Eigenumbau auf HPA - neues WaffG

Moin,

vllt kann mir der ein oder andere weiterhelfen.

Ich habe letztes Jahr einigen Posts entnommen, dass durch das neue WaffG vom September letzten Jahres, der Umbau von S-AEG auf HPA von nun an legal sei. Ich habe hierzu allerdings nichts von offizieller Seite finden können.

Wisst ihr vllt mehr?

Danke schonmal!

Soweit ich weiß hat sich dort nichts geändert das ganze muss Theoretisch immer noch durch einen Büchsenmacher gemacht werden und von der PTB abgenommen werden. 

Aber falls wer was anderes weiß mit zugehöriger Rechtsquelle sprich § oder eine Kommentierung vom WaffG, lass ich mich gern einem anderen belehren.

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 13.02.2021 um 18:44 Uhr)

Es gibt nichts von offizieller Seite und keiner weiß was genaues. 

WaffG sagt vielleicht. 

ASVZ sagt nein.

Bekommst nur eine Antwort, wenn du selbst es umsetzt und durch die Gerichte gehst.

 

@Someone

Es hat sich sehr wohl "etwas geändert", nur weiß keiner, ob und wie es sich auswirkt. 

(963 Posts)

(nachträglich editiert am 13.02.2021 um 19:05 Uhr)

Viele meinen zu wissen was darf und was nicht und viele wissen nichts aber dafür viel. 

Also, es gibt immer noch keine definitive Regelung. Es geht bei HPA um den Wechsel eines Elektro-Pneumatischen System (AEG/SAEG) auf ein rein Pneumatisches System, obwohl eine Polarstar immer noch eine Batterie braucht (nicht die Kythera) ob und wie das nun waffenrechtlich legal ist, ist in diesem Fall nicht definiert. Ich würde immer den Weg über die PTB bzw. über den Neubeschuss gehen. 

Zumal einige Spielfelder ja ein Formular des Neubeschusses wollen, damit du da spielen gehen kannst . . . Oder ein HPA F

(5808 Posts)

(nachträglich editiert am 14.02.2021 um 09:53 Uhr)

Der Unterschied besteht darin, dass die Aufzählung was eine Bearbeitung darstellt jetzt abschließend ist - und ein Wechsel der Antriebsart ist nicht dabei.

Wenn du ein Dropin-Kit einbaust, ohne irgend eine Bearbeitung, könnte es legal sein. Musst du etwas bearbeiten, ist es immernoch illegal.

Also alles beim Alten - Grauzone in der Grauzone.

Nachtrag: : 'Könnte' - weil immer noch nicht klar ist, was nun genau wesentliche Bestandteile sind und ob das Austauschen von Teilen wesentlicher Bestandteile legal ist.




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