Rechtliche Fragen bezüglich Federwechsel und GearBox/LaufTuning

Guten Abend zusammen.

 

Ich hätte ein paar rechtliche Fragen: Ich habe eine G33 von ICS, die Standardmäßig eine Energie von leicht über 1,5J hat.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Wert nicht stellenweise zu hoch für eine S-AEG ist und deshalb würde ich diese etwas verringern, z.b. durch den Einbau einer M100 Feder.

Bleibt die Waffe dadurch legal? Wie sieht es mit Tuningläufen aus, die gegebenfalls die Energie verändern können? Dürfen diese verbaut werden?

 

Salopp gesagt: Ist es erlaubt, die Energie seiner S-AEG mit frei kaufbaren Teilen zu ändern, solange die grundsätzlichen Einschränkungen (wie das "F", kein Vollauto und unter 7,5J) eingehalten werden?

 

Viele Grüße und vielen Dank.

(4149 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2021 um 19:00 Uhr)

Das müsste dir ein Anwalt oder ein Richter auslegen.

Unsere Gesetzeslage für Airsoft ist so schwammig, dass du keine Sicherheit hast. Wir lieben in einer Grauzone von Interpretationen und Texten, die nicht auf unsere Spielzeug anwendbar sind, wenn man mit logischem Verstand dran geht. Es gibt keine Präzedenzfälle und grundsätzlich sind wir so unterm Radar, dass eine Gesetzesänderung durch Unwissenheit fast eine ganze Bevölkerungsgruppe von legalen Waffenbesitzer in illegale Waffenbesitzer (0,5er Regelung) gemacht hätte. Heißt, die Legislative weiß nicht um unsere Situation der Grauzone und wird es nicht ändern. Wir leben mit schwammigen Begriffen über Wartung, Verschluss, Waffenrelevant, "für den Endverbaucher zum einbau... bla bla bla, usw.

Also ein klares Jain!

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2021 um 21:53 Uhr)

Man muß eigentlich nur beachten das der Tuninglauf dem Typ gerrecht wird der auf der Makierung angegeben wird, also verändere nicht die Länge der Waffe denn es gibt Gestzestexte die das verändern der Länge als "erlaubnispflichtiges bearbeiten" auslegt, auch wenn das nur bedingt auf "F" Waffen zutrifft.

Sonst muß man auch mal den Verstand einsetzen! Also wenn du mit deiner Airsoft widerrechtlichen Unfug treibst wie etwa auf der Straße rumlaufen und dabei eine Airsoft sichtbar oder auch verdeckt gegen die Ordnung und ohne WBK führst, spielst b.z.w. schießt wo man nicht darf ... Schlicht ordnungswidrig oder fahrlässig handelst, ist jede Abweichung vom Musterstück des Original ein gefundenes Fressen für die zumeist staatlich gelagerte Ankalge.

Grundsätzlich bleibt die Airsoft mit halbautomatik und unter 7,5 Joule soweit legal, die Gültigkeit des "F" kann aber in Frage gestellt werden.

 

Die Begegnungen mit den Behörden die mir so über die Jahre bekannt sind, also die sich nur auf Airsoft beziehen ohne eine weitere Ordnungswidrigkeit im Kontext hatten lagen zwichen ...

"Vorführen der AS und deren Lagerung sowei ein Tässchen Kaffee mit der Besatzung des Streifenwagen"

"Zeig mir mal das "F"! Ah! Ok! Dann lass mich mal abdrücken, Alles i.O."

Kann auch anders ausgehen, so das die Airsoft über das Beschussamt neu geprüft wird, man die Airsoft per Gerichtsbeschluss einzieht oder bei Verzicht auf Anklage von der Staatsanwaltschaft diese vernichtet, what ever ...

Klingt nach Willkür, ist aber meisten mehr als dies und verfolgt ein höheres Ziel im Sinne der Gesellschaft oder Einzelpersonen wie etwa dem Besitzer selbst.

 

Man kann als Grundregel sagen:

Lauflänge verändern ist rechtlich gesehen in jedem Fall kritisch!

Das "F" ist gültig für eine geprüfte Musterwaffe, jede Veränderung kann eine Ordnungswidrigkeistenanzeige auslösen, also eine Nachprüfung durch das Beschussamt oder auch ein Verbot vom Umgang mit erlaubnisfreine Waffen u.s.w.

Deine Persönlichkeit und die Umstände spielen immer mit ein denn unsere Rechtsprechung ist individuell und angemessen an die schwere der Tat u.s.w, ect.pp.

Dinger die wie Waffen aussehen sind ein Dorn im Auge eines Polizisten, was auch total nachvollziehbar ist. Das man da besonders empfindlich reagiert leuchtet jedem ein. Für uns Airsoftler sind es im Prinzip Spielzeuge und wir sind die letzten die sowas im Auto oder in der Hose spazieren führen, uns stürzen Problemkinder mit derartigen Delikten leider seit Jeher und Bisher in Missgunst!

