RealSteel Magazine zu Airsoft Magazinen umbauen legal?

Guten Abend,

 

ich wollte mal nachfragen ob es legal wäre Magazine aus dem RealSteel Bereich zu Airsoft Magazinen umzubauen. 

Also als Beispiel ein G36 Magazin, mit einem Airsoft Magazininnenleben ausstatten.

Das ganze interessiert mich wirklich und ich würde mich über eine Antwort freuen :). 

 

Schönen Abend noch

Bei der derzeitigen Lage mit echten Magazinen, welche über 10 Schuss fassen, wird da der Besitz bsl schwierig bis zum Umbau und selbst dann fraglich.

Aber warum sollte, VFC macht doch recht reale Nachbauten.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 15.11.2020 um 18:32 Uhr)

Sehr dunkles Thema.

Zunächst allgemein:

Der Umgang mit Magazinen und Magazingehäusen für Zentralfeuerwaffen mit mehr als 10 bzw. 20 Patronen Fassungsvermögen ist verboten. (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 WaffG)

Demnach ist es bereits jetzt kaum möglich, Magazine überhaupt umzubauen, sofern man keinen (echten) Altbesitz hat.

Ein Umbau wäre daher nur möglich, wenn das Magazin unter 10 bzw. 20 Schuss hat.

Denkbar wäre ein Umbau von (echten) Altbesitz. Solche Magazine müssen aber vorher schon angezeigt werden bzw. bedürfen eine Ausnahme - und das geht nur bis September nächsten Jahres, danach sind auch diese Dinger verboten. Und selbst dann gibt es noch weitere Dinge zu beachten, u.a. eine mögliche Aufbewahrung in einem Typ 0 Schrank.

 

Das Problem ist, dass Magazine und deren Gehäuse, die ursprünglich für Feuerwaffen bestimmt waren, ihre Bestimmung nicht automatisch verlieren, wenn diese umgebaut wurden. Damit sind sogar auch bereits umgebaute Magazine ggf. verboten.

Ablöse kann dann nur geschaffen werden, wenn die Verbotsmerkmale dauerhaft beseitigt wurden, z.B. durch Zerstörung bzw. dauerhafter und unwiederbringlicher Begrenzung der Kapazität.

Auch ein Antrag auf Ausnahme nach § 40 WaffG wäre möglich, aber auch das befreit nicht von Auflagen, z. B. der Aufbewahrung.

 

Kurz:

In der heutigen Zeit lohnt sich kein Umbau von "großen" RealSteel-Magazinen - außer das Magazin ist grundsätzlich legal, dann kann man daran basteln, wie man lustig ist. Für alles andere muss man den Einzelfall betrachten und geht grundsätzlich nicht ohne behördliche Ausnahme.

Grüße

Mal davon abgesehen das es schwierig ist an die Dinger dann ran zu kommen für Umbau etc. pp. Wäre das entfernen der Magazinlippen, oder wie man auch immer die Nasen rechts/links nennt die die Hülsen halten, nicht ein Umbau der das Magazin dauerhaft zerstört und unwiederbringlich die Kapazität auf 0 reduziert?

@Dusty

Denkbar wäre es, aber wissen tut es keiner. Es gibt gegenwärtig null Erfahrungswerte oder verwaltungsrechtlich exakte Vorgaben, wie das zu behandeln ist.

Abhilfe könnte man durch BKA Feststellungsbescheide gewinnen, aber das kostet Geld und nicht gerade wenig... Wer macht das schon.

(842 Posts)

(nachträglich editiert am 16.11.2020 um 10:43 Uhr)

Wenn ich es richtig verstanden habe. 

Kurwaffen Magazine sind bis 20 Schuss Kapazität legal.

Magazine die sowohl in Langwaffen als auch in Kurwaffen passen, gelten als Kurwaffen Magazine. 

Waffen deren Gesamtlänge unter 60 cm liegt gelten als Kurwaffen.

Sind G3 20 Schuss Magazine dann auch Kurwaffen Magazine, weil sie ja auch in die MC-51K passen?

Es ist eine Ernst gemeinte Frage! 



(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 16.11.2020 um 12:19 Uhr)

Das ist so pauschal nicht zu beantworten.

Wenn Du NICHT im Besitz einer Erlaubnis für Langwaffen bist, erst dann gilt es als ein Kurzwaffenmagazin. (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.4 Satz 2 WaffG)

Keine WBK für passende* Langwaffe? Dann ist das Magazin ein Kurzwaffenmagazin (max. 20 Patronen).

Du machst Deine WBK für eine passende* Langwaffe (Sportschütze, Jäger, Sammler, ...) oder überlässt es jemanden, der eine WBK für eine passende* Langwaffe hat: Langwaffenmagazin (max. 10 Patronen).

* mit Aufnahme für z. B. G3 Magazine

Die Einstufung wie auch ein Verbot erfolgt also unter verschiedenen Gesichtspunkten... Wer besitzt wann welches Magazin für welche Waffen... Alles Variablen, leider.

 

Ganz doof auch, wenn man seine Waffe mit Magazin aus der Hand gibt, z. B. beim Chronen oder dem Teamkameraden.

Denn allein dadurch kommt meist ein vorübergehender Besitzwechsel zustande. (Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 3 WaffG)

Damit wird auch der ausgenommene Altbesitz automatisch verboten und auch die dritte Person begeht u. U. unbewusst eine Straftat. Großes Kino.

Wie gesagt, ganz dunkles Thema... RealSteel Magazine sollten man im Interesse aller zu Hause lassen, bis die Sachlage klarer oder lockerer geworden ist - so lästig wie das auch klingt.

