Hallo

ich beschäftige mich jetzt schon paar wochen mit dem casemodding für meinen PC und wollte nun mal wissen ob es auch für airsoft erlaubt ist. Und wenn ja habt ihr damit schon Erfahrung gemacht.

 

Am Äußeren der Waffen kannst du dich frei austoben, lediglich mit Lichter und Lasern musst du aufpassen.

Da ist alles, was das Ziel in irgendeiner Art und Weise beleuchtet oder beleuchten könnte verboten.
Könnte insbesonder bei Waffen, die an Scfi oder Spielen problematisch werden, auch wenn man es so nicht direkt bebsichtigt.

Außerdem musst du aufpassen, dass die Waffe (sofern mit F und über 0,5 J) nicht als Alltagsgegenstand oder Ähnliches (z.B. ein Regenschirm) getarnt ist. Diese "heimtückischen" Waffen sind meines Wissens nach auch verboten in DE.

Hab noch keine Airsoft mit RGB oder Lüfterbohrungen gesehen, aber du schaffst das schon! 

das heisst ich könnte problemlos das gehäuse meiner waffe modifizieren?

Tatsächlich kann dir das momentan keiner sagen, da zumindest bei Feuerwaffen das Gehäuse seit Anfang September ein wesentliches Teil ist, was Bearbeitung ohne Lizenz verbietet. 

Lackieren darfst du. Bohren, schleifen ??? 

(43 Posts)

(nachträglich editiert am 20.09.2020 um 16:11 Uhr)

(nachträglich editiert am 20.09.2020 um 22:13 Uhr)

Hast ne Airsoft, solange du dein F nicht wegschleifst, mach einen schweizer Käse draus.

Edit: So lange keine Vorrichtung zum Anleuchten eines Zieles dran ist, mach ne Kirmes draus. Jeder Tracer macht bling bling und ist legal.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 20.09.2020 um 23:22 Uhr)

Ignorieren wir mal mögliche Änderungen die derzeit vielleicht gültig sind oder nicht uns treffen oder nicht...

Nach altem Gesetz:
Du kannst Dinge anschrauben und Farbe drauf klatschen wie du möchtest. Damit verlassen wir den gesicherten Fall und nähern und dem "hmm... vielleicht".

Also ist eine Einfache Lösung eine Legale Waffe zu verkleiden. Beispiel

Ich sag mal so:
Das Waffengesetz ist für "echte Waffen" gedacht. Sein Sinn, ist es eine sichere Waffe zu erhalten. Also darfst du keine Änderung machen die die Waffe möglicherweise unser machen würde. Ob von einer baulichen Änderung eine Gefahr ausgeht, kann nur jemand mit Ahnung bestimmen. Das ist beispielsweise ein Büchsenmacher. Der Normalo kann das aus sicht des Gesetzes nicht.

Wechselst du zb den Lauf, einer echten Waffe, muss der Lauf eingetragen werden und dafür abgenommen sein.

Unsere Geräte sind aber Frei und ohne alles... sie haben keine ABE keine Was auch immer... Es ist unklar was man darf und was nicht.
Was man eindeutig nicht darf ist (wie schon genannt) Vollauto und Licht. Ob man jetzt (Betriebs)Teile wechseln darf oder nicht ist grau. Mal ja mal nein. Ein Schaft ist erlaubt, weil die Waffe sicher bleibt, ein Lauf... tja...

Eine Argumentation die hier im Forum gefahren wird ist:

Darfste Legal kaufen, ist für den Einbau des Endbenutzers zulässig. Also legal. Das ist aber eine Forenmeinung.

Was du nicht darfst, ist eine Waffe bauen. Also ne frei verkäufliche Semi-Gearbox in einen selbst gebautes Gehäuse stopfen. Außer das Konstrukt hat im Anschluss nur 0,5J... Wo bei wieder unklar ist, ob du als Laie eine gültige Messung vornehmen kannst... Argh...

Das Arbeiten an einer Gearbox ist eigentlich nicht legal, weil es eine Entscheidung gibt das es ein Waffenrelevantes Bauteil ist. Jedoch gibt es da wider das "okay" weil legale Endverbraucher Kaufteile....

Es ist keine klare Antwort möglich.

Das neue "alles wird besser" Waffengesetz, bringt hier noch mehr Verwirrung rein. Jedoch weiß noch niemand wie die sein wird und was eigentlich passieren wird... nicht mal die Ämter selbst wissen das Derzeit.

Bitte sieh das nicht als Beratung. Das kann ich in der derzeitigen Lage nicht. Nichtmal die Waffenbehörde wo ich inzwischen 2x in 2 Monaten vorstellig war kann das im Augenblick.

Es bleibt abzuwarten.

 

PS: die Sache mit dem F hab ich mal ausgeklammert... Du kannst natürlich alles abnehmen und zulassen (oder es versuchen) was du willst.

[Post von Maximilian Diehm (20.09.2020 23:51) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Schlechte Argumentation. Ein Laser anbauen ist auch einfach, macht es aber nicht legal. Und solang das Gehäuse als wesentliches Teil im Raum steht, würde ich von Bohren, Segen und Feilen ablassen.

Die roten LED's im Handguard find ich lustig. Kann man damit nach 20 Sekunden Dauerfeuer das Glühen des barrel nachahmen? 

[Post von Maximilian Diehm (21.09.2020 07:28) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Maximilian, du erinnerst mich an einen Kollegen aus meinem Schützenverein. Der kam ganz stolz mit ner Pistole mit Lichtmodul auf den Stand und hat es allen präsentiert. Auf meine Ansprache meinte er dann, EU Recht hier und da und im Endeffekt kann man es kaufen, also muss es ja ohnehin legal sein.

Dir als Kunden kann es völlig latte sein, wieso und weshalb welcher Shop das verkauft. Du hast das Teil am Ende im Besitz und bist der, mit dem Verstoß gegens WaffG in der Akte. 

 

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 21.09.2020 um 08:20 Uhr)

Neues Waffengesetz, Gehäuse wird relevant, bearbeiten von waffenrelevanten Teilen verboten, nicht reversibel ist bearbeiten.

Wenn es also so kommt wie sie es formuliert haben, ist es also verboten am Gehäuse was zu bohren.

Ob es so kommt, weiß keiner, nicht mal die, die es durchsetzen müssen.




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