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Ich versteh die ganze Aufregung nicht, klar gibts immer mal wieder nervige Spaßkäufer, aber schaut euch doch einfach vorher kurz das Profil an. Das Profil sagt mit unter sehr viel über den Interessenten (falls öffentlich).

Wenn ich etwas verkaufe, lass ich mir grundsätzlich erstmal die Adresse zu kommen wenn ich Zweifel hab, bevor ich den Verkauf annehme. Das schreckt schonmal nen Teil der Spaßkäufer ab. Und grundsätzlich schreib ich erstmal mit den Interessenten, selbst wenn ich direkt ne Kaufanfrage bekomm, bevor ich was annehm. Hat bisher immer gut funktioniert.

Was mir aus Käufersicht oft schon aufgefallen ist, ist das immer mehr Menschen scheinbar nicht mehr wissen wie man Sachen verkauft. Da fragt man 2-3 Sachen, informiert sich allgemein über den Artikel und dann wird erwartet das man ihn auch kauft. Wenn nicht oder wenn gar die Preisvorstellungen nicht zusammen passen, werden die Verkäufer pampig. Dafür hab ich einfach kein Verständniss und bitte einfach mal allgemein sich an alt hergebrachte Verhaltensregeln bei Verkäufen zu orientieren. Und vorallem zu unterscheiden zwischen einer informativen Anfrage und einem Spaßkäufer.

 

Ich würd hier einfach einen komplett grundlegend anderen Ansatz wählen. Statt mit viel Aufwand das System des ASVZ zu erweitern und durch die Mods zu pflegen, wärs doch einfacher eine Regelung zu finden unter welchen Vorraussetzungen die Mods Verkäufe wieder frei geben können. Wenn Spaßkäufer nicht zahlt, Mod anschreiben, Mod checkt den Nachrichtenverlauf und gibt ggf. den Verkauf wieder frei.

Und abschließend, ganz ehrlich, ich hab auch schon Verkäufe neu rein stellen müssen, aber vergleicht mal den Aufwand mit dem Nutzen. Den Text tut man Strg+c/v einfügen, ein neues Bild machen und sich fix durch die Eingabemaske klicken.

(48 Posts)

(nachträglich editiert am 12.09.2020 um 23:12 Uhr)

Da muss ich mal auf mein Studium der Volks und Betriebswirtschaftslehre zurückgreifen. Zuerst. Der Verkäufer bietet hier seine Ware an, macht aber kein Vertragsangebot. Das Angebot macht der Käufer, wenn er den Button kaufen drückt. Die Annahme erfolgt dann durch den Verkäufer. Hier im Forum muss alerding individuell Lieferung (wie und bis wann) und Zahlungsweise (wie und bis wann) geklärt werden. Bis das nicht geklärt ist, plus die für uns wichtige Altersprüfung, ist der Vertrag in der Schwebe. Zum Beispiel. Wenn der Verkäufer auf Paypal besteht, der Käufer aber keine Möglichkeit hat? Ein Vertrag kommt nicht zu Stande, wenn der Verkäufer ausdrücklich reserviert. Dann gilt, wie beim Barverkauf im Geschäft, kongruendes Verhalten. Erst mit der Bezahlung gilt dann der Kaufvertrag als geschlossen und mit der Lieferung erfüllt. Für Ebay würde ich es leicht anders erklären, denn dort gelten die Vertagsbedingungen von Ebay, denen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen unterwerfen. Quasi ein Sonderrecht, das im ASVZ nicht gilt. Bei Ebay ist die Abgabe eines Gebotes ein verbindliches Angebot das der Verkäufer annimmt.

Als Verkäufer rechne ich darum beim ASVZ mit allem, da ich es hier auch mit "Kindern" zu tun habe, die im Grunde nicht geschäftsfähig und vielleicht sogar pleite sind. Als Käufer stehe ich vor dem gleichen Problem, habe aber zu 97% gute Erfahrungen gemacht. Ich glaube erst eine Lieferung kam nicht an und bei anderen Kontakten waren die Angebote so dubios, dass es doch nicht zum Abschluss kam. Was machste, wenn der Verkäufer plötzlich auf Abholung am anderen Ende Deutschlands besteht oder Überweisung auf eine Bank auf den Cayman Island?

Was ist bei leuten wie mir, die nur PP und Bar anbieten im VK auch das alle Nebenkosten übernommen werden, wenn da wer sagt, ich will kaufen, hat aber nur Überweisung möglich? Es ist alles geklärt und offensichtlich, müsste er sich doch Gedanken machen wie ers über PP ran bekommt?

(13560 Posts)

(nachträglich editiert am 13.09.2020 um 00:46 Uhr)

@ Adam...

Ich fürchte du mischt hier zwei Sachen.

Dadurch das ich ein Angebot erstelle, ist noch kein Handel geschlossen.
Das ASVZ sorgt aber dafür das auf der Angebotsseite und durch den VHK für den Marktplatz, alle Vertragsdaten angegeben sind.

Was wird verkauft?
Was soll es kosten?
Wie soll es bezahlt werden?