 

EDIT: Ortho + Verweise auf Rechtsquellen

 

EDIT 2:

Bevor Nachfragen kommen... Verbotene Magazine sind keine "verbotenen Gegenstände", sondern gelten als "verbotene Waffen"... Denn darunter firmieren die Magazine (Anlage 2 Abschnitt 1 "verbotene Waffen" WaffG)

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 16.11.2020 um 13:15 Uhr)

Altbesitz:

Die Munition in der sprichwörtlichen Keksdose.
Ein Blechschrank mit Briefkastenschloss.
Beispiel ein Medizinschrank, ein Werkzeugschrank, ein Briefkasten. ICh kenne alle drei Versionen und die sind Behördlich zugelassen.)

Die Waffen im A bzw B Tresor (Altbesitz) Das ist ein etwas dickerer einwandiger  Stahlschrank mit Tür.

Die kleinen Blech/ Plaste Kästchen aka Magazin in ein Hochsicherheitsbehältnis. Doppelwandig mit Zeug gefüllt und extra toll sicher.

Ja, toll.

Als Clou dazu, noch kein Gesetz, wird eine mehrfach bereits bewiesene unsichere Biometrische Sicherung vorgeschlagen. Also Fingerabdrücke und so ein Kappes. Trotz all der Spielerrein, ist immer ein Schlüssel möglich...

Wie zum... Warum wird es dadurch besser? Sportwaffen sind defakto kein Sicherheitsproblem. Die Fälle in denen Sportschüzen eine Gefahr waren sind an einer Hand abzählbar...

Aber all das hat uns enorm geholfen. Keine Messerangriffe mehr auf der Straße, keine Täter die stundenlang durch die Innenstadt (mit selbst gebauten Waffen) rennen. Keine illegalen Waffen in der Innenstadt.

Aber klar, weil ich für mein Deko HK P8 ein echtes P8 Magazin besitze, beantrage ich jetzt eine Genehmigung und verschließe die Deko-Waffe weiterhin in der Glasvitrine und stecke das Magazin in einen sonst leeren 300 Euro Möbeltresor der Schutzklasse 0. Nicht das mal wer einbricht echtes Magazin für einen Straftat benutzen kann.

PS das kurze G3 hat in Deutschland keine Zulassung. Im besten Fall mit Ausnahme für Jäger. Dann darf es aber sowie so nur 2 Schuss Magazine haben.

Mir ist Klar das die P8 "nur" 15 Patronen fasst und kein Problem ist. Ich kennen aber ein paar Leute die ne AK oder sonstiges an der Wand haben.

Puh, Sirke. Mutig, so einen Post im Rechtslage-Forum rauszuhauen. 

Hi Leute, 

 

danke für die vielen Antworten :)

Ich hab das so verstanden das die Kapazität auf unter 10 fallen müsste oder eben unbenutzbar wäre - wobei dann noch der alte "Nutzen" aber bestehend bleibt?

 

Ich hatte mal überlegt so ein echtes G36 Magazin umbauen zu lassen - das unten Dummy Patronen ins Magazin geladen sind und an der Decke vom Magazin ein Röhrchen für 30 bbs - ich denke aber mal das fällt leider flach. Selbst als Deko wäre das dann auch nicht zulässig. 

Ich les mir die letzten Antworten morgen nochmal genauer durch, habe leider wieder Zeitdruck.

 

MfG und schönen Abend noch

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 16.11.2020 um 16:57 Uhr)

Die Gebrauchsfähigkeit für Zentralfeuerwaffen darf für ansonsten verbotene Magazine nicht mehr gegeben sein.

Kurz: Das Magazin muss dauerhaft für Feuerwaffen zerstört werden/sein.

Wenn es dann trotzdem noch für Softair Waffen passt, geht das klar...

Aber auch dringend bedenken: das gilt nicht nur für das Innenleben, sondern auch für das Magazingehäuse! BEIDES darf nicht mehr für Feuerwaffen nutzbar sein.

Einfach nur einen Begrenzer einsetzen, reicht nicht aus.

 

EDIT:

Wenn du dir jetzt erst noch ein verbotenes Magazin zum Umbau beschaffen willst, benötigst Du eine Ausnahme oder baust es im Ausland VOR Import um.

Jetzt ein echtes G36 Magazin beschaffen, um es dann umzubauen, ist ohne Erlaubnis verboten.

Ne das fällt denke ich flach- ich meine wie sollte man denn die externals für eine echte unbrauchbar machen, wenn die Airsoft nachempfunden ist...

(275 Posts)

(nachträglich editiert am 19.05.2021 um 01:31 Uhr)

Mega großer (Jetzt nicht mehr) Geheimtipp für AK- Spieler: Magazine für Randpatronen sind meines Wissens nach nicht vom Gesetz betroffenn und immer noch frei verkäuflich. In der DDR wurde die KKMPI-69 als Übungswaffe gebaut. Dafür wurde in normale MPI-KM Stahlblech- Magazinhüllen eine Führung für Kaliber 22 Patronen ingebaut. Einzige Veränderungen sind soweit ich erkennen konnte, dass die Führungslippen für den Magazinboden und die Magazinlippen abgefräst sind und sich mehrere Nietlöcher auf der Oberfläche befinden. Also wenn man über die Nietlöcher hinwegsehen kann, sollte man eine geile Basis für RS Conversions haben. Und die Teile sind immer noch massenweise für 7,50 bis 20 Euro pro Stück auf dem Markt. (Je nach Erhaltungszustand.)




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