Man kann das Gesetz und diverse Verordnungen und Vorschriften so auslegen das es "Tuning von Airsoftwaffen" die zum spielen bestimmet sind begünstig, oder auch so anwenden das man Schusswaffen verallgemeinert und aus diesen einen Fallstrick dehen, was angesichts der Faktenlage bei einigen Bürgern Unsinn ist, bei weniger verständnisvollen Mitmenschen aber unter Betrachtung der Persönlichkeitsstrukturen und "Tatendrang" durchaus Sinn ergibt.

Das ASVZ und die großen deutschen Verbänder im Airsoft haben einen Handzettel erstellt der wichtige Themen behandelt, auch wenn man über einge Punke streiten könnte sind die meisten damit wohl Komfort gegangen.

Siehe Link.

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Edit: Rechtschreibung!

Grüße

Worm²

 

 

[Post von Adam X (17.01.2021 20:19) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 18.01.2021 um 17:45 Uhr)

Das Gesetz sieht vor das die Airsoft, wenn über 0,5 Joule Mündungsenergie nach der, wie in der Beschuss Verordung (BeschussV) der Bundespolzei-Prüfstelle oder eben dem Beschussamt beschriebenen Messverfahren erlaubte Leistung und Schussfolge erbringt und somit maximal halbautomatische 7,5 Joul erzeugt.

Das "F" ist exemplarisch auf das Muster anzuwenden und als Zulassung für die Bauart zu betrachten. Das wechseln von Teilen macht eine "F" Waffe aber nicht grundsätzlich erlaubnispflichig sofern das wechseln in Rahmen der erlaubnisfreien Bearbeitung mit einfachen, haushaltsüblichen Mittel oder Werkzeugen verhältnismäßig einfach durchzuführen ist.

Im Prinzip ist jede Änderung und Bearbeitung erlaubnispflichtig, wie man diese auslegt sieht  man im §26 Waffengesetz / nichtgewerbliche Waffenherstellung

 

§26 WaffG.

1)Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

2)Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

Ist also nur beding anwendbar auf erlaubnisfreie Waffen ... daher ...

Bei erlaubnisfreien Waffen und Teilen wie Läufen oder Baugruppen wie der Gearbox, sowie Teilen von Baugruppen kann man davon ausgehen das die Tätigkeit der Instandsetzung und Wartung dementsprechend erlaubnisfrei ist.

Das Ergebnis kann aber durchaus als "nachprüfungspflichtig" eingestuft werden, einfach weil jede Abweichung vom geprüftem Musterstück ein erlöschen der Gültigkeit des "F" nach geprüfter Bauart zur Folge hat. Das Musterstück wurde innerhalb der Gewerbsmäßigen Herstellung gefertigt, erfüllt sowie geprüft. Daher sind auch in diesem Rahmen die gesetzlichen Bedingungen für die das "F" gilt ausschlaggebend.

Erworben wie "F" verändert zu ...

Nach dem Gesetz weiter erlaubnisfrei weil/wenn unter 7,5Joule, halbautomatik.

Das nichtgewerbsmäßige bearbeiten, herstellen u.s.w. ist angesichts der rechtlichen Relevants für erlaubnisfreie Gegenstände "rein mathematisch" gesehen erlaubnisfrei, das Ergebnis muß halt nur der Prüfung durch die BeschussV bestehen um auch als solches als "erlaubnisfrei" eingestuft werden.

Zieht man nun noch psychologische Aspekte wie die Reife des Besitzers, die Schwere und Umstände weiter Taten im Kontext u.s.w. mit ein ist das letzte Wort immer beim zuständigem Gericht gelager, die Anklage immer durch den Staat wahrscheinlich auf Angriff und die Verteidigung durch den Anwalt soweit es in der Verteidigung sinnvoll und möglich ist an die Gestzestexte gebunden.

Ein Anwalt kann dir auch nur Rat geben, nicht aber im Sinne des Volkes und des Staates Recht sprechen wie ein Gericht, daher ist jeder Beratung im ASVZ niemals rechtskräftig.  

Edit: Rechtschreibung, Satzbau!

Recht und Gesetz mal außen vor.

Du kaufst eine AS mit Shopangabe "bis zu 1,8J". Geliefert bekommst du eine mit "gerade mal" 1,2J.

Wie will man dir nun ans Bein lullern?

Dein Kumpel nimmt nun bessere BBs. Genau wie du 0,30g aber anderer Hersteller. Diese besseren BBs sorgen dafür das deine Waffe plötzlich 1,6J erreicht... uff was nu?