Nun kann man noch eine Überlegung führen was den Versand angeht. Jedoch haben auch das fast alle Angebote im Text des Angebotes stehen.

Somit ist auch der Punkt geklärt.

Somit steht ein vollständiges Angebot mit den nötigen Vertragsdaten.

Mein Angebot:
Holster für 15e + Versand zu zahlen per PP.

Willenserklärung des Käufers für den Kauf:
https://www.bilder-hochladen.net/files/dvfi-1bn-d3a4.jpg

Willenserklärung mit dem Käufer zu handeln:
https://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/dvfi-1bo-e3ad.jpg
Hier sogar noch mit dem Bonus alle Vertragsdetails nochmal aufzulisten.

Somit haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen Vertrag nach BGB.


So, wie so häufig hat man mit Spaßkäufern dann noch eine nette Abschlussnachricht.

Hier der Verlauf
https://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/dvfi-1bm-c895.jpg

Und das Danke schön :)

 

War klar... melden als Halbwissen...

Dann zum nachlesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__146.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html

 

Oh, und Wikipedia

Der Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, und zwar durch Angebot und Annahme, zustande. Als Vertragsparteien fungieren der Käufer und Verkäufer. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur dauerhaften Überlassung des Kaufgegenstands an den Käufer. Der Käufer hat im Gegenzug die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen. Geregelt ist der Kaufvertrag in § 433 bis § 479 BGB. Die Vorschriften regeln das allgemeine Kaufrecht und Sonderformen des Kaufs. Ergänzende Vorschriften über den Kauf eines Verbrauchers sind in § 13 und § 14 BGB enthalten. Soweit diese Vorschriften keine Regelungen treffen, finden ergänzend Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts Anwendung.



(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 13.09.2020 um 01:48 Uhr)

Geht's jetzt hier (wieder) nur um einen (gescheiterten) (Ver)Kauf? Einzelfall? Dann ist das Thema hier durch und ist höchstens noch ein Thema für die Mods.

 

Zum Beispiel noch:

"würde [...] nehmen" oder auch "würde [...] kaufen" stellt in meinen Augen keine eindeutige Willenserklärung im Sinne BGB dar. Alleine der Konjunktiv deutet darauf hin, dass der Interessent einen Kauf nicht abschließend und voll Willens zugesagt hat und höchstens Interesse bekundet.

Selbst "ich will das kaufen" muss keine klare Willenserklärung sein, wenn eine bestimmte Situation dies zulässt. Je nach vorliegendem Fall kann das auch nur einen Wunsch signalisieren, aber keinen wortgemeinten Kaufwillen - aber das ist sehr kontextabhängig.

So wäre solch eine Aussage auf einen Flohmarkt auch nicht immer zwingend bindend, wenn z. B. an einem Objekt nur das Preisschild hängt und sonst kein Kaufgespräch zustande kommt. Letztlich läuft es hier auf einen Willensmangel hinaus, wobei das Gesagte nicht dem eigentlichen Willen entspricht. (Kauf =/= Verhandlung =/= Handel)

 

Zum Thema noch:

Der Marktplatz ist eine extra geschaffene Umgebung für Kauf und Verkauf. Jetzt noch die Mods dazu "verpflichten", außerhalb dieser Umgebung mutmaßliche Verstöße zu ahnden, verfehlt mMn den Zweck dieser Plattform und ist für die Moderatoren in Prüffällen schwer nachvollziehbar. Wo soll denn das noch weitergehen? Kontrolle von Email-Verkehr?

Wenn man kein Bock hat, bewusst ein Risiko einzugehen, indem man über PN  einen Handel abschließt obwohl eine Plattform mit einem Kaufen-Button existiert, dann sollte man darauf verzichten und darauf bestehen, dass der Interessent auf den Kaufen-Button klickt.

Kein Verkäufer ist dazu angehalten, Angebote über PN zuzustimmen oder Kaufangebote zu reservieren. Und selbst letzteres ist immer ein Risiko, dass jeder Verkäufer ertragen muss, wenn ein potentieller Interessent abspringt... sonst bräuchte man keine Reservierungen.

Grüße

EDIT: Ortho

Geht's jetzt hier (wieder) nur um einen (gescheiterten) (Ver)Kauf? Einzelfall? Dann ist das Thema hier durch und ist höchstens noch ein Thema für die Mods.

 

Nein. Darum geht es hier nicht.
Es geht im allgemeinen darum, das ich im Start der Geschichte gefragt habe, ob es eine "Buchführung" zum Thema der ganzen Sache gibt.

Diese Frage wurde ausführlich beantwortet.

Der von mir geschilderte Fall, ist ein Beispiel. Wenn ich in diesem Fall weiteren Handlungsbedarf gehabt hätte, hätte ich gehandelt.

Um nicht handeln zu müssen, gebe ich die Option der Reservierung. Wenn sich ein Käufer aus der Vertrag "verpisst", entsteht mir da kein Schaden. Abgesehn von dem vorher gelaufenen Schriftverkehr aus dem ich die Aussage "würde ich dann nehmen" als Zustimmung werte.

Für mich war das Thema soweit nach Milkas Antwort gegessen.

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