alles kann und muss nicht. Idr. Bei Pistolen nach wie vor das Griffstück.

Ein F muss trotzdem irgendwo auf der Waffe bleiben!

Da es innerhalb der EU ist, sollte es unterhalb des Radars durchgehen.

Ahje,

danke schon mal für die Antworten, ich denke auch das es keine Probleme geben sollte. Da hatte wohl mein Kumpel einfach nur Pech gehabt( Mitarbeiter-Zeitpunkt usw.) 

Wird dann das Paket quasi direkt zum Lieferanten (DHL und Co) übergeben?

Aus dem EU Ausland geht es meist zum Zoll. Die wollen eigentlich nur Kohle eintreiben. Bei "Waffenteilen" kommt allerdings noch hinzu, das A und B Hörnchen meist keine Ahnung haben. Das kann von "Ist Spielzeug" bis "Kriegswaffe!!!" Alle Ergebnisse bringen . . .

Also weiß quasi nichtmal der Zoll was richtig oder falsch ist? ^^ Ich finde leider auch nichts schriftliches darüber ob der Import( Airsoftanbauteile) gesetzlich Legal ist.  

(1154 Posts)

(nachträglich editiert am 02.03.2021 um 21:38 Uhr)

Wenn du dir ganz unsicher bist kannst du dem Zoll eine Mail schreiben, kann aber genausogut sein, dass der Mitarbeiter mit dem Begriff Airsoft nichts Anfangen kann, oder in die hinsicht nicht geschult ist/keine hinterlegten Daten findet, weil es rechtlich nicht so richtig definiert wurde (Bzw. definiert ja, aber Anwendungsfremd, so dass man es jetzt nicht einfach auf Luftdruckwaffen anwenden kann)

Edit: Wenn es dich beruhigt, ich hatte bei Slides aus der EU oder Asien noch nie Probleme, auch nicht bei einem Stahlslide aus der EU den man wahrscheinlich auch mit einem echten verwechseln könnte i guess

Ja ,das höre ich von vielen, das es ohne Probleme klappt. Frage ist nur ob man rechtlich belangt werden kann, im Falle von.undecided

(1154 Posts)

(nachträglich editiert am 02.03.2021 um 21:59 Uhr)

Dazu kann ich dir keine fixe Rechtsberatung geben, der BKA Leitfaden 2.0 über Waffenrelevante sagt so wie ich es verstehe, dass der Verschluss bei Kurzenwaffen ein wesentliches Teil ist. Das wäre wahrscheinlich bei uns (GBB) das LoadingNozzel. Wenn das trennbar ist vom Slide ist der Slide nicht beschränkt.

Das Dokument wird direkt runtergeladen wenn du auf den Link gehst
vgl. Seite 18 und 21, zwei Slides, eine beschränkt zu erwerben einer frei

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/leitfadenWaffenteile.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Wenn du dir unsicher bist schreib vorher dem Zoll eine Mail. Das ist auch keine Rechtsschutz aber du stehst schonmal besser da, falls die das Paket angucken wollen

Edit: Also wenn solche Sachen nicht einfach verbaut werden dürften würden Shops wie Begadi nicht Aftermarketslides im Angebot haben. Pass nur auf, dass das F auf dem Lower ist, also nicht weggetauscht wird

Ja das meine ich, mein Kumpel hat für die WE Desert Eagle das RE Kit aus Asien bestellt, F ist bekanntlich auf dem Frame der Airsoft. Sniper-AS hat mittlerweile das gleiche Kit im Angebot. Identisch wie das aus Asien, also ohne F auf dem Slide. Der Mitarbeiter wahr sehentlich ratlos und hat es mind. 5 min sich angeguckt. Es wurde ihm alles erklärt das es sich um eine optische Sache handelt. Er meinte nur das es von "Experten" überprüft werden muss, nach ca 3 Tagen kam ein Anruf mit der Aussage: Auf dem Slide müsste ein F sein, wegen der Energieveränderung (was ja in dem Fall nicht stimmt). Ebenso kam die Aussage,wenn die Handler (Sniper-AS,Kotte usw.) das importeren, sei es was anderes. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das Slides oder Outerbarrels, Parts die keine Auswirking auf die Technik bzw. Energie haben, illegal in Deutschland sind. Ich meine es gibt schon div. unbedachte Gesetze aber das wäre schon hart daneben.

 

Bei der VFC Glock ist das F auf dem Frame, therotisch sollte alles reibunglos sein. Ich werde trotzdem mal eine Email ans Zollamit schicken, mit der Hoffnung jemand mit Ahnung zu haben ^^

Nochmal:

Powair6 sitzt in Frankreich, damit EU Inland

Ergo -> sowieso kein Zoll

Nochmal eine Info vom Zollamt bezüglich der Rechtslage:

 


grundsätzlich ist der Verschluss ein wesentliches Teil einer Schusswaffe (das schließt auch Softair-Waffen mit ein). Da wesentliche Teile der Schusswaffe gleichstehen, besteht zunächst eine Kennzeichnungspflicht.
Diese entfällt aber bei wesentlichen Teilen von erlaubnisfreien Schusswaffen (§24 Satz2 Nr. 2 WaffG). Softair-Waffen, die berechtigt das Kennzeichen "F im Fünfeck" tragen, sind erlaubnisfrei (Anl. 2 Abschn. 2 UAbschn. 2 Nr. 1.1 WaffG).

Somit wäre auch die Einfuhr ohne Genehmigung oder Kennzeichnung möglich.

Im Zweifel kontaktieren Sie bitte die zuständige Waffenbehörde.

Ich hoffe ich konnte Ihnen Weiterhelfen.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2021 um 15:46 Uhr)

Wir haben kein Verschluss (mehr). Und ein Gehäuse in der Folge auch nicht.

Leider sind die Infos von Zollamt bzgl. der Neudefinition wesentlicher Teile erlaubnisfreier Airsoftwaffen nicht so up to date.

Die Kennzeichen gemäß der auf dem verwiesen § 24 WaffG haben nix mit dem F zu tun - dort steht lediglich, dass Herstellungsland, Verbringungsjahr und die Seriennummer nicht auf erlaubnisfreie wesentliche Teile aufzubringen sind.

Die Antwort von Zoll ist leider sehr halbherzig verfasst und ich würde mich nicht auf die berufen oder verlassen.

 

 

EDIT: bevor Fragen kommen...

Früher war der Verschluss das Teil, das den Lauf nach hinten abschließt. Heute ist es stattdessen ein Patronen- oder Kartuschenlager. Beides haben Airsoftwaffen idR nicht. Damit haben wir keinen Verschluss. Und ein Gehäuse muss einen Verschluss enthalten. Und Kurzwaffen sind Airsoftpistolen aufgrund des fehlenden Verschlusses ebenfalls nicht.




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