M4 "Skeletonized" Body - Jemand Erfahrungen?
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Okay, alles klar. Das war viel. Dennoch vielen dank für die Erklärung. 

Ich komme zwar aus der Richtung Industrie und habe in meinem Betrieb viele cnc oder konventionelle Maschinen. Also das würde gehen. Nur ist die frage, wieviel das effen kostet. 

Mir geht's eher um die Optik. Und die Gearbox kann man ja immernoch erneuern, bzw auf legale Wege. 

Bei den Italienern gefällt mir nur der

AEG M4 Metalbody Type 2 oder AEG M4 - AR8 Metal Body Type 2

Und preislich liegen zwischen den beiden 100€ und zu den Retroarms auch dann nur 100€. Also in der Steigerung.

Aber die Qualität soll bei den 3 body's so stark unterschiedlich sein? Dann sind die aus Italien ziemlich überteuert^^

MfG

In meinen Augen sind die Bodys von Mac wesentlich zu teuer, ja.

Wenn du wirklich neu abnehmen willst stell dich auf 150,- € +-20€ und Wartezeit ein.

Wenn du CNC Möglichkeiten in der Firma hast und freien Zugriff darauf bestell dir einen 0815 Body ohne F im Marktplatz für kleines Geld und probiere doch einfach mal dein Glück. Einfach mal Erfahrungen sammeln, dann merkst du schnell ob das was du willst realistisch umsetzbar ist oder nicht.

LG Matze


(nachträglich editiert am 02.02.2021 um 08:41 Uhr)

In der aktuellen Fassung des WaffG ist die Nacharbeit des Gehäuses aus ästhetischen Gründen keine Bearbeitung im waffenrechtlichen Sinn. Nacharbeit zur Einpassung wesentlicher Teile ist hingegen Bearbeitung. (WaffG Anl. 1 zu §1 Abs. 4 Begriffsbestimmungen Abs. 8.2)

Kurz: Dremel, weil schöner: Ja! Dremel, damit die Gearbox passt: Nein!

Weiterhin: Tausch des führenden wesentlichen Teils (das wahrscheinlich das Gehäuse sein soll aber auch der Lauf sein könnte (WaffG Anl. 1 zu §1 Abs. 4 Begriffsbestimmungen Abs. 1.3.2)) ist Herstellung und erfordert Neubeschuss, wenn das Teil nicht schon vorher in einer Waffe verbaut war. (WaffG Anl. 1 zu §1 Abs. 4 Begriffsbestimmungen Abs. 8.1)

Also: Gebraucht Gehäuse mit F: Ja! Neues Gehäuse ohne F: Nein!

Nein = Bearbeitung oder Herstellung bedarf einer Erlaubnis (WaffG §26) und kann Beschlusspflicht auslösen (BeschG §3)

Danke dir Knut. Das war der Schlüssel

Ich bin der meinung das auf nen neuen body umtragen lassen kostete um und bei 30€

Beinhaltet aber die vernichtung des alten.

Okay, das ja mistig. Den wollte ich ja noch behalten, denn falls ich die verkaufe, behalte ich den guten Alubody. 

Lars, danke für die Recherche, aber ich schätze ich Spanne dann nen gebrauchten unter die Fräse und mach was schickes draus. 

 

(5864 Posts)

(nachträglich editiert am 02.02.2021 um 12:33 Uhr)

Da würde ich mich vorher mal mit der Rechtslage beschäftigen, ob das Gehäuse Unterteil nicht als Wesentliches Waffenteil bewertet wird. Ich blicke da noch nicht so ganz durch, bin aber der Meinung etwas in der Richtung gelesen zu haben . . . Also wäre das selbst Fräsen nicht so gut.

 

-> https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html

 

Ich glaub, ich schaue auch nochmal lieber nach. 

Ansonsten schreibe ich da ne Mail hin. Ist ja auch nicht wild. 

(7976 Posts)

(nachträglich editiert am 02.02.2021 um 12:37 Uhr)

Ja go lies mal bitte den post von knut etwas weiter oben.

@Lars: es gibt 4 verschiedene Skeleton RA bodies. Den einen gibt es dort, ja. Das ist aber subjektiv betrachtet nicht der wofür ich einen solchen Betrag anlegen würde.

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