In einer Halle seine airsoft testen?
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(nachträglich editiert am 16.02.2021 um 07:58 Uhr)

Hallo ich habe eine Frage und weiß jetzt nicht ob dies genau erlaubt ist.

 

Und zwar gibt es bei uns im Wald eine Alte Halle die schon seit Jahren ungenutzt ist. 

Wenn ich dort den Besitzer frage und seine Erlaubnis hätte dort in der Halle meine airsoft zu testen ist mir das den gestatteten?

Wenn ja, muss ich die Polizei im Kreis benachrichtigen. Das ich am den Tag in der Halle bin. Und eine airsoft dabei habe. 

Grundsätzlich ist das Schiessen innerhalb des eigenen Hauses, der Wohnung, des eigenen befriedeten Grundstücks jederzeit möglich. Selbes gilt auch für Eigentum anderer, solange du deren Erlaubnis hast.

Wäre nur gut, wenn die BBs die Halle nicht verlassen und Dritte nicht so einfach hinein können.

Bitte auch die Regelungen zum Transport beachten:)

"Wäre nur gut, wenn die BBs die Halle nicht verlassen und Dritte nicht so einfach hinein können."

Um es auf den Punkt zu bringen: Dass keine BBs dieses Grundstück verlassen ist keine "wäre toll" Option, sondern ganz klar Pflicht. Sorge daher bitte dafür, dass keine BBs die Halle verlassen können.

Die Möglichkeit, dass du unbeobachtest agieren kannst, ist wiederum keine Pflicht aber sehr ratsam. 

Eine Benachrichtigung der Polizei ist nicht erforderlich. 

(100 Posts)

(nachträglich editiert am 16.02.2021 um 08:26 Uhr)

Hey, danken. 

Um die Halle ist noch ein großen Grundstück drumherum. Darauf darf man aber den nicht schießen? 

Nur wenn die bb das Gelände nicht verlassen kann richtig?

Bleib einfach drin, es braucht nur einen blöden Spaziergänger der Schizos schiebt weil da einer mit ner AutomatikKiller47 Babys frisst und dir die das SEK auf den Hals hetzt.

Lass dir eine Schriftliche bestätigung geben, das du in dem Gebäude das machen darfst. Besser ist das.

[Post von User 30284 (16.02.2021 09:31) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Also das einfach so ein Passant dort hin geht ist mehr als unerschwinglich. Das es ein sehr großes und eben privates Gelände ist. Worauf die Halle steht. Da hat kein wandere Zutritt. 

[Post von User 30284 (16.02.2021 10:10) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Unerschwinglich... Finger weg von komplizierten Worten deren Bedeutung man nicht sicher kennt.

 

So, nun zum Thema:

Die Halle liegt auf einem privaten komplett befriedeten Grundstück.
Du kennst den Besitzer/ Verwalter/ Hausrechtinhaber.
Dann steht es dir frei ihm dein Anliegen vorzutragen. Wenn es ihm machbar erscheint und er dir sein Okay gibt, darfst du das Grundstück betreten. Du darfst mit deiner Softair auf dem Grundstück rummachen.

Es besteht keine Pflicht die Polizei oder das OAmt über irgendwas in Kenntnis zu setzen. Je nach Lage könnte es ratsam sein.

Wenn du auf dem Grundstück schießt, hast du dafür sorge zutragen das kein Geschoss/ Projektil/ Kugel Wattebausch das Gelände verlassen kann.

Ein Beispiel ist ein Kugelfang mit Fangbereich. Oder einen Sicherheitszone die innerhalb des Grundstücks liegt.

Da du in einer Halle ballern willst, sollte es reichen Fenster zu schließen.

Leider wird hier im ASVZ von einigen Leuten alles mögliche geschrieben (ich nehm mich da nicht aus). Oft ist es aber Aberglauben und "hab ich mal so gehört".

Viele vermischen auch das Schießen mit "echten" Waffen. Unsere Geräte bedürfen keiner zugelassenen Schießstätte (aka Schießanlage/ Schießstand/ Standortschießplatz). Noch nicht...

Du darfst nicht mit der Waffe hantieren, wenn das Grundstück nicht vollständig befriedet ist. Also mal grob kein Zaun drum ist.

Es ist nicht ratsam mit einer Waffe rumzumachen, wenn es öffentlich einsehbar ist. Störung der öffentlichen Ruhe oder so ein Käse.

Ziel dieser simplen Regeln ist es, einfach einen Kontakt zwischen Menschen und Menschen mit einer Waffe zu vermeiden, damit niemand gestresst wird. Daher Frage dich: Ist es hier Okay, könnte ich jemanden Stören?

Einfach so aufs Gelände, ist im harmlosen Fall Hausfriedensbruch. Geht bei betreten was kaputt kann es als Einbruch gewertet werden. Hast du ne Waffe dabei...

Tu dir das nicht an.

Der Besitzer wird als "Nein" Argument aber sicher rechtliche Bedenken in Richtung der Versicherung haben. Passiert dir was, steht er mit in der Haftung. Hallendach kommt runter, du rutscht mit nassen Schuhen aus oder Knickst einfach um.
Dazu kommt ich würde auch nicht irgendwelche Typen auf meinem Grundstück zulassen die in meiner Abwesenheit dort Dinge tun, die mir die Pozilei ins Haus bringen könnten.

Besser ist es, du suchst dir einen Schützenverein in deiner Nähe und nimmst mit den mal Kontakt auf. Der Verein sollte aber nicht nur 10m Luftgewehr schießen...

 

ps und ja mir ist klar das gleich wieder ne Meldung wg Halbwissen kommt. Dazu hab ich mich aber schon geäußert.




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