Ein nicht Corona Jahr später und somit auch ein paar Spiele mit vielen BBs. Die Feder ist mäh und auch mal gespannt gelagert worden. Die Waffe liegt nun mit deinen BBs plötzlich "nur noch" bei 0,95J.

Oder weil dein HU Gummi endlich eingeschossen ist und sauber arbeitet (aller Herstellersiff aus dem Lauf) geht die Leistung auf 1,4J hoch...

Wie du siehst gibt es reichlich Gründe für ein Schwanken der Werte. Wartung, Reinigung sind legal. Also wenn du das Siegel der GB brichst, sofern eins dran ist, muss man dir einen Federwechsel erstmal nachweisen. Stichpunkt Gutachter? Wozu den Aufwand, wenn das Gerät Semi und unter 7,5J ist.

Entspannt bleiben :)

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 17.01.2021 um 21:27 Uhr)

Es wäre auch noch zu erwähnen, dass die Lauflänge nicht zwangläufig ein Merkmal der Bauart ist.

bsp.:

"https://www.begadi.com/sheets/ptb-zulassung-hw60.jpg"

ptb-zulassung-hw60.jpg

Lauflänge angegeben.

 

"https://www.begadi.com/sheets/ptb-zulassung-ics-g33.jpg"

ptb-zulassung-ics-g33.jpg

Lauflänge nicht angegeben.

 

https://www.begadi.com/catalog/sheets/ptb-zulassung-aundk-k300-series.pdf

2 Modelle in einem Protokoll, ohne Lauflänge.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 17.01.2021 um 21:52 Uhr)

Ist so eine Sache!i

Ist halt wie gesagt "erlaubnisfrei" und die Gestze bezügliche "erlaubnispflichtigen Waffen" somit nicht direkt zutreffend, wenn man so will!

EdiT: Praxis: Polizist sieht Airsoft, Airsoft beim Beschussamt, Sataatsanwalt ggf. eingeschaltet oder auch nicht ... Ist halt Behördenaltag was folgt und passiert und keine graue Theorie wie man sie in den Foren darstellen möchte!

Und was machen die alle? Schaut wer davon rein um zu schauen obs original ist?

Was ist mit den Version 1,5/2 die im Shop sind, auch bekannt, aber nicht neu beschossen? HK 416 war ja so, Motor wurde irgendwann geändert, dann die HU und Piston. Das Protokoll ist noch von gen 1 gewesen. Es ist einfach Wurscht was drin ist solange 75semi/05fa.

Selbst offene Elektronik wird schwer nachzuprüfen solange auf SEMI eingestellt, gibt über 10 verschiedene und das nur für m4 Versionen. Da braucht man für mindestens 3 Hardware zum umstellen, kostet Geld, bei den anderen muss man triggern. Aber um zu wissen was man braucht und machen müsste, muss das Ding auf und da scheiterts AK gibt's 3+ Arten es zu zerlegen, dann besondere Modelle, die keiner aufmachen mag, all das soll einer können der sich um Delikte mit Scharfen auseinander setzt?

Ich muß weder eine Position verteidigen noch angreifen, ich versetze mich nur auchschließlich mal gerne in Gedanken in den Polizisten der die Airsoft vorfindet.

A. Ok, alles Gut!

B. Ok, Stress!

Also ...

Behördengang, Beschussamt, Saatsanwalt, Gerichtsverfahren, Verurteilung. u.s.w.

Just, Rolling Thunder!

Woher ich mir das Recht nehme? Frag lieber nicht! ;)


(nachträglich editiert am 18.01.2021 um 05:48 Uhr)

Jungs, der type hat nur eine kleine frage was er machen darf und hir wird gleich wieder jeder post gemeldet, ist stellen weise ja nicht mehr normal hir.... 

 

Damit ich zumindest was bei trage, feder darfst ohne Probleme tauschen, am besten du bestellst dir eine m90 und m100.

Bei der g33 wenn sie noch stock ist würde ein retro arms piston 14,5zähne, fps pistonhead und zylinderhead nicht schaden weil die stock teile echt mau sindn.

Nozzle und rest sind top kannst lassen, wenn dan alles dicht ist dürftest mit der m90 sogar auf gemütliche 1,1-1,2j irgendwo landen

Den ics lauf kannst auch drinnen lassen, einfach schön aufpolieren, da dieser top ist und bereits ein 6,04mm lauf ist

Anbesten nur gummi und tensenir tauschen

Zb ein meaple leaf diamond und dazu ein omega tensenir, passen perfekt bei der g33 mit dem Standard lauf das die original nozzle auch dichtet.

 

Ps: feder piston, pistonhead, zylinderhead, gummi und tensenir sind alles verschleißteile und dürfen getauscht werden, falls es gleich wieder ums rechtliche geht :) 




Anzeige