Nur so nebenbei: Die Lampen von Shop-Gun sind nicht ausgegossen.
Wie wurde eben von Fachpersonal geschrieben?
Unvollständiges Teilzitat
Der Gegenstand ist nicht verboten, wenn er keine Verbotsmerkmale mehr hat und haben kann. Dieses Merkmal ist das Beleuchten des Ziels.
@Sirke
Ich bin kein Fachpersonal, und der Eindruck soll sich bitte auch nicht festigen.
EDIT: mein Fach sind spezielle IT Systeme, aber kein (Waffen-)Recht ;)
Du hast aber Fachpersonal zitiert :)