Helmlampe durch Lieferumfang illegal?
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Ich denke mal die vom "Hersteller" festgelegte Bestimmung bleibt auch ohne vorhandene Montage das "Waffenlicht". Hab mal gehört selbst Surefires ohne Montage sind illegal da als Waffenlampe ausgelegt. Wäre ja dann quasi das gleiche?!

Dann war es wohl nur eine Bestimmte... Dann nehm ich das natürlich zurück. Hätte ich prüfen können, ist richtig...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 28.01.2021 um 01:40 Uhr)

Da schon das Jagdlampenurteil erwähnt wird...

In diesem wird festgestellt, dass Lampen, die bedingt durch ihre Bauart oder Konstruktion ausschließlich für Waffen bestimmt sind, verboten sind (das Verbot ergibt sich aus der Sache - der Lampe mit Waffenmontage - selbst).

Eine Universalmontage ist nicht ausschließlich für Waffen vorgesehen... Sondern ist eben universal.

Die "Jagdlampe" wurde auch nicht als für Schusswaffen bestimmte Lampe beworben, weswegen sich keine Konkretisierung ergibt.

Daraus ergibt sich, dass die Bestimmung für Schusswaffen für die in Urteil umstrittene Jagdlampe zu unbestimmt war und der BKA Feststellungsbescheid daher nicht allgemein anwendbar ist.

 

Was sagt uns das? Eine Lampe muss

  • bauartbedingt eindeutig/ausschließlich für Schusswaffen konstruiert sein (Beispiel),
  • als zum Beleuchten eines Zieles an einer Schusswaffe bestimmt / beworben werden (Beispiel), oder
  • an einer Waffe zum Beleuchten eines Zieles angebracht werden,

um verboten zu sein.

 

Eine Lampe, die vom Hersteller nicht als für Schusswaffen bestimmt wurde, ist daher pauschal nicht verboten.

Eine Lampe mit Universalmontage, die zusammen mit (aber nicht an) einer Waffe gelagert / transportiert wird, ist auch pauschal nicht verboten. Vielmehr müsste man dem Beschuldigten nachweisen, dass er die Absicht hätte, die Lampe an der Waffe zu verwenden.

Lampen an unter 0,5er sind auch nicht pauschal verboten. Die Absicht daraus herleiten, dass dieselbe Lampe verboten ist, wenn man es auch an eine Waffe über 0,5J befestigten würde dank Universalmontage, liegt nahe, ist aber auch eine Einzelfallbetrachtungen und für die Allgemeinheit nicht anwendbar.

Eine zu importierende Waffenlampe ohne Montage erfüllt augenscheinlich keine eindeutige Verbotseigenschaft. Aber auch hier aufpassen: die Bestimmung kann bereits durch den Hersteller erfolgen. Das Gesetz setzt auch nicht explizit voraus, dass eine Montage vorhanden sein muss. Demnach liegt es nahe, dass eine Waffenlampe ohne Montage lediglich unvollständig ist und daher auch dann verboten bleibt.

Letztlich sind auch das alles Einzelfallbetrachtungen.

 

OT: Dass Behörden auch "interessante" Entscheidungen treffen, sieht man am Tchibo Massagestab Totschläger... Anhand des Jagdlampenurteils ist aber auch ersichtlich, dass Feststellungsbescheide nicht immer das letzte Wort sind. Auch wenn ein Messer verboten ist, das andere nicht - trotz gleicher Konstruktion - kann man das in Frage stellen oder einfach akzeptieren. Der Rechtsweg steht meist jedem offen...

@Marvbec und da der Hersteller sie damit bewirbt ist sie illegal? Würde er das so explizit nicht erwähnen wäre sie also demnach wahrscheinlich legal. Also ich nehme einen anderen Klon und besorg mir dir ABR Mount von Princeton Tec.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 28.01.2021 um 10:03 Uhr)

Tja, das ist die Logik dahinter und diese wird oft so angewendet - kann man auch gut bei BKA Feststellungsbescheiden erkennen.

Analogie: Ein Grund, warum das z. B. mit dem baugleichen taktischen Messer sowie Rettungsmesser unterschiedlich gehandhabt wird. Zweites Beispiel: eine Ledergeldbörse kann auch als verboten erachtet werden, wenn sie auch zur Abwehr beworben wurde und das zusammen mit dessen Konstruktion einen Totschläger aufweist... Würde man es nicht zur Abwehr bewerben, wäre solch ein Teil wahrscheinlich erlaubt.

 

Wie gesagt: Kern des Lampenverbots ist, die "bösen" Waffenlampen von zivilen "Alltagslampen" zu trennen / unterscheiden, auch um ein zu weitreichendes Verbot auf alltägliche Dinge zu verhindern.

Tja, und manche Lampen befinden sich eben im Grenzbereich beider Unterscheidungen.

Es ist eben auch im Gesetz nicht das Beleuchten eines Zieles verboten, sondern die Geräte, die dies ermöglichen...

OT: Wird in Zukunft noch witziger, wenn das Verbot für Jäger (wie auch von Nachtsichtgeräten oder sogar schon den Schalldämpfern) aufgehoben wird.

(388 Posts)

(nachträglich editiert am 25.02.2021 um 09:33 Uhr)

Also ich muss diesen Thread nochmal aufwärmen. So alt ist er ja noch nicht. 

 

Ich habe jetzt mal Micha von GSP/ Kuma Solution geschrieben. Und ihm die Lampe gezeigt. Er sagte zu mir er vertreibt das original von Princeton Tec mit dem selben Lieferumfang wie die Chinaversion. Also auch mit der Picatinny Rail Mount. Er sagte erst wenn ich es zusammebaue wäre es ein verbotener Gegenstand.

So ich habe noch weitere Recherche betrieben, weil ich wissen wollte, ob ich ein Geschäft finde wo ich die Princeton Tec mit diesem Zubehör erwerben kann. Und siehe da ich habe einen deutschen Shop gefunden, gibt bestimmt noch mehr, der die Lampe mit diesem Zubehör ausliefert.

https://www.fulmatech.de/online/shop/--p-1561.html

Also sollte dieser Clon doch legal sein? Frage steht immer noch im Raum weil er bedeutet heller ist als die Version welche ich jetzt bestellt habe.

 

Grüße Tom 

Ähnliche Helmlampen, ebenfalls mit Rismontage, gibt es doch auch in Deutschland bei diversen Händlern zu kaufen. Softairstore bietet zum Beispiel auch eine solche Helmlampe an. 

(5864 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2021 um 12:34 Uhr)

Ich kann auch bei Amazon Laser, Lichtmodule mit Lagerort Deutschland bestellen, genau wie 0,5J Gbb Pistolen . . .

Wird dadurch nicht automatisch Legal.

Ist wohl eine Grauzone, wie die Lampe + Scopering Geschichte. Waverschienen gibt es ja leider auch an Helmen, daher Auslegungs und Richterfrage.

Abgesehen davon gibt es Menschen, die durch ihren Beruf dürfen. Ob die auch shoppen gehen, ist mir unbekannt.

 

"Also sollte dieser Clon doch legal sein?"

 

Ja.

Der Klon der PrincetonTec MPLC Charge, genau wie das Original auch, sind legal für Privatanwender. Die Anlage zum Waffengesetz definiert eine Zielbeleuchtungsvorrichtung als verbotenen Gegenstand (= das gesamte Teil), nicht aber deren einzelne Komponenten.

Hier noch ein vergleichbares Beispiel.

Das FAB Defense PLR -KLICK MICH- darfst du ganz regulär kaufen und besitzen. Du darfst es auch am RIS deiner Waffe befestigen. Allerdings darfst du keine Taschenlampe daran befestigen. Dann erfüllt die Kombination der einzelnen Komponenten nämlich die Eingangskriterien eines verbotenen Gegenstandes gem. Anlage zum Waffengesetz.

Nur mal angenommen du erhälst die Lampe und musst sie beim Zoll abholen. In der Sendung befinden sich alle Bauteile säuberlich verpackt. Wenn du die RIS Montage nicht vor den Augen der Zöllner mit der Lampe connectest, können sie dir rechtlich gar nichts. Die Beweislast wird man natürlich bei dir verorten.

Wenn du das umgehen willst, kannst du dich auch nach einem Shop in der EU umsehen. Dann fällt eine Kontrolle durch den Zoll natürlich weg. Die Verantwortung zum gesetzeskonformen Umgang bleibt dann weiterhin bei dir.

Hier befindet man sich keineswegs in einer Grauzone, sondern vielmehr genau außerhalb den linken und rechten Grenze eines Tatbestandes.

Ok also darf man die Legal nach Deutschland importieren. Hab aber sicherheitshalber dem Verkäufer gesagt er soll die Mount rausnehmen. Benötige ich eh nicht. Mal sehen ob er sich daran hält.

 

Danke White & Nerdy